Widerrufsrecht Lebensversicherung
Was Sie über das Widerrufsrecht bei der Lebensversicherung wissen sollten
In den letzten Jahren hat die Lebensversicherung ihren einst guten Ruf verloren. Inhaber von Policen denken über Kündigungen nach, auch wenn dabei Kapital verloren geht. Den wenigsten Verbrauchern ist allerdings bewusst, dass Sie ihre Verträge unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen können. Grundsätzlich rentiert sich ein Widerruf oder Rücktritt vom bestehenden Vertrag mehr, als übereilt zu kündigen. Alles Wissenswerte dazu finden Sie im nachfolgenden Beitrag.
Um das Widerrufsrecht bei einer Kapitallebensversicherung vorteilhaft nutzen zu können, sind Informationen und idealerweise der Beistand eines kompetenten Fachanwalts notwendig. Insbesondere bei kombinierten Verträgen gilt es, mit Bedacht vorzugehen.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Warum eine Lebensversicherung widerrufen?
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Ihre Chancen sind groß
Mehr als 100 Millionen Verträge sind vermutlich nach dem 29. Juli 1994 und vor dem 31. Dezember 2007 mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgeschlossen worden. Das Widerrufsrecht ist daher nicht erloschen, sondern heute noch in Kraft. Der BGH hat dies in seinen Urteilen vom 7. Mai 2014 und 29. Juli 2015 ausdrücklich bestätigt.
Sie können vom Widerrufs-Joker profitieren, sofern Ihr Vertrag im oben erwähnten Zeitraum gemäß dem so bezeichneten Policen-Modell zum Abschluss kam. Das bedeutet: Ihnen lagen bei Antragstellung weder Verbraucherinformationen noch genaue Produktbeschreibungen vor. Bei diesen Verträgen entsprachen die Widerrufsbelehrungen oft nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie können einer Kapitallebensversicherung aus dieser Zeit widersprechen, auch wenn es sich um einen fondsgebundenen Vertrag handelt.
Auch bei einer nach dem Antragsmodell abgeschlossenen Versicherung greift Ihr vom BGH zugebilligtes Rücktrittsrecht. Beim Antragsmodell treten Sie zurück, statt zu widersprechen. Aus juristischer Sicht bestehen kleine Unterschiede, die aber für Ihr Vorhaben nicht relevant sind.
Wichtig ist bei jedem Vertragsmodell, dass Sie vom Versicherer unzureichend belehrt worden sind. Mit einem Urteil vom 17. Dezember 2014 gewähren Ihnen die BGH-Richter ewiges Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht unter diesen Voraussetzungen:
- Die Belehrung ist nicht eindeutig und verständlich formuliert.
- Der Belehrungstext hebt sich nicht deutlich vom übrigen Schreiben ab.
Durch Fehler in der Belehrung konnte die Widerspruchsfrist von 14 oder 30 Tagen nie beginnen. Gleichwohl erlosch Ihr Widerspruchsrecht beim Policenmodell nach 12 Monaten, unabhängig von der fehlerhaften Belehrung. Die Zeit lief entsprechend dem Paragrafen 5a VVG ab der ersten Beitragszahlung. Der Bundesgerichtshof hat diese Frist aufgehoben, Sie können bei einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung also bis heute auf Rückabwicklung bestehen.