Lebensversicherung widerrufen Weiden i. d. OPf.2019-05-15T07:07:38+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Weiden i. d. OPf.

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorteile bietet es, die Lebensversicherung in Weiden i. d. OPf. zu widerrufen?

Bei der Aufkündigung der Lebensversicherung müssen Sie drastische Verluste mit einberechnen.

Sie können das Vertragsverhältnis allerdings auch widerrufen. Wichtiges zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertragsverhältnisses in Frage kommt und weshalb Sie die Versicherung widerrufen sollten, können Sie im Folgenden nachlesen.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Der Sinn einer Risikolebensversicherung ist im Regelfall die finanzielle Sicherung eines oder mehrerer Hinterbliebener nach einem Sterbefall. Dabei teilt die Versicherung einen Geldbetrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, falls der Versicherungsnehmer verstorben ist. Folglich kann ein Versicherter sich darum bemühen, dass bei unverhofftem Todeseintritt seinerseits Nachkommen sowie Ehepartner abgesichert sind

Bis zu einem vertraglich abgemachten Zeitpunkt läuft dagegen die Kapitallebensversicherung. Bspw. kann jener Augenblick der Eintritt in die Rente oder das Erreichen eines bestimmten Alters sein. In gleichen Abständen zahlt ein Versicherter Geld in eine Versicherung ein, diese verznst man dann. In Folge dessen kann sich das Kapital mehren.

In einer Kapitallebensversicherung Geld anlegen

Eine lange Zeit dominierten die Kapitallebensversicherungen den Markt der Geldanlagen, weil durch die hohen Zinsen in vergangener Zeit ein hoher Geldbetrag in Aussicht stand. Dieser Punkt war das Reizende an der Kapitallebensversicherung.

Jedoch sind die Zinssätze in jüngster Vergangenheit fortdauernd gesunken, weswegen Lebensversicherungen reizlos geworden sind Heutzutage scheint es nicht so, als würden die Zinsen in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Optionale Anlagemöglichkeiten erscheinen daher verlockender und regen Versicherte dazu an, nach einem günstigem Weg aus einem Vertrag ausfindig zu machen, indem sie z. B. die Lebensversicherung in Weiden i. d. OPf. widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertrag einer Lebensversicherung auszusteigen

Weil alternative Möglichkeiten der Vermögensmehrung in jüngster Vergangenheit deutlich ansprechender geworden sind als einen Vertrag für eine Lebensversicherung abzuschließen, wollen viele Versicherte ihr Versicherungsverhältnis beenden. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Opportunitäten zur Verfügung.

Vor Todeseintritt des Versicherungsnehmers exisitiert keine Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung auszahlen zu lassen. Das vorzeitige Auszahlen ist sehr wohl möglich bei einer Kapitallebensversicherung. Starke Einbußen müssen hierbei aber in Kauf genommen werden. Unter anderem wird nicht der Betrag ausgeschüttet, der üblicherweise dem Versicherten zu dem Ende des Zeitabschnittes der Versicherung zustehen würde. Ein Teil der sowieso eingezahlten Geldbeiträge wird auch einbehalten, weil die Versicherung hiermit anfallende Gebühren decken will. Jene Abgaben zeichnen sich in Gebühren für den Abschluss, die Stornierung, die Verwaltung sowie für Provisionen ab. Es gibt stets die Option, den Wert des Rückkaufes bei der Versicherung zu erfragen, wenn Sie sich in Weiden i. d. OPf. oder Borken die Kapitallebensversicherung austeilen lassen möchten. Bei der Vertragsauflösung ist allerdings immer zu empfehlen, seinen Anwalt um Unterstützung zu bitten, um ohne Probleme alles abzuwickeln. Ein Anwalt wird Sie dieserfalls unterstützen, bestmöglich aus einem Vertragsverhältnis auszutreten, während ein Versicherungsanbieter vorrangig daran interessiert ist, den maximalen Gewinn daraus zu schlagen.

Bei Aufkündigung des Vertages einer Risikolebensversicherung verlieren Sie die volle bis dato eingezahlte Geldsumme. Wenn Sie aus Weiden i. d. OPf. oder Borken Ihr Vertragsverhältnis kündigen, dann können Sie einen Teil angelagerter Beträge zurückerhalten. Allerdings muss auch dieserfalls ein immenser Verlust einkalkuliert werden. Wie bei einer Auszahlung werden hierbei von der Versicherung Beträge behalten, um fällig werdende Gewinnbeteiligungen, Gebühren etc. zu decken. Außerdem verfällt mit Ihrer Aufkündigung das Anrecht auf die dank Zinsen erwirtschaftete Rendite. Gemessen an den Aufwendungen ist der Ertrag nach der Kündigung mehr als gering. Das Geld, das evtl. in sonstige Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird demzufolge merklich verkleinert.

Lebensversicherung widerrufen Weiden i. d. OPf.

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerrufen einer Lebensversicherung bekommen Sie ihr bis dato eingezahltes Geld zurück. Von den von Ihnen eingezahlten Beiträgen kann die Versicherung im Falle des Widerrufs lediglich die Gebühren für die Bearbeitung wie etwa Kosten für das Personal abziehen. Weitere Kosten sowie Gebühren und Provisionen bekommen Sie zurück. Auf die Auszahlung des erwirtschafteten Gewinns haben Sie ebenfalls das Anrecht. Weil die Zinsen am Anfang älterer Verträge hoch waren und Beträge für die Versicherung steigen, kann sich diese Ausbeute schon bezahlt machen und einen hohen Geldbetrag realisieren. Ein Widerruf des Vertrages der Lebensversicherung ist also die ideale Lösung und ermöglicht Ihnen, das Geld im Folgenden in elaborierte Anlagemöglichkeiten anzulegen.

Ein Widerruf einer Lebensversicherung in Weiden i. d. OPf. oder Borken ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs möglich. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass jede Menge Kunden alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu jenem Zeitpunkt haben die Versicherungen ihre Kunden falsch oder gar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht belehrt. Für gewöhnlich gilt ein Recht auf Widerspruch von 2 Wochen bei Vertragsverhältnisses. Durch die Urteile des Bundesgerichtshofes sowie falscher Kundenberatungen der Versicherungen haben zahlreiche Versicherungsnehmer sogar nach 24 Jahren noch die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu widerrufen. Durch die Möglichkeit der Widerrufung brauchen Kunden eine komplett neue Weise von jurisitischer Beratung, die Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Büro von Sachverständigern gewährleistet werden kann. Die Urteilssprechung des Bundesgerichtshofes macht möglich, dass Versicherte, welche ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, den Vertrag der Lebensversicherung in Weiden i. d. OPf. oder Borken widerrufen können. Auch wenn Sie einen Vertrag einer Lebensversicherung in dem betroffenen Zeitabschnitt schon gekündigt haben, haben sie unter Umständen die Möglichkeit der Widerrufung in Weiden i. d. OPf.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]