Lebensversicherung widerrufen
Siegen
Welchen Nutzen hat es, in Siegen die Lebensversicherung zu widerrufen?
Wenn Sie aus Siegen oder Hildesheim in letzter Zeit darüber nachgedacht haben, Ihre Lebensversicherung wie viele andere Versicherungsnehmer zu kündigen, geht das oft mit einem enormen Verlust des bisher angelegten Geldes einher.
Alternativ hierzu können Sie eine Lebensversicherung widerrufen. Wichtiges zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertragsverhältnisses relevant ist und wieso Sie das Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie im folgenden Bericht nachvollziehen.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung sieht seinen wesentlichen Sinn darin, Hinterbliebene nach dem Tod des Versicherungsnehmers finanziell zu sichern. Kommt es zum Verscheiden des Versicherungsnehmers, wird ein bestimmter Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgeteilt. Auf diese Weise können Versicherte dafür gewährleisten, dass Familienmitglieder wie Lebenspartner oder Kinder auch nach ihrem Todeseintritt versorgt sind.
Die Kapitallebensversicherung läuft nur bis zu einem abgemachten Moment. Bspw. kann dieser Augenblick das Erreichen eines definierten Lebensalters oder der Eintritt in die Rente sein. In die Kapitallebensversicherung werden regelmäßig gewisse Geldbeträge eingezahlt, welche sich damit zunehmen und verzinst werden. So steigt der Geldbetrag, welcher später ausgezahlt wird.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung
Lange galten Kapitallebensversicherungen als populäre und tolle Möglichkeit um Vermögen zu mehren, da dank hoher Zinssätze die Aussicht auf eine sehr ansprechende Geldsumme ermöglicht wurde Durch die hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer zur früheren Zeit einen attraktiven Eindruck.
Weil die Zinssätze in den letzten Jahren jedoch immer weiter runtergingen, wurde die Kapitallebensversicherung immer mehr und mehr unpopulär. Gegenwärtig kann die Behauptung aufgestellt werden, dass die Zinssätze in der nächsten Zeit nicht steigen werden. Aufgrund der Rahmenbedingungen werden optionale Varianten der Geldvermehrung bei Versicherungsnehmern ausnahmslos beliebter, weswegen Versicherungsnehmer den möglichst verlustlosen Weg aus einer Versicherung suchen und immer öfter eine Lebensversicherung in Siegen widerrufen.
Herkömmliche Wege aus einer Lebensversicherung herauszukommen
Da optionale Opportunitäten der Geldvermehrung in den letzten Jahren deutlich ansprechender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung einzugehen, möchten viele Versicherte das Vertragsverhältnis beenden. Eine große Zahl an Opportunitäten für jenen Fall werden Ihnen offeriert.
Lebensversicherung widerrufen Siegen
Warum ist das Widerrufen möglich?
Bei dem Widerruf einer Lebensversicherung erhalten Sie ihr bis jetzt eingelagertes Geld zurück. Wird das Vertragsverhältnis widerrufen, dann dürfen vom Versicherungsanbieter nur Bearbeitungsgebühren, wie Personalkosten, von eingelagerten Beträgen abgezogen werden. Zusätzliche Kosten sowie Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Auf die Ausschütung der erwirtschafteten Rendite haben Sie ebenfalls das Recht. Dank steigender Versicherungsbeträge und hoher Zinsen zu Beginn Ihrer Laufzeit der Versicherung ist die Ausbeute oft aussichtsvoll. Dank eines Widerrufes des Vertrages können Sie sich einen Gewinn verschaffen und bereits erwirtschaftetes Kapital sowie anfangs eingezahlte Beiträge in fündigere Anlageformen investieren.
Ein Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Siegen oder Hildesheim ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs ausführbar. Etliche Kunden, welche an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilssprüchen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Der Grund dafür ist, dass zu dieser Zeit die Klienten falsch oder gar nicht von den Versicherungen über das Widerspruchsrecht informiert wurden. Für gewöhnlich besteht beim Abschluss eines Vertragsverhältnisses ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Durch die Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes sowie falscher Beratung der Kunden der Versicherungen haben unzählige Versicherungsnehmer selbst nach 24 Jahren noch die Chance, das Vertragsverhältnis zu widerrufen. Die für alle Schritte grundlegende Unterstützung kann Ihnen von der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperationen mit einem Sachverständigenbüro gegeben werden. Durch die Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes wird ermöglicht, dass Versicherte, welche die Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, ihre Lebensversicherung in Siegen oder Hildesheim widerrufen können. Sogar wenn Sie eine Lebensversicherung in dem betroffenen Zeitraum schon aufgekündigt haben, ist unter Umständen das Widerrufen in Siegen noch realisierbar.