Lebensversicherung widerrufen
Weiden i. d. OPf.
Welche Vorteile bietet es, die Lebensversicherung in Weiden i. d. OPf. zu widerrufen?
Bei der Aufkündigung der Lebensversicherung müssen Sie drastische Verluste mit einberechnen.
Sie können das Vertragsverhältnis allerdings auch widerrufen. Wichtiges zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertragsverhältnisses in Frage kommt und weshalb Sie die Versicherung widerrufen sollten, können Sie im Folgenden nachlesen.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung
Der Sinn einer Risikolebensversicherung ist im Regelfall die finanzielle Sicherung eines oder mehrerer Hinterbliebener nach einem Sterbefall. Dabei teilt die Versicherung einen Geldbetrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, falls der Versicherungsnehmer verstorben ist. Folglich kann ein Versicherter sich darum bemühen, dass bei unverhofftem Todeseintritt seinerseits Nachkommen sowie Ehepartner abgesichert sind
Bis zu einem vertraglich abgemachten Zeitpunkt läuft dagegen die Kapitallebensversicherung. Bspw. kann jener Augenblick der Eintritt in die Rente oder das Erreichen eines bestimmten Alters sein. In gleichen Abständen zahlt ein Versicherter Geld in eine Versicherung ein, diese verznst man dann. In Folge dessen kann sich das Kapital mehren.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung Geld anlegen
Eine lange Zeit dominierten die Kapitallebensversicherungen den Markt der Geldanlagen, weil durch die hohen Zinsen in vergangener Zeit ein hoher Geldbetrag in Aussicht stand. Dieser Punkt war das Reizende an der Kapitallebensversicherung.
Jedoch sind die Zinssätze in jüngster Vergangenheit fortdauernd gesunken, weswegen Lebensversicherungen reizlos geworden sind Heutzutage scheint es nicht so, als würden die Zinsen in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Optionale Anlagemöglichkeiten erscheinen daher verlockender und regen Versicherte dazu an, nach einem günstigem Weg aus einem Vertrag ausfindig zu machen, indem sie z. B. die Lebensversicherung in Weiden i. d. OPf. widerrufen.
Herkömmliche Wege aus dem Vertrag einer Lebensversicherung auszusteigen
Weil alternative Möglichkeiten der Vermögensmehrung in jüngster Vergangenheit deutlich ansprechender geworden sind als einen Vertrag für eine Lebensversicherung abzuschließen, wollen viele Versicherte ihr Versicherungsverhältnis beenden. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Opportunitäten zur Verfügung.
Lebensversicherung widerrufen Weiden i. d. OPf.
Wieso ist das Widerrufen möglich?
Bei dem Widerrufen einer Lebensversicherung bekommen Sie ihr bis dato eingezahltes Geld zurück. Von den von Ihnen eingezahlten Beiträgen kann die Versicherung im Falle des Widerrufs lediglich die Gebühren für die Bearbeitung wie etwa Kosten für das Personal abziehen. Weitere Kosten sowie Gebühren und Provisionen bekommen Sie zurück. Auf die Auszahlung des erwirtschafteten Gewinns haben Sie ebenfalls das Anrecht. Weil die Zinsen am Anfang älterer Verträge hoch waren und Beträge für die Versicherung steigen, kann sich diese Ausbeute schon bezahlt machen und einen hohen Geldbetrag realisieren. Ein Widerruf des Vertrages der Lebensversicherung ist also die ideale Lösung und ermöglicht Ihnen, das Geld im Folgenden in elaborierte Anlagemöglichkeiten anzulegen.
Ein Widerruf einer Lebensversicherung in Weiden i. d. OPf. oder Borken ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs möglich. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass jede Menge Kunden alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu jenem Zeitpunkt haben die Versicherungen ihre Kunden falsch oder gar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht belehrt. Für gewöhnlich gilt ein Recht auf Widerspruch von 2 Wochen bei Vertragsverhältnisses. Durch die Urteile des Bundesgerichtshofes sowie falscher Kundenberatungen der Versicherungen haben zahlreiche Versicherungsnehmer sogar nach 24 Jahren noch die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu widerrufen. Durch die Möglichkeit der Widerrufung brauchen Kunden eine komplett neue Weise von jurisitischer Beratung, die Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Büro von Sachverständigern gewährleistet werden kann. Die Urteilssprechung des Bundesgerichtshofes macht möglich, dass Versicherte, welche ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, den Vertrag der Lebensversicherung in Weiden i. d. OPf. oder Borken widerrufen können. Auch wenn Sie einen Vertrag einer Lebensversicherung in dem betroffenen Zeitabschnitt schon gekündigt haben, haben sie unter Umständen die Möglichkeit der Widerrufung in Weiden i. d. OPf.