Lebensversicherung widerrufen Sindelfingen2019-04-01T10:26:41+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Sindelfingen

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorzüge, falls die Lebensversicherung in Sindelfingen widerrufen wird

Wenn Sie aus Sindelfingen oder Rüsselsheim am Main innerhalb der letzten Zeit darüber nachgedacht haben, wie viele andere Versicherungsnehmer die Lebensversicherung zu kündigen, geht das meist mit einem großen Verlust des bisher angelegten Geldes einher.

Optional können Sie das Vertragsverhältnis widerrufen. In dem Folgenden können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf der Lebensversicherung sinnvoll ist und weshalb ein Widerruf überhaupt möglich ist.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder ANKER1

Mithilfe der Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell abgesichert werden. Verscheidet ein Versicherungsnehmer, zahlt der Versicherungsanbieter an die Hinterbliebenen einen spezifischen Geldbetrag aus. Demzufolge kann ein Versicherter dafür sorgen, dass bei überraschendem VerscheidenTod seinerseits die Familie abgesichert ist.

Kapitallebensversicherungen laufen demgegenüber bis zu einem festgelegten Zeitpunkt. Ein Musterbeispiel für jenen definierten Zeitpunkt kann hier das Erreichen des Rentenalters sein. In die Kapitallebensversicherung werden periodisch gewisse Geldbeträge eingezahlt, welche sich auf diese Weise zunehmen und verzinst werden. So steigt der Geldbetrag, der später ausgezahlt wird.

Kapital anlegen in einer ANKER2

Kapitallebensversicherungen wurden lange vordergründig zum Geld anlegen benutzt, da zu dem Zeitpunkt des Abschlusses der Vertrages hohe Zinssätze einen Ausblick auf die Austeilung einer hohen Summe versprachen. Durch die hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherte zur damaligen Zeit einen attraktiven Eindruck.

Aufgrund der immer weiter sinkenden Zinssätze sind Lebensversicherungen immer weniger ertragreich geworden in jüngster Vergangenheit. Man kann derzeitig die Behauptung äußern, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht steigen werden. Optionale Möglichkeiten Geld zu vermehren wirken daher attraktiver und animieren Versicherungsnehmer dazu, nach einem günstigem Weg aus einem Vertragsverhältnis zu finden, indem sie beispielsweise das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus dem Vertrag einer Lebensversicherung herauszukommen

Die Versicherten wollen aus Ihren Verträgen der Lebensversicherung aussteigen, da übrige Möglichkeiten Vermögen anzulegen erfolg versprechender sind. Viele Möglichkeiten für diesen Fall stehen Ihnen offen.

Ausgeschüttet wird die Risikolebensversicherung in der Regel nicht. Die verfrühte Auszahlung ist sehr wohl möglich bei einer Kapitallebensversicherung. Bedauerlicherweise muss hierbei allerdings große Einbußen einkalkuliert werden. Ausgezahlt wird in diesem Fall nicht nur nicht der Betrag, der am Ende des Versicherungszeitraumes zustande gekommen sein könnte. Ein Bestandteil der ohnehin eingezahlten Beträge wird ebenfalls nicht ausgezahlt, da die Versicherung damit anfallende Gebühren decken möchte. Eben erwähnte Abgaben zeichnen sich in Abgaben für den Abschluss, die Stornierung, die Verwaltung sowie für Provisionen ab. Sollten Sie sich demgegenüber Ihre Kapitallebensversicherung in Sindelfingen oder Rüsselsheim am Main vorzeitig auszahlen lassen, können Sie den Rückkaufswert Ihrer Versicherung bei dem Anbieter der Versicherung in Erfahrung bringen. Bei der Auflösung eines Vertragsverhältnisses ist allerdings immer zu empfehlen, seinen Anwalt zu Rate zu ziehen, um ohne Folgen alles abzuwickeln. Denn eine Versicherung ist darauf aus, möglichst viel Geld einzubehalten, während Sie vom Anwalt dabei unterstützt werden, den optimalen Ausweg aus Ihrer Versicherung ausfindig zu machen.

Das Vertragsverhältnis einer Risikolebensversicherung ist wohl kündbar, allerdings verlieren Sie bei der Kündigung den gesamten bis dato eingelagerten Betrag. Wenn Sie aus Sindelfingen oder Rüsselsheim am Main Ihr Vertragsverhältnis aufkündigen, haben Sie die Chance, einen Teil der eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Mit großem Kapitalverlust muss auch an diesem Punkt gerechnet werden. Wie bei einer Auszahlung werden in diesem Fall von dem Versicherungsanbieter Beträge einbehalten, damit anfallende Gebühren, Provisionen et cetera gedeckt werden. Auf den dank Zinsen erwirtschafteten Gewinn haben Sie ebenfalls durch Kündigung kein Recht mehr. Gemessen an den Aufwendungen ist die Ausbeute nach der Kündigung mehr als gering. In Folge dessen werden die finanziellen Mittel, welche sie eventuell in alternative Opportunitäten, um Geld zu vermehren, investieren möchten, signifikant vermindert.

Lebensversicherung ANKER4 Sindelfingen

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Möchten Sie den Vertrag widerrufen, bieten sich Ihnen leistungsfähige Chancen, das eingezahlte Geld zurückzuerhalten. Von den von Ihnen eingezahlten Beträgen kann der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie zum Beispiel Personalkosten abziehen. Sämtliche übrigen Gebühren sowie Provisionen bekommen Sie zurück. Auf die Ausschütung des erzielten Ertrages haben Sie ebenfalls ein Anrecht. Durch ansteigende Versicherungsbeträge sowie hohe Zinsen zu Beginn Ihrer Laufzeit der Versicherung ist die Ausbeute oft aussichtsvoll. Das Widerrufen des Vertrages der Lebensversicherung ist also die perfekte Lösung und ermöglicht Ihnen, das Kapital im Weiteren in ausgereifte Anlagemöglichkeiten anzulegen.

Auf Grund mehrerer Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Sindelfingen oder Rüsselsheim am Main erreichbar. Diverse Kunden, die an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Grund dafür ist, dass die Verischerungsanbieter zu dieser Zeit ihre Kunden falsch oder überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch informiert haben. Für gewöhnlich besteht bei dem Abschluss eines Vertrages ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Angesichts der Urteilssprechungen des BGH sowie der falschen Beratung für Klienten durch Versicherungsanbieter können zahlreiche Versicherungsnehmer nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihren Vertrag widerrufen. Die für alle Schritte essentielle Unterstützung wird Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geben. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes können Versicherte, die das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, den Vertrag Ihrer Lebensversicherung in Sindelfingen oder Rüsselsheim am Main auch heute noch widerrufen. Auch wenn Sie in dem betreffenden Zeitraum die Versicherung abgeschlossen haben und den Vertrag Ihrer Versicherung bereits gekündigt haben, ist das Widerrufen der Lebensversicherung in Sindelfingen unter Umständen machbar.

Kontakt

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht

    Datenschutzerklärung:

    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]