Urteil über Widerrufsbelehrung bei der Lebensversicherung2019-03-04T14:05:56+01:00

Lebensversicherung Urteil

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Urteil über fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Verträgen für Lebensversicherungen eröffnet Versicherten neue Möglichkeiten

Wer eine Kapitallebensversicherung abschließt, tut das, weil er für das Alter vorsorgen möchte. Das von dieser Versicherung generierte Kapital soll oft genutzt werden, um die Rente aufzupolstern. Doch Lebensversicherungen sind nicht mehr so profitabel, wie sie es einst waren. Und nicht jeder kann sie so aufrechterhalten, wie sie einst abgeschlossen wurden. Da kommt ein Urteil des BGH gerade recht: Statt einer verlustreichen Kündigung der Versicherung bietet sich Versicherten mit einem Widerruf jetzt eine viel profitablere Möglichkeit.

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Vertragsprüfung

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

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Warum sollte man seine Lebensversicherung auflösen?

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Das Urteil eröffnet bessere Möglichkeiten

Durch das vor einigen Jahren vom BGH gefällte Urteil steht vielen Versicherten jetzt eine viel bessere Option offen: die komplette Rückabwicklung der Lebensversicherung. Das Gericht stellte fest, dass in den Verträgen von vielen zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungen nur eine mangelhafte oder gar keine Widerrufsbelehrung enthalten war. Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Verträge bis heute widerrufen werden können – selbst, wenn sie vor über zwanzig Jahren abgeschlossen wurden.

So eine Rückabwicklung ist deutlich profitabler für den Versicherten als eine Kündigung. Zum einen kann die Versicherung lediglich Kosten für die Verwaltung des Geldes geltend machen. Andere Gebühren wie zum Beispiel Provisionen müssen vom Versicherten im Falle eines Widerrufs nicht gezahlt werden. Zum anderen hat der Versicherte in dieser Situation ein Anrecht auf die von den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Rendite. Das bedeutet, dass eine bedeutend höhere Summe ausgezahlt wird.

Wer kann seinen Vertrag widerrufen?

Leider gibt es keine pauschale Antwort auf diese Frage. Es kommt auf den individuellen Vertrag an, ob er widerrufen werden kann. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass die Möglichkeit gut steht, wenn die Widerrufsbelehrung im Vergleich zum Rest des Vertrages unauffällig gestaltet ist oder vage formuliert wurde.

An dieser Stelle kann es sich sehr lohnen, einen Experten einzuschalten. Auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwälte können Sie kompetent beraten, ob sich ein Antrag auf Widerruf für Sie lohnen würde. Ist eine solche Begutachtung akkurat durchgeführt, unternehmen Sie keine eventuell nutzlosen Bemühungen.

Die einfache Kündigung einer Lebensversicherung bringt allerdings in der Regel große Verluste mit sich und sollte daher nur im ernstesten Fall angestrengt werden. Sollten Sie nämlich kündigen, steht Ihnen nicht nur die von Ihren eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Rendite nicht zu, sondern die Versicherung kann auch noch alle möglichen Gebühren erheben. So bleibt also von dem von Ihnen für die Versicherung bereitgestellten Geld teilweise erschreckend wenig übrig. Der Rückkaufswert einer Versicherung ist oft unerwartet gering.

Zuerst einmal muss natürlich der Antrag auf Widerruf bei der Versicherung eingereicht werden. Das können Sie theoretisch allein durchführen. Allerdings lehnen Versicherungen diese Anträge routinemäßig ab. Sollte Ihnen das passieren und Sie sind rechtsschutzversichert, tritt nun der Rechtsversicherungsfall ein. Alleine würden Sie an dieser Stelle jedoch in Schwierigkeiten geraten, da es sich allein gegen ganze Rechtsabteilungen nur schwer ankämpfen lässt.

Es empfiehlt sich also, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser kann für Sie das Gerichtsverfahren einleiten und Ihre Interessen kompetent vertreten. Wurde das Gutachten korrekt durchgeführt, so besteht für Sie auch kein finanzielles Risiko: Wird Ihnen Recht zugesprochen, so muss die Versicherung Ihre Gerichtskosten tragen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Anwalt nicht bezahlen müssen.

Dr. Graf ist als Anwalt auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt deshalb über große Expertise, was solche Anstrengungen angeht.

Überlegen auch Sie, Ihre Lebensversicherungen aufzulösen, lassen Sie durch uns eine kostenlose Ersteinschätzung vornehmen, in der wir feststellen werden, ob ein Widerruf für Sie infrage kommt. So können Sie eigentlich nur gewinnen: Eine negative Einschätzung bereitet Ihnen keinen finanziellen Verlust – und ein positives Urteil bedeutet signifikanten Profit.

Dr. Graf legt größten Wert auf seine Integrität. Langfristige Geschäftsbeziehungen sind für Ihn das wichtigste, und diese können nur auf Vertrauen aufgebaut werden. Die Einschätzung Ihres Vertrages wird also mit bedingungsloser Ehrlichkeit vorgenommen werden – unnütze Verhandlungen werden von unserer Kanzlei nicht angestrengt. Wir haben zu jeder Zeit nur das Beste Interesse unserer Mandanten im Sinn.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]