Rückabwicklung Berechnung
Informationen zur Berechnung bei der Rückabwicklung einer Lebensversicherung
Fast jeder Verbraucher hat eine Lebensversicherung für die Altersvorsorge abgeschlossen. Noch vor wenigen Jahren erschien die Vorsorge mittels einer Police sinnvoll und lukrativ. Die EZB Geschäftspolitik der dauerhaft niedrigen Zinsen zwingt mittlerweile viele Versicherte zum Umdenken und fordert die gesamte Branche heraus. Als Inhaber einer Kapitallebensversicherung ziehen Sie vermutlich eine Kündigung oder andere Maßnahmen in Betracht. Kompetente Beratung ist daher erforderlich.
Wesentlich lukrativer als eine Kündigung wäre die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung. Was unter dem Begriff genau zu verstehen ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber. Sie können übrigens im Vorfeld eine Berechnung durchführen, um sich vom Nutzen dieser Vorgehensweise zu überzeugen.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Bei welcher Lebensversicherung ist die Rückabwicklung möglich?
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Welche Ansprüche entstehen beim Widerruf?
Sofern sie erfolgreich Widerspruch eingelegt haben, muss Ihnen der Versicherer sämtliche eingezahlten Beiträge erstatten. Zudem können Sie Nutzungsersatz in Form von Zinsen verlangen. Ihr Anbieter muss Ihnen die mit den Prämien erwirtschaftete Rendite überlassen. Dieser Anteil kann bei einem rückabgewickelten Vertrag größer als die eingezahlte Summe sein.
Allerdings erfordert die geltende Rechtsprechung von Ihnen den Nachweis, dass und in welcher konkreten Höhe Ihr Kapital vom Anbieter tatsächlich gewinnbringend investiert wurde. Die reine Vermutung reicht zur Forderung von Nutzungsersatz nicht aus. Im Idealfall übertragen Sie die Bearbeitung der Nutzungsersatzforderung einem Fachanwalt mit Erfahrungen im Bereich Kapitallebensversicherung oder lassen sich zumindest eingehend beraten.
Es gibt über diesen Aspekt hinaus noch weitere Kriterien bei der Berechnung zu beachten. Keinen Nutzungsersatz muss der Versicherer auf die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie den Risikoanteil entrichten. Dies geht aus einem BGH-Urteil vom 10. Februar 2016 mit Aktenzeichen IV ZR 19/15 hervor. Ein erfahrener Rechtsanwalt könnte jedoch nachweisen, dass die Versicherung tatsächlichen Nutzen aus den Verwaltungskosten gezogen hat.
Gerichte urteilen bei widerrufenen Lebensversicherungen in jedem Fall unterschiedlich, daher müssen Sie alle Möglichkeiten wahrnehmen und Ihre Forderungen idealerweise mit einem kompetenten Rechtsbeistand durchsetzen.