Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen2019-10-23T14:20:11+01:00

Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Lebensversicherung kann widerrufen werden – rechtliche Grundlagen

Früher machte es Sinn, eine Lebensversicherung abzuschließen. Als Altersvorsorge und zur Absicherung der Familie im Todesfall war das für viele Deutsche eine gute Sache. Inzwischen sind die meisten Lebensversicherungen aber nicht mehr rentabel. Die Versicherungsverhältnisse können aufgelöst werden, und zwar nicht nur zum Rückkaufswert. Es ist möglich, mehr vom eingezahlten Geld zu gewinnen. Ein Urteil des BGH erlaubt einen kompletten Widerruf des Vertrags.

Wichtig ist, dass der Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Widerruf klar ist. Wer eine Kündigung ausgibt, erhält nur die eingezahlten Beiträge zurück, abzüglich der Kosten und Provisionen. Eine Rückabwicklung durch Widerruf lohnt, denn in diesem Fall werden weniger Kosten abgezogen. Ein Widerruf ist auch nach einer Kündigung noch möglich.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Warum überhaupt eine Lebensversicherung widerrufen?

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Das Recht auf Widerruf ist gewährleistet

Der Bundesgerichtshof hat bereits in zahlreichen Urteilen entschieden, dass viele Lebensversicherungskunden ihren Verträgen widersprechen können. Der Beratungsbedarf ist groß, denn die meisten Kunden und Kundinnen wurden von den Versicherungen bei Vertragsabschluss nicht oder nur unzureichend über ihr Widerspruchsrecht informiert. Betroffen sind vor allem Versicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Diese Versicherungen können oft rückabgewickelt werden. Das bedeutet: Sie können Ihr Rücktrittsrecht geltend machen. Das bereits dritte Urteil dieser Art erging am 18. Juli 2018 (BGH, Urteil vom 18.07.2018 – IV ZR 68/17). Besonders interessant ist, dass Sie auch dann noch von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen können, wenn Sie Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt und den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen haben. Lassen Sie sich umfassend und individuell durch einen Fachanwalt beraten. Dr. Graf übernimmt diese Beratung nicht allein, sondern arbeitet mit einem Sachverständigenbüro zusammen, das auf diese Fälle spezialisiert ist und die nötigen Gutachten ausstellen kann.

Nur 14tägiges Widerrufsrecht?

In der Regel erhalten Sie bei dem Abschluss eines Vertrags ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Das ist generell und für alle Verträge gültig. Dieses Rücktrittsrecht lässt sich aber ausweiten, wenn der Vertragspartner Informationen zurückhält oder -hielt. Wurden Sie also in einigen Punkten des Vertrags oder des Rücktrittsrechts nicht ausreichend informiert, ist die 14tägige Frist hinfällig und der Vertrag kann bis heute widerrufen werden. Im härtesten Fall gilt das also ganze 24 Jahre im Falle einer Lebensversicherung, die zwischen Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossen wurde.

Zwei verschiedene Modelle der Lebensversicherung dominieren den Markt: Die Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung. Während die Risikolebensversicherung vor allem der Absicherung der Begünstigten im Todesfall dient, bietet die Kapitallebensversicherung eine Altersvorsorge (durch Kapitalbildung) und die entsprechenden Auszahlungsmodalitäten. Wenn es hier um den Widerruf geht, gehen wir von einer Kapitallebensversicherung aus. Bei dieser Form der Versicherung steigen die Beiträge über die Jahre. Die damit einhergehenden Zinsen sorgen für ein stetig wachsendes Kapital über die vielen Jahre der Vertragslaufzeit.

Die Funktionsweise ist recht einfach: Über einen definierten Zeitraum beziehungsweise bis zu einem festgelegten Datum werden vom dem oder von der Versicherten monatliche Beiträge in die Versicherung eingezahlt. Die Summe der am Ende auszahlbaren Versicherung steigt an. Die Kosten, die der Versicherung durch die Bearbeitung des Vertrags entstehen, werden vom dem oder von der Versicherten getragen. Wird die Versicherung vor dem Erreichen des festgelegten Datums gekündigt, fällt die Rückzahlung entsprechend niedrig aus. Die Kündigung einer Kapitallebensversicherung lohnt sich daher meist nicht.

