Lebensversicherung Rückabwicklung
Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung
Lebensversicherungen werden aufgrund der sinkenden Zinsen als Geldanlage immer unattraktiver. Viele Versicherte kündigen deshalb Ihre Lebensversicherung. Dies ist jedoch mit einem erheblichen Verlust des eingezahlten Kapitals verbunden. Eine Alternative kann daher der Widerruf des Versicherungsvertrags und somit die Rückabwicklung der Lebensversicherung sein.
Ob ein Widerruf für Sie in Frage kommt und wie die Rückabwicklung der Lebensversicherung funktioniert, erfahren Sie im Weiteren.
Schnellübersicht
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Ein Urteil des BGH macht es möglich
Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs von 2014 und 2015 ermöglichen es vielen Versicherten, die grundlegenden Verträge ihrer Lebensversicherung zu widerrufen und somit eine Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung zu erreichen. Den Ausschlag dafür gab der Beschluss, dass viele Versicherungen ihre Kunden nicht ausreichend oder überhaupt nicht über Ihr Recht auf Widerspruch belehrt haben.
Aus diesem Grund können viele Versicherte nun auch nach den üblichen 14 Tagen Widerrufsrecht ihre Lebensversicherung rückabwickeln.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Vorteile einer Rückabwicklung im Vergleich zu einer Kündigung
Bei einer Kapitallebensversicherung erfolgt die Auszahlung in der Regel nach einem im Vorhinein festgelegten Zeitraum, zum Beispiel zum Renteneintritt oder nach einer bestimmten Anzahl an Jahren. Wollen Sie eine Lebensversicherung jedoch früher beenden, bleiben Ihnen die folgenden zwei Wege.
Die Kündigung einer Lebensversicherung – Ein Verlustgeschäft
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung beenden und Ihr eingezahltes Kapital zurückerhalten wollen, ist der naheliegende Weg eine Kündigung der Lebensversicherung. Dies ist jedoch nicht der optimale Weg, da dieser in der Regel mit großen finanziellen Verlusten einhergeht.
Bei Kündigung Ihrer Lebensversicherungen bekommen Sie nicht einmal Ihre eingezahlten Beiträge ohne Abzug zurück. Die Versicherungsgesellschaft hat nämlich in diesem Fall das Recht, Gebühren wie Abschluss-, Verwaltungs- und Stornierungsgebühren sowie alle anfallenden Provisionen von der Summe abzuziehen, die Ihnen letztendlich ausgezahlt wird. Auch Ihre Rendite, die mit den Jahren durch Zinsen angehäuft wurde, können Sie im Falle einer Kündigung nicht ausbezahlt bekommen.
Gewinn der Rendite durch eine Rückabwicklung
Durch einen Widerruf und einer Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung, können Sie Ihre Rendite ausbezahlt bekommen. Diese fällt aufgrund der Zinsen, die zu Beginn Ihrer Lebensversicherung zumeist noch deutlich höher waren als jetzt, in der Regel nicht sonderlich klein aus, lohnt sich also durchaus. Diesen Profit können Sie nun nutzen, um in andere, lohnenswertere Anlageoptionen zu investieren
Auch die Gebühren und Provisionen, die Versicherungen ihren Kunden im Falle einer Kündigung auferlegen können, fallen bei einer Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung nicht an. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung rückabwickeln lassen, dann müssen Sie lediglich die Bearbeitungsgebühren der Versicherung zahlen, die im Gegensatz zu den gesamten Gebühren und dem Verlust der Rendite verschwindend gering ausfallen.