Berechnung der Rückabwicklung einer Lebensversicherung2019-03-04T13:59:33+01:00

Rückabwicklung Berechnung

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Informationen zur Berechnung bei der Rückabwicklung einer Lebensversicherung

Fast jeder Verbraucher hat eine Lebensversicherung für die Altersvorsorge abgeschlossen. Noch vor wenigen Jahren erschien die Vorsorge mittels einer Police sinnvoll und lukrativ. Die EZB Geschäftspolitik der dauerhaft niedrigen Zinsen zwingt mittlerweile viele Versicherte zum Umdenken und fordert die gesamte Branche heraus. Als Inhaber einer Kapitallebensversicherung ziehen Sie vermutlich eine Kündigung oder andere Maßnahmen in Betracht. Kompetente Beratung ist daher erforderlich.

Wesentlich lukrativer als eine Kündigung wäre die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung. Was unter dem Begriff genau zu verstehen ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber. Sie können übrigens im Vorfeld eine Berechnung durchführen, um sich vom Nutzen dieser Vorgehensweise zu überzeugen.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Bei welcher Lebensversicherung ist die Rückabwicklung möglich?

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Welche Ansprüche entstehen beim Widerruf?

Sofern sie erfolgreich Widerspruch eingelegt haben, muss Ihnen der Versicherer sämtliche eingezahlten Beiträge erstatten. Zudem können Sie Nutzungsersatz in Form von Zinsen verlangen. Ihr Anbieter muss Ihnen die mit den Prämien erwirtschaftete Rendite überlassen. Dieser Anteil kann bei einem rückabgewickelten Vertrag größer als die eingezahlte Summe sein.

Allerdings erfordert die geltende Rechtsprechung von Ihnen den Nachweis, dass und in welcher konkreten Höhe Ihr Kapital vom Anbieter tatsächlich gewinnbringend investiert wurde. Die reine Vermutung reicht zur Forderung von Nutzungsersatz nicht aus. Im Idealfall übertragen Sie die Bearbeitung der Nutzungsersatzforderung einem Fachanwalt mit Erfahrungen im Bereich Kapitallebensversicherung oder lassen sich zumindest eingehend beraten.

Es gibt über diesen Aspekt hinaus noch weitere Kriterien bei der Berechnung zu beachten. Keinen Nutzungsersatz muss der Versicherer auf die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie den Risikoanteil entrichten. Dies geht aus einem BGH-Urteil vom 10. Februar 2016 mit Aktenzeichen IV ZR 19/15 hervor. Ein erfahrener Rechtsanwalt könnte jedoch nachweisen, dass die Versicherung tatsächlichen Nutzen aus den Verwaltungskosten gezogen hat.

Gerichte urteilen bei widerrufenen Lebensversicherungen in jedem Fall unterschiedlich, daher müssen Sie alle Möglichkeiten wahrnehmen und Ihre Forderungen idealerweise mit einem kompetenten Rechtsbeistand durchsetzen.

Zur groben Berechnung der in Aussicht stehenden Summe im Falle eines Widerrufs Ihrer Lebensversicherung können Sie einen online verfügbaren Rechner verwenden. Bei der Nutzung sind verschiedene Angaben zu machen und Versicherungsdaten einzugeben. Die Berechnung resultiert in voneinander abweichenden Ergebnissen, weil nicht jeder Rechner alle Details beachtet.

Bei der Rückabwicklung einer bereits gekündigten Lebensversicherung darf der Anbieter einen bereits ausgezahlten Rückkaufswert abziehen. Alle so bezeichneten Risikoanteile werden vom Versicherer abgezogen, dazu zählt gewährter Versicherungsschutz im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit.

Welchen Betrag Sie tatsächlich beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung erhalten, hängt von den Details in Ihrem Vertrag ab. Ein erfahrener Fachanwalt kann die zu erwartende Summe genauer berechnen als Sie selbst mithilfe eines Online-Rechners.

Auch diese Frage beantwortet im Idealfall ein Experte nach Einsicht in Ihren Vertrag. Grundsätzlich lohnt sich der Widerspruch bei jeder Lebensversicherung, deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Bei jüngeren Verträgen ist der Widerruf sinnvoller als die Kündigung, weil die Rückkaufswerte deutlich unter den bereits eingezahlten Beträgen liegen.

Bei einer älteren Lebensversicherung ist die Auszahlung noch steuerfrei und die Verzinsung vergleichsweise hoch. Hier sollte ein Fachmann prüfen, ob der Widerspruch lohnenswert ist.

  • Zunächst muss ein Fachanwalt die Belehrung überprüfen.
  • Rückabwicklung bewerten und durchrechnen lassen.
  • Widerspruch bei der Versicherung einlegen.
  • Wahrscheinliche Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.

Jeder Versicherer wird seine rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen, um Ihren Widerspruch abzulehnen. Bei Schwierigkeiten vermittelt der Versicherungs-Ombudsmann. Sinnvoller ist jedoch, einen auf die Lebensversicherung spezialisierten Fachanwalt einzuschalten.

Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung kann lohnenswert, aber auch komplex und zeitaufwendig sein. Ein erfahrener Fachanwalt sollte zunächst den Vertrag hinsichtlich einer eventuellen fehlerhaften Belehrung überprüfen und die Rückabwicklung bewerten. Im Idealfall begleitet Sie der Experte beim Widerruf und bei möglichen Auseinandersetzungen mit dem Versicherer. Ihr Anbieter wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, den Widerspruch abzulehnen. Mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite können Sie Ansprüche leichter und effektiver durchsetzen als im Alleingang.

Die Anwaltskanzlei Dr. Graf zeichnet sich durch viele Kernkompetenzen aus, eine davon ist die Lebensversicherung. Dr. Graf ist für Sie der ideale Ansprechpartner in Herford und Umgebung. Mit der Onlineberatung können Sie sich per E-Mail zu Chancen und Kosten bei einem Widerruf informieren lassen. Profitieren Sie von einer kostenlosen Erstberatung.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]