Widerruf ist etwas anderes als Kündigung

Kündigen Sie Ihre Kapitallebensversicherung vor Ablauf des Vertragszeitraums, erhalten Sie nur die eingezahlten Beträge minus Kosten und Provisionen zurück. Bei einem Widerruf des Vertrags sieht das anders aus, denn in diesem Fall ist der Versicherer verpflichtet, den gesamten Vertrag rückabzuwickeln. Für Sie als Mandant bedeutet das: Auch die Provisionen werden rückabgewickelt. Nur die Kosten für die Vertragsführung darf die Versicherung Ihnen in Rechnung stellen. Und die fallen eher gering aus. Zusätzlich bedeutet ein Widerruf, dass Sie ein Recht auf die Auszahlung der erzielten Rendite haben. Das steigert die Summe, die Sie von der Versicherung erhalten, weiter.

Sie wissen das vielleicht nicht, aber Sie können Ihre Lebensversicherung auch noch dann widerrufen, wenn Sie den Vertrag längst gekündigt und den Rückkaufwert erhalten haben. Wenn Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, werden die von Ihnen eingezahlten Summen mit den Provisionen und Renditen mit dem Rückkaufwert verrechnet, und Sie erhalten die Differenz ausgezahlt.

Kapitallebensversicherungen sind nur dann eine gute Altersvorsorge, wenn die Zinsen stimmen. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist das aber nicht der Fall. Eine ausreichende Anzahl von Versicherungsunternehmen leiden unter den Gegebenheiten und werden bereits von der BaFin überwacht. Altverträge mit einer garantierten Verzinsung machen den Versicherungen zu schaffen. Natürlich kann man darauf vertrauen, dass die Zinsen sich in den kommenden Jahren wieder nach oben entwickeln. Lässt Ihre finanzielle Situation und vor allem die Vertragslaufzeit dieses entspannte Abwarten zu? Nicht jeder kann sich das leisten, zumal es derzeit viele alternative Anlagemöglichkeiten mit besseren Renditen gibt.

Generell können Sie auch ohne anwaltliche Unterstützung von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Aber die Erfolgsaussichten sind dann um einiges geringer. Dies sind zwei mögliche Vorgehensweisen:

– Sie formulieren selbst einen Widerspruch gegen die Lebensversicherung. Der wird normalerweise abgelehnt. Damit begibt sich die Versicherung in den Verzug bei der Erfüllung eines berechtigten Anspruchs und das Ganze ist bei bestehender Rechtsschutzversicherung ein Rechtsschutzfall. Sind Sie nicht versichert, können Sie bei erfolgreichem Widerspruch der Versicherung die Anwaltskosten auferlegen – das ist aber nur dann möglich, wenn Sie mit dem Widerspruch des Vertrags auch tatsächlich im Recht sind.

– Oder Sie lassen Ihre Versicherungen von einem Fachanwalt prüfen. In unserer Kanzlei gehört das zu einer kostenlosen Ersteinschätzung dazu. Sie gehen keinerlei finanzielles Risiko ein. Die Einschätzung durch das Sachverständigenbüro kostet Sie in diesem Fall auch nichts. Lohnt sich der Widerruf, können Sie jetzt entweder mit unserer Hilfe oder in Eigenregie (bei bestehender Rechtsschutzversicherung) den Widerruf formulieren und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Hier wissen Sie, dass Sie im Recht sind.

Haben Sie Ihre Kapitallebensversicherung zwischen Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossen und würden das von Ihnen eingezahlte Kapital jetzt gerne anderweitig investieren, sollten Sie Ihren Vertrag von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Möglicherweise können Sie immer noch von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und sich die eingezahlten Summen größtenteils zurückerstatten lassen. Die Kanzlei Dr. Graf ist Ihnen dabei gerne behilflich. Eine Ersteinschätzung ist kostenlos, alle weiteren Schritte können danach beraten werden. Sie können telefonisch einen Termin in der Kanzlei in Herford ausmachen oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Wir reagieren umgehend, auch auf das Kontaktformular auf unserer Webseite.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]