Rückabwicklung Lebensversicherung BGH
BGH-Urteile zur Rückabwicklung der Lebensversicherung
Der Bundesgerichtshof hat mit mehreren Urteilen den Inhabern von Lebensversicherungen ein ewiges Rücktrittsrecht eingeräumt. Mehr als 100 Millionen Policen sind nach Einschätzungen der Allianz Gruppe von den BGH-Urteilen betroffen. Um welche Lebensversicherungen es sich dabei handelt und was die Richter des Bundesgerichtshofs den Besitzern ermöglichen, wird im nachfolgenden Beitrag erklärt. Der BGH urteilt allerdings nicht immer zugunsten der Versicherten.
Bei der Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung hat Ihnen der Bundesgerichtshof ein rechtlich einwandfreies Fundament geschaffen. Ein anderes BGH-Urteil dürfte Sie hingegen eher beunruhigen oder zum Handeln auffordern. Sie müssen sich aufgrund eines aktuellen Richterspruchs mit einer niedriger als erwartet ausfallenden Überschussbeteiligung zufriedengeben. Ein Grund mehr, dem Vertrag zu widersprechen.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Schnellübersicht
Bei der Lebensversicherung schwindet die Attraktivität
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Wissenswertes zur Rückabwicklung
Sie können bei Ihrer Lebensversicherung vom Widerrufsrecht mit besonders guten Erfolgsaussichten Gebrauch machen, sofern der Vertrag nach dem 29. Juli 1994 und vor dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurde. Sie stellten seinerzeit einen Antrag und erhielten danach Versicherungsschein, Verbraucherinformationen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVG) vom Anbieter. Der Vertrag galt als rechtmäßig abgeschlossen und Ihnen wurde ein Widerspruchsrecht innerhalb von 14 Tagen eingeräumt. Bei Verträgen ab Dezember 2004 gab es eine 30 Tage umfassende Widerspruchsfrist.
Die Frist begann bei vollständiger Vorlage aller Unterlagen zur Lebensversicherung. Dazu gehörte der Versicherungsschein mitsamt einer schriftlichen Belehrung zum Widerrufsrecht, in welcher explizit auf den Fristbeginn und die Dauer hingewiesen wurde.
Sogar bei einer fehlerhaften Belehrung erlosch Ihr Widerrufsrecht nach 12 Monaten, beginnend mit der ersten Beitragszahlung. Grundlage hierfür bildete der Paragraf 5a, Absatz 2, Satz 4 im Versicherungsvertragsgesetz VVG. Der BGH hob diese Jahresfrist auf und gewährt Ihnen damit dauerhaftes Widerspruchsrecht unter der Voraussetzung, dass Sie vom Versicherer nicht oder unvollständig belehrt wurden.
Liegt ein Formfehler in der Belehrung vor oder ist der Abschnitt nicht drucktechnisch hervorgehoben, kann die Widerspruchsfrist niemals beginnen. Entsprechend dem BGH-Urteil können Sie Ihre Lebensversicherung jederzeit widerrufen und die Rückabwicklung fordern. Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihr Vertrag noch läuft, regulär beendet oder vorzeitig gekündigt wurde.
So prüfen Sie die Widerrufsbelehrung zu Ihrer Lebensversicherung
Jeder Versicherer hat sehr wahrscheinlich alle seine Policen mit Widerrufsbelehrungen versehen. Oft sind die Belehrungen jedoch unzureichend formuliert und enthalten einen oder mehrere Fehler.
• In der Ihnen vorliegenden Belehrung müsste klar verständlich formuliert sein, dass Sie den Widerruf innerhalb der gültigen Frist absenden müssen. Entscheidend ist nämlich dieses Datum und nicht das des Eingangs.
• Haben Sie Ihre Kapitallebensversicherung nach 2002 abgeschlossen? Dann kann dem Vertrag in Textform und nicht in Schriftform widersprochen werden. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 14. Oktober 2015 darauf hingewiesen, dass selbst eine E-Mail für den Widerspruch ausreicht.
• Dass sich die Widerrufsbelehrung deutlich von anderen Text-Abschnitten abheben muss, geht aus einem BGH-Urteil vom 24. Februar 2016 hervor. Aktenzeichen: IV ZR 512/14.
Jeder dieser Fehler berechtigt Sie zur Rückabwicklung Ihres Vertrags. Der erste Schritt ist idealerweise die Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Fachanwalt. Der überprüft die Widerrufsbelehrung professionell und berät Sie zu Ihren Chancen.