Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen2019-03-04T14:06:17+01:00

Widerrufsrecht Lebensversicherung

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Was Sie über das Widerrufsrecht bei der Lebensversicherung wissen sollten

In den letzten Jahren hat die Lebensversicherung ihren einst guten Ruf verloren. Inhaber von Policen denken über Kündigungen nach, auch wenn dabei Kapital verloren geht. Den wenigsten Verbrauchern ist allerdings bewusst, dass Sie ihre Verträge unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen können. Grundsätzlich rentiert sich ein Widerruf oder Rücktritt vom bestehenden Vertrag mehr, als übereilt zu kündigen. Alles Wissenswerte dazu finden Sie im nachfolgenden Beitrag.

Um das Widerrufsrecht bei einer Kapitallebensversicherung vorteilhaft nutzen zu können, sind Informationen und idealerweise der Beistand eines kompetenten Fachanwalts notwendig. Insbesondere bei kombinierten Verträgen gilt es, mit Bedacht vorzugehen.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Warum eine Lebensversicherung widerrufen?

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Ihre Chancen sind groß

Mehr als 100 Millionen Verträge sind vermutlich nach dem 29. Juli 1994 und vor dem 31. Dezember 2007 mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgeschlossen worden. Das Widerrufsrecht ist daher nicht erloschen, sondern heute noch in Kraft. Der BGH hat dies in seinen Urteilen vom 7. Mai 2014 und 29. Juli 2015 ausdrücklich bestätigt.

Sie können vom Widerrufs-Joker profitieren, sofern Ihr Vertrag im oben erwähnten Zeitraum gemäß dem so bezeichneten Policen-Modell zum Abschluss kam. Das bedeutet: Ihnen lagen bei Antragstellung weder Verbraucherinformationen noch genaue Produktbeschreibungen vor. Bei diesen Verträgen entsprachen die Widerrufsbelehrungen oft nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie können einer Kapitallebensversicherung aus dieser Zeit widersprechen, auch wenn es sich um einen fondsgebundenen Vertrag handelt.

Auch bei einer nach dem Antragsmodell abgeschlossenen Versicherung greift Ihr vom BGH zugebilligtes Rücktrittsrecht. Beim Antragsmodell treten Sie zurück, statt zu widersprechen. Aus juristischer Sicht bestehen kleine Unterschiede, die aber für Ihr Vorhaben nicht relevant sind.

Wichtig ist bei jedem Vertragsmodell, dass Sie vom Versicherer unzureichend belehrt worden sind. Mit einem Urteil vom 17. Dezember 2014 gewähren Ihnen die BGH-Richter ewiges Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht unter diesen Voraussetzungen:

  • Die Belehrung ist nicht eindeutig und verständlich formuliert.
  • Der Belehrungstext hebt sich nicht deutlich vom übrigen Schreiben ab.

Durch Fehler in der Belehrung konnte die Widerspruchsfrist von 14 oder 30 Tagen nie beginnen. Gleichwohl erlosch Ihr Widerspruchsrecht beim Policenmodell nach 12 Monaten, unabhängig von der fehlerhaften Belehrung. Die Zeit lief entsprechend dem Paragrafen 5a VVG ab der ersten Beitragszahlung. Der Bundesgerichtshof hat diese Frist aufgehoben, Sie können bei einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung also bis heute auf Rückabwicklung bestehen.

Schauen Sie sich dazu die Ihrer Lebensversicherung beiliegende Widerrufsbelehrung an. Drei häufig vorkommende Fehler sind:

  • Aus der Belehrung geht nur unzureichend hervor, dass Sie den Widerspruch innerhalb von 14 beziehungsweise 30 Tagen abschicken müssen. Ist das Wort „absenden“ durch „eingehen“ ersetzt, können Sie widersprechen.
  • Sollten Sie Ihren Vertrag nach 2002 abgeschlossen haben, achten Sie bitte auf den Begriff „Textform“. Wurden Sie in der Belehrung zum Widerspruch in Schriftform aufgefordert, liegt ein Formfehler vor. Entsprechend einem BGH-Urteil vom 14. Oktober 2015 ist der Widerspruch sogar per E-Mail zulässig.
  • Die BGH-Richter legten am 24. Februar 2016 per Urteil fest, dass der Belehrungs-Abschnitt deutlich vom übrigen Text hervorgehoben und leicht erkennbar sein muss.

