Lebensversicherung widerrufen Saarbrücken2019-03-28T15:48:33+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Saarbrücken

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorzüge bietet es, in Saarbrücken die Lebensversicherung zu widerrufen?

Soll in Saarbrücken oder Hamm die Lebensversicherung aufgekündigt werden, muss in der Regel ein außerordentlicher Verlust hingenommen werden.

Alternativ können Sie das Vertragsverhältnis widerrufen. Im folgenden Artikel können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf des Vertrages Ihrer Lebensversicherung sinnvoll ist und weshalb ein Widerruf überhaupt möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Mit Hilfe der Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todeseintritt finanziell abgesichert. Kommt es zu dem Verscheiden des Versicherungsnehmers, wird ein bestimmter Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt. Hiermit kann ein Versicherungsnehmer sich darum kümmern, dass bei überraschendem VerscheidenTod seinerseits die Familie abgesichert ist.

Die Kapitallebensversicherung läuft nur bis zu einem gewissen Moment. Ein Beispiel für jenen definierten Zeitpunkt kann unter anderem der Eintritt in die Rente sein. Regelmäßig zahlt ein Versicherter Beträg in eine Versicherung ein, diese werden dann verzinst. Durch jene Funktionsweise kann sich die Geldsumme vermehren.

In einer Kapitallebensversicherung Geld anlegen

Eine lange Zeit dominierten die Kapitallebensversicherungen den Markt der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen damals ein hoher Betrag in Aussicht stand. Das war das Reizende an einer Kapitallebensversicherung.

Wegen der immer weiter sinkenden Zinssätze sind Lebensversicherungen immer weniger gewinnbringend geworden in jüngster Vergangenheit. Aktuell lässt sich unproblematisch sagen, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder in Fahrt kommen werden. Durch die Gegebenheiten werden andere Formen zur Vermögensvermehrung bei den Versicherten stets populärer, weshalb Versicherungsnehmer den möglichst verlustlosen Weg aus dem Vertrag suchen und des Öfteren eine Lebensversicherung in Saarbrücken widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung

Reizendere Möglichkeiten Vermögen anzulegen, um vorzusorgen oder Geld zu vermehren, bewegen viele Versicherungsnehmer dazu den Vertrag für die Lebensversicherung zu kündigen. Zu diesem Thema gibt es vielfältige Möglichkeiten.

Ausgezahlt wird die Risikolebensversicherung im Regelfall nicht. Bei der Kapitallebensversicherung demgegenüber ist das verfrühte Auszahlen schon möglich. Starke Einbußen müssen hierbei jedoch in Kauf genommen werden. Unter anderem wird nicht die Geldsumme ausgezahlt, der im Normalfall dem Versicherten zum Ende des Versicherungszeitabschnittes zustehen würde. Ein Bestandteil der ohnehin gezahlten Beiträge wird ebenfalls einbehalten, damit die Versicherung anfallende Gebühren decken kann. Dies sind z. B. Stornierungs-, Verwaltungs- und Abschlussgebühren und Gewinnbeteiligungen. Es gibt stets die Möglichkeit, den Rückkaufswert bei dem Versicherungsanbieter zu erfragen, wenn Sie sich die Kapitallebensversicherung in Saarbrücken oder Hamm austeilen lassen möchten. Bei einer Vertragsauflösung ist es jedoch immer klug, seinen Anwalt um Unterstützung zu fragen, damit alles mühelos ablaufen kann. Ein Anwalt kann Ihnen den perfekten Weg aus Ihrer Versicherung erklären, während Ihre Versicherung alles daran legen wird, einen möglichst großen Gewinn daraus zu schlagen.

Die Risikolebensversicherung ist zwar aufkündbar, allerdings geht bei einer Kündigung den kompletten bisher angelagerten Betrag verloren. Falls Sie aus Saarbrücken oder Hamm das Vertragsverhältnis kündigen, haben Sie die Opportunität, einen Teil Ihrer eingelagerten Beiträge ausgezahlt zu bekommen. Mit einem beachtenswerten Verlust von Kapital muss auch hier kalkuliert werden. Wie bei einer Auszahlung behält der Versicherungsanbieter auch in diesem Fall Geld ein für Gebühren und Provisionen. Außerdem verfällt mit der Kündigung Ihrerseits der Anspruch auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Auch in diesem Zusammenhang ist der reale Geldbetrag gemessen an den Ausgabeen sehr niedrig. Ihnen wird hiermit auch das Vermögen, welches Sie in alternative Möglichkeiten zum Geld anlegen stecken könnten, verringert.

Lebensversicherung widerrufen Saarbrücken

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerrufen einer Lebensversicherung bekommen Sie ihr bisher eingelagertes Geld zurück. Von den angelagerten Beträgen darf der Versicherungsanbieter im Falle eines Widerrufs nur die Gebühren für die Bearbeitung wie bspw. Kosten für das Personal abziehen. Zusätzliche Kostenfaktoren sowie Gebühren und Provisionen werden Ihnen erstattet. Auch auf die Auszahlung des erzielten Ertrages haben Sie das Recht. Weil die Zinssätze zu Beginn damaliger Vertragsverhältnisse außergewöhnlich hoch waren sowie die Beiträge für Versicherungsnehmer zu nehmen, fällt diese Geldsumme häufig sehr hoch aus Das Widerrufen der Lebensversicherung ist also die optimale Lösung und ermöglicht Ihnen, den Geldbetrag im Weiteren in ausgefeilte Möglichkeiten Geld anzulegen anzulegen.

Auf Basis mehrerer Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist das Widerrufen eines Vertrages der Lebensversicherung in Saarbrücken oder Hamm realisierbar. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass zahlreiche Kunden alten Verträgen, welche der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Zu diesem Zeitpunkt haben die Versicherungsanbieter die Klienten fehlerhaft oder gar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht aufgeklärt. I. d. R. gilt ein Recht auf Widerspruch von 14 Tagen bei Abschlus eines Vertrages. Infolge der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes und der fehlerhaften Beratung für Kunden durch Versicherungen können einige Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihren Vertrag widerrufen. Die Beratung, die für jeglichen Schritt wesentlich ist, kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geben. Versicherte, welche den Vertrag der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, haben dank der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes die Option, Ihre Lebensversicherung in Saarbrücken oder Hamm zu widerrufen. Auch wenn Sie eine Lebensversicherung in dem betreffenden Zeitraum bereits aufgekündigt haben, ist unter Umständen das Widerrufen in Saarbrücken noch realisierbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]