Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung2019-10-23T14:28:39+01:00

Lebensversicherung Rückabwicklung

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung

Lebensversicherungen werden aufgrund der sinkenden Zinsen als Geldanlage immer unattraktiver. Viele Versicherte kündigen deshalb Ihre Lebensversicherung. Dies ist jedoch mit einem erheblichen Verlust des eingezahlten Kapitals verbunden. Eine Alternative kann daher der Widerruf des Versicherungsvertrags und somit die Rückabwicklung der Lebensversicherung sein.
Ob ein Widerruf für Sie in Frage kommt und wie die Rückabwicklung der Lebensversicherung funktioniert, erfahren Sie im Weiteren.

Schnellübersicht

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Ein Urteil des BGH macht es möglich

Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs von 2014 und 2015 ermöglichen es vielen Versicherten, die grundlegenden Verträge ihrer Lebensversicherung zu widerrufen und somit eine Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung zu erreichen. Den Ausschlag dafür gab der Beschluss, dass viele Versicherungen ihre Kunden nicht ausreichend oder überhaupt nicht über Ihr Recht auf Widerspruch belehrt haben.
Aus diesem Grund können viele Versicherte nun auch nach den üblichen 14 Tagen Widerrufsrecht ihre Lebensversicherung rückabwickeln.

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Vorteile einer Rückabwicklung im Vergleich zu einer Kündigung

Bei einer Kapitallebensversicherung erfolgt die Auszahlung in der Regel nach einem im Vorhinein festgelegten Zeitraum, zum Beispiel zum Renteneintritt oder nach einer bestimmten Anzahl an Jahren. Wollen Sie eine Lebensversicherung jedoch früher beenden, bleiben Ihnen die folgenden zwei Wege.

Die Kündigung einer Lebensversicherung – Ein Verlustgeschäft

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung beenden und Ihr eingezahltes Kapital zurückerhalten wollen, ist der naheliegende Weg eine Kündigung der Lebensversicherung. Dies ist jedoch nicht der optimale Weg, da dieser in der Regel mit großen finanziellen Verlusten einhergeht.

Bei Kündigung Ihrer Lebensversicherungen bekommen Sie nicht einmal Ihre eingezahlten Beiträge ohne Abzug zurück. Die Versicherungsgesellschaft hat nämlich in diesem Fall das Recht, Gebühren wie Abschluss-, Verwaltungs- und Stornierungsgebühren sowie alle anfallenden Provisionen von der Summe abzuziehen, die Ihnen letztendlich ausgezahlt wird. Auch Ihre Rendite, die mit den Jahren durch Zinsen angehäuft wurde, können Sie im Falle einer Kündigung nicht ausbezahlt bekommen.

Gewinn der Rendite durch eine Rückabwicklung

Durch einen Widerruf und einer Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung, können Sie Ihre Rendite ausbezahlt bekommen. Diese fällt aufgrund der Zinsen, die zu Beginn Ihrer Lebensversicherung zumeist noch deutlich höher waren als jetzt, in der Regel nicht sonderlich klein aus, lohnt sich also durchaus. Diesen Profit können Sie nun nutzen, um in andere, lohnenswertere Anlageoptionen zu investieren

Auch die Gebühren und Provisionen, die Versicherungen ihren Kunden im Falle einer Kündigung auferlegen können, fallen bei einer Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung nicht an. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung rückabwickeln lassen, dann müssen Sie lediglich die Bearbeitungsgebühren der Versicherung zahlen, die im Gegensatz zu den gesamten Gebühren und dem Verlust der Rendite verschwindend gering ausfallen.

Eine Rückabwicklung der Lebensversicherung kann mit oder ohne die Hilfe eines Anwalts durchgeführt werden. Die Widerrufung einer Lebensversicherung ohne Anwalt ist jedoch nicht empfehlenswert. Die meisten Versicherungen haben geschulte Rechtsabteilungen, die es meist ohne großen Aufwand schaffen, Widerrufungsforderungen von Laien zurückzuweisen. Die ausführliche, persönliche Beratung durch einen Fachanwalt ist daher nur zu empfehlen.

Ein Fachanwalt kann Sie sicher und kompetent durch die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung begleiten. Zunächst ist es sinnvoll, Ihre Lebensversicherung und den zugrunde liegenden Vertrag von einem Anwalt überprüfen zu lassen, um in Erfahrung zu bringen, ob Ihre Lebensversicherung für eine Rückabwicklung geeignet ist und welchen Nutzen Sie im Speziellen aus einer Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung ziehen können.

Vor den Kosten einer Beratung durch den Fachanwalt sollten Sie sich nicht fürchten. Die Anwaltskosten muss nach einem erfolgreichen Widerspruch die Versicherungsgesellschaft übernehmen. Dafür müssen Sie sich allerdings vorher sicher sein, dass Sie mit ihrem Widerruf im Recht sind. Deshalb ist eine Einschätzung durch einen Fachanwalt durchaus sinnvoll, auch wenn Sie die Rückabwicklung anschließend selbst übernehmen.

Bei der Anwaltskanzlei Dr. Graf können Sie einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Lebensversicherung machen. Dabei wird ausführlich geprüft, ob bei Ihrer Lebensversicherung eine Rückabwicklung möglich ist und wie Sie in Ihrem speziellen Fall davon profitieren können. Die Anwaltskanzlei Dr. Graf kann Ihnen eine tiefgreifende Beratung zu diesem Thema liefern und mit Ihnen zusammen Ihren Vertrag zur Lebensversicherung durchgehen und prüfen.

Der Prüfvorgang Ihrer Lebensversicherung erfolgt bei der Anwaltskanzlei Dr. Graf schnell und zuverlässig dank der Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Sachverständigenbüro. Persönlicher Kontakt, Transparenz und Service stehen dabei im Mittelpunkt. Einen Termin können Sie einfach und schnell per Telefon oder E-Mail abmachen. Antworten auf Ihre Anfragen erhalten Sie in der Regel bereits innerhalb von zwei Tagen.

Neben Lebensversicherungs-Rückabwicklungen hilft die Kanzlei Dr. Graf Ihnen auch bei Fragen und Rechtsberatungen in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht gerne weiter.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]