Lebensversicherung Urteil
Urteil über fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Verträgen für Lebensversicherungen eröffnet Versicherten neue Möglichkeiten
Wer eine Kapitallebensversicherung abschließt, tut das, weil er für das Alter vorsorgen möchte. Das von dieser Versicherung generierte Kapital soll oft genutzt werden, um die Rente aufzupolstern. Doch Lebensversicherungen sind nicht mehr so profitabel, wie sie es einst waren. Und nicht jeder kann sie so aufrechterhalten, wie sie einst abgeschlossen wurden. Da kommt ein Urteil des BGH gerade recht: Statt einer verlustreichen Kündigung der Versicherung bietet sich Versicherten mit einem Widerruf jetzt eine viel profitablere Möglichkeit.
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Widerruf
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Warum sollte man seine Lebensversicherung auflösen?
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Das Urteil eröffnet bessere Möglichkeiten
Durch das vor einigen Jahren vom BGH gefällte Urteil steht vielen Versicherten jetzt eine viel bessere Option offen: die komplette Rückabwicklung der Lebensversicherung. Das Gericht stellte fest, dass in den Verträgen von vielen zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungen nur eine mangelhafte oder gar keine Widerrufsbelehrung enthalten war. Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Verträge bis heute widerrufen werden können – selbst, wenn sie vor über zwanzig Jahren abgeschlossen wurden.
So eine Rückabwicklung ist deutlich profitabler für den Versicherten als eine Kündigung. Zum einen kann die Versicherung lediglich Kosten für die Verwaltung des Geldes geltend machen. Andere Gebühren wie zum Beispiel Provisionen müssen vom Versicherten im Falle eines Widerrufs nicht gezahlt werden. Zum anderen hat der Versicherte in dieser Situation ein Anrecht auf die von den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Rendite. Das bedeutet, dass eine bedeutend höhere Summe ausgezahlt wird.
Wer kann seinen Vertrag widerrufen?
Leider gibt es keine pauschale Antwort auf diese Frage. Es kommt auf den individuellen Vertrag an, ob er widerrufen werden kann. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass die Möglichkeit gut steht, wenn die Widerrufsbelehrung im Vergleich zum Rest des Vertrages unauffällig gestaltet ist oder vage formuliert wurde.
An dieser Stelle kann es sich sehr lohnen, einen Experten einzuschalten. Auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwälte können Sie kompetent beraten, ob sich ein Antrag auf Widerruf für Sie lohnen würde. Ist eine solche Begutachtung akkurat durchgeführt, unternehmen Sie keine eventuell nutzlosen Bemühungen.