Einer dieser Fehler genügt bereits, um Ihrer Lebensversicherung zu widersprechen.

Sofern Ihr Widerspruch erfolgreich war, muss der Anbieter sämtliche von Ihnen gezahlten Beiträge erstatten. Sie haben zudem einen Anspruch auf Nutzungsersatz in Form von Zinsen. Sie sind jedoch in der Beweispflicht und sollten die Beweisführung an einen erfahrenen Fachanwalt übergeben.

Beim Nutzungsersatz geht es meist um eine höhere Summe als die der Beiträge, Sie müssen allerdings beweisen, dass der Versicherer Ihr Kapital tatsächlich profitabel genutzt hat. Eine Vermutung reicht gemäß einem BGH-Urteil vom 11. November 2015 nicht aus.

Für den Risikoanteil Ihrer Lebensversicherung können Sie keinen Nutzungsersatz verlangen. Bei den Verwaltungskosten könnte ein Anwalt aber nachweisen, dass Ihr Versicherer tatsächlich davon profitiert hat.

Lassen Sie sich von einem Experten beraten, denn es gibt keine allgemeingültigen Widerspruchs-Regeln. Bei einer kurz vor der Auszahlung stehenden Lebensversicherung können Sie, lange Laufzeit vorausgesetzt, von guter Entwicklung ausgehen. Zudem profitieren Sie von steuerfreier Auszahlung. Im Idealfall lassen Sie die Rendite berechnen und die Summe, die bei einem Widerspruch zu erwarten wäre.

Beratung ist unverzichtbar, wenn Ihre Kapitallebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert ist. Mit dem Widerspruch verzichten Sie auf Ihren Rentenanspruch im Fall einer Berufsunfähigkeit.

Konsultieren Sie einen Fachanwalt zur Prüfung Ihrer Lebensversicherung, nachdem Sie einen der oben beschriebenen Belehrungs-Fehler gefunden haben. Lassen Sie den Experten die Rückabwicklung berechnen und die Chancen bewerten. Nach gründlicher Überlegung und Beratung legen Sie Widerspruch beim Versicherer ein oder beauftragen damit einen Fachanwalt.

In jedem Fall muss der Widerspruch per Einschreiben verschickt werden, der Rückschein dient als Beweis. Ihr Versicherer wird den Widerspruch wahrscheinlich ablehnen und sämtliche verfügbaren Rechtsmittel in Stellung bringen. Einige Unternehmen ignorieren sogar die Rechtslage und verweigern die Rückabwicklung. Ein darauf spezialisierter Fachanwalt nimmt Ihre Interessen in jeder Instanz bestmöglich wahr. Oft gelingt es einer erfahrenen Anwaltskanzlei, die gütliche Einigung außergerichtlich herbeizuführen.

Bei einer Lebensversicherung das Widerrufsrecht wahrzunehmen ist sinnvoller, als die vorzeitige Kündigung und oft erfolgreich. Wichtig ist, dass die Police mit einer fehlerhaften Belehrung versehen wurde.

Die in Herford ansässige Anwaltskanzlei Dr. Graf ist auch auf die Prüfung von Lebensversicherungen spezialisiert und bietet individuelle Beratung sowie Rechtsbeistand an. Mandanten aus ganz Deutschland nutzen die Vorteile des virtuellen Teils der Kanzlei. Profitieren Sie jetzt von einer kostenlosen Erstberatung, in deren Rahmen Ihr Vertrag professionell beurteilt wird!

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]