Lebensversicherung widerrufen Wiesbaden2019-03-28T15:35:32+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Wiesbaden

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, falls die Lebensversicherung in Wiesbaden widerrufen wird

Wird in Wiesbaden oder Gelsenkirchen die Lebensversicherung gekündigt, muss der Versicherungsnehmer meistens einen außerordentlichen Verlust des bisher eingezahlten Geldes hinnehmen.

Optional können Sie den Vertrag widerrufen. In dem Folgenden können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf der Lebensversicherung sinnvoll ist und weshalb der Widerruf überhaupt möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Der Sinn der Risikolebensversicherung ist im Regelfall die Absicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach einem Sterbefall. Dabei wird ein Versicherungsbetrag an einen oder mehrere Begünstigte ausgeteilt, sobald der Versicherte verstorben ist. Somit können Versicherungsnehmer dafür gewährleisten, dass Familienmitglieder wie Ehepartner oder der Nachwuchs auch nach ihrem Verscheiden versorgt werden.

Bis zu einem gewissen Zeitpunkt läuft dagegen die Kapitallebensversicherung. Bspw. kann dieser Zeitpunkt der Eintritt in die Rente oder das Erreichen eines definierten Lebensalters sein. In die Kapitallebensversicherung werden wiederholend bestimmte Beträge eingezahlt, die sich dadurch vermehren und verzinst werden. So steigt der Geldbetrag, welcher später ausgeteilt wird.

In einer Kapitallebensversicherung Geld anlegen

Lange wurden Kapitallebensversicherungen an erster Stelle als Kapitalanlage benutzt, denn damals gaben hohe Zinssätze gewinn bringende Aussichten auf die spätere Auszahlung. Dank der hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherte zur damaligen Zeit einen verlockenden Eindruck.

Da die Zinssätze in den letzten Jahren jedoch immer weiter runtergingen, wurde die Kapitallebensversicherung stets unpopulärer. Zurzeit kann man problemlos behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder in Fahrt kommen werden. Deswegen versuchen Versicherugnsnehmer tunlichst günstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich deswegen dafür die Lebensversicherung in Wiesbaden zu widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus ihrer Lebensversicherung

Reizendere Möglichkeiten Geld anzulegen, um vorzusorgen oder Geld zu vermehren, bewegen viele Versicherte dazu den Vertrag für die Lebensversicherung zu kündigen. Ihnen stehen hierfür diverse Möglichkeiten zur Verfügung.

Ausgeschüttet wird die Risikolebensversicherung grundsätzlich nicht. Andererseits ist bei der Kapitallebensversicherung die vorzeitige Auszahlung durchaus möglich. Versicherungsnehmer werden in diesem Fall jedoch mit starken finanziellen Verlusten rechnen müssen. Unter anderem wird nicht die Summe ausgeschüttet, der im Normalfall dem Versicherungsnehmer zum Ende des Versicherungszeitraumes zustehen würde. Ebenfalls ein großer Teil der durch den Versicherten eingezahlten Beiträge kann nicht ausgezahlt werden, denn die Versicherung zieht davon anfallende Gebühren ab. Das sind zum Beispiel Stornierungs-, Verwaltungs- und Abschlussgebühren und Provisionen. Sollten Sie sich andererseits Ihre Kapitallebensversicherung in Wiesbaden oder Gelsenkirchen verfrüht auszahlen lassen wollen, können Sie sich über den Versicherungsrückkaufswert Ihrer Versicherung von dem Versicherungsanbieter informieren lassen. Allerdings ist es ratsamer, dass an erster Stelle ein Anwalt zu Rate gezogen wird und den Versicherungsvertrag prüft. Der Anwalt wird Ihnen den bestmöglichen Weg aus Ihrer Versicherung aufzeigen, während die Versicherung alles daran legen wird, einen möglichst großen Gewinn daraus zu schlagen.

Bei der Kündigung des Vertragsverhältnisses der Risikolebensversicherung geht die komplette bisher eingelagerte Geldsumme verloren. Sie können den Vertrag Ihrer Risikolebensversicherung kündigen. Hierbei muss aber eingeplant werden, dass dann die komplett bis dato angelagerte Summe verloren geht. Jedoch muss auch in diesem Fall ein immenser Kapitalverlust einkalkuliert werden. Der Versicherungsanbieter kann nämlich auch in diesem Fall alle anfallenden Gebühren sowie Provisionen von Ihrem eingezahlten Betrag abziehen. Durch Aufkündigung verwirkt zudem das Recht auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Der Geldbetrag, welcher Ihnen nach der Kündigung wirklich ausgezahlt wird, wird demzufolge eher sehr niedrig ausfallen. Ihnen wird auf diese Weise auch das Vermögen, was Sie in andere Möglichkeiten zum Geld mehren investieren könnten, gekürzt.

Lebensversicherung widerrufen Wiesbaden

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sie haben leistungsfähige Optionen Ihre Geldsumme zurückzuerhalten, wenn Sie den Vertrag widerrufen. Bei dem Widerrufen des Vertragsverhältnisses dürfen auch nur Gebühren für die Bearbeitung Sonstige Kosten sowie Gebühren und Provisionen werden Ihnen erstattet. Nicht zu verachten ist außerdem auch der Punkt, dass der komplette Ertrag, die zum Ende ausgeteilt werden würde, ausgezahlt werden muss. Weil die Zinsen am Anfang früherer Vertragsverhältnisse hoch waren und die Versicherungsbeiträge ansteigen, kann sich diese Rendite schon bezahlt machen und eine hohe Summe darstellen. Durch einen Widerruf des Vertragsverhältnisses können Sie profitieren und bereits erwirtschaftetes Kapital sowie eingangs eingelagerte Beträge in fündigere Anlageformen investieren.

Der Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Wiesbaden oder Gelsenkirchen ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs realisierbar. Diverse Kunden, welche an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilssprüchen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Zu jener Zeit wurden Klienten von Ihren Versicherungen falsch oder gar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht aufgeklärt. I. d. R. gilt ein Widerspruchsrecht von 2 Wochen bei Vertragsverhältnisses. Dank des Urteils vom Bundesgerichtshof und fehlerhafter Kundenberatungen der Versicherungen haben diverse Versicherte selbst nach 24 Jahren noch die Opportunität, das Vertragsverhältnis zu widerrufen. Die für jegliche Schritte wesentliche Unterstützung kann Ihnen mittels der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperationen mit einem Sachverständigenbüro gegeben werden. Durch die Urteilssprechungen des BGH können Versicherte, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, Ihre Lebensversicherung in Wiesbaden oder Gelsenkirchen auch jetzt noch widerrufen. Auch wenn Sie einen Vertrag einer Lebensversicherung in dem eben erwähnten Zeitintervall schon aufgekündigt haben, haben sie unter Umständen die Option des Widerrufens in Wiesbaden.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]