Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen
Lebensversicherung kann widerrufen werden – rechtliche Grundlagen
Früher machte es Sinn, eine Lebensversicherung abzuschließen. Als Altersvorsorge und zur Absicherung der Familie im Todesfall war das für viele Deutsche eine gute Sache. Inzwischen sind die meisten Lebensversicherungen aber nicht mehr rentabel. Die Versicherungsverhältnisse können aufgelöst werden, und zwar nicht nur zum Rückkaufswert. Es ist möglich, mehr vom eingezahlten Geld zu gewinnen. Ein Urteil des BGH erlaubt einen kompletten Widerruf des Vertrags.
Wichtig ist, dass der Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Widerruf klar ist. Wer eine Kündigung ausgibt, erhält nur die eingezahlten Beiträge zurück, abzüglich der Kosten und Provisionen. Eine Rückabwicklung durch Widerruf lohnt, denn in diesem Fall werden weniger Kosten abgezogen. Ein Widerruf ist auch nach einer Kündigung noch möglich.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Warum überhaupt eine Lebensversicherung widerrufen?
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Das Recht auf Widerruf ist gewährleistet
Der Bundesgerichtshof hat bereits in zahlreichen Urteilen entschieden, dass viele Lebensversicherungskunden ihren Verträgen widersprechen können. Der Beratungsbedarf ist groß, denn die meisten Kunden und Kundinnen wurden von den Versicherungen bei Vertragsabschluss nicht oder nur unzureichend über ihr Widerspruchsrecht informiert. Betroffen sind vor allem Versicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Diese Versicherungen können oft rückabgewickelt werden. Das bedeutet: Sie können Ihr Rücktrittsrecht geltend machen. Das bereits dritte Urteil dieser Art erging am 18. Juli 2018 (BGH, Urteil vom 18.07.2018 – IV ZR 68/17). Besonders interessant ist, dass Sie auch dann noch von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen können, wenn Sie Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt und den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen haben. Lassen Sie sich umfassend und individuell durch einen Fachanwalt beraten. Dr. Graf übernimmt diese Beratung nicht allein, sondern arbeitet mit einem Sachverständigenbüro zusammen, das auf diese Fälle spezialisiert ist und die nötigen Gutachten ausstellen kann.
Nur 14tägiges Widerrufsrecht?
In der Regel erhalten Sie bei dem Abschluss eines Vertrags ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Das ist generell und für alle Verträge gültig. Dieses Rücktrittsrecht lässt sich aber ausweiten, wenn der Vertragspartner Informationen zurückhält oder -hielt. Wurden Sie also in einigen Punkten des Vertrags oder des Rücktrittsrechts nicht ausreichend informiert, ist die 14tägige Frist hinfällig und der Vertrag kann bis heute widerrufen werden. Im härtesten Fall gilt das also ganze 24 Jahre im Falle einer Lebensversicherung, die zwischen Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossen wurde.