Lebensversicherung widerrufen Rosenheim2019-04-01T10:31:05+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Rosenheim

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, falls die Lebensversicherung in Rosenheim widerrufen wird

Wenn Sie aus Rosenheim oder Herten innerhalb der kürzesten Vergangenheit darüber nachgedacht haben, wie einige andere Versicherte die Lebensversicherung aufzukündigen, geht dies oft mit einem großen Verlust des bis dato angelegten Geldes einher.

Sie können das Vertragsverhältnis allerdings auch widerrufen. Alles zum Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages in Frage kommt und weswegen Sie Ihre Versicherung widerrufen sollten, können Sie hier nachlesen.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell zu sichern. Stirbt ein Versicherungsnehmer, teilt der Versicherungsanbieter an die Hinterbliebenen einen spezifischen Betrag aus. Auf diese Weise ist gesichert, dass beispielsweise Lebenspartner sowie Kinder des Verstorbenen auch nach dem Tod des Versicherten keine Geldsorgen plagen.

Kapitallebensversicherungen im Gegensatz dazu laufen bis zu einem abgemachten Zeitpunkt. Ein Musterbeispiel für diesen vertraglich abgemachten Zeitpunkt kann unter anderem der Renteneintritt sein. In die Kapitallebensversicherung werden in gleichen Abständen bestimmte Beträge eingezahlt, welche sich dadurch vermehren und verzinst werden. So steigt der Geldbetrag, welcher letzten Endes ausgezahlt wird.

Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen wurden lange vordergründig zu der Mehrung des Vermögens genutzt, denn früher gaben hohe Zinssätze gewinnbringende Aussichten auf die spätere Austeilung. Dieser Punkt war das Attraktive an der Kapitallebensversicherung.

Allerdings sind die Zinssätze die letzten Jahre über fortdauernd gesunken, aus welchem Grund die Lebensversicherung unattraktiv geworden ist. Heutzutage scheint es kaum so, als würden die Zinsen in der nächsten Zeit wieder ansteigen. Aufgrund der Umständen werden alternative Varianten der Vermehrung des Vermögens bei Versicherten ausnahmslos beliebter, weshalb Versicherungsnehmer den möglichst verlustlosen Weg aus dem Vertrag suchen und des Öfteren ihre Lebensversicherung in Rosenheim widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertrag ihrer Lebensversicherung

Da optionale Opportunitäten einer Vermögensanlage in den letzten Jahren deutlich attraktiver geworden sind als eine Lebensversicherung, wollen viele Versicherte aus dem Versicherungsverhältnis aussteigen. Zu diesem Punkt gibt es einige Opportunitäten.

Vor Todeseintritt des Versicherten gibt es keine Opportunität, eine Risikolebensversicherung auszahlen zu lassen. Bei einer Kapitallebensversicherung hingegen ist das verfrühte Auszahlen sehr wohl möglich. Versicherungsnehmer müssen hierbei jedoch mit starken finanziellen Verlusten rechnen. An diesem Punkt wird nicht nur nicht der Betrag ausgezahlt, dem dem Versicherten am Ende zustehen würde. Ein Teil der ohnehin eingezahlten Beträge wird ebenfalls einbehalten, da die Versicherung damit anfallende Gebühren decken möchte. Beispielsweise sind jene Gebühren Stornierungsgebühren, Gebühren für Verwaltung und Gebühren für den Abschluss sowie Provisionen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, den Wert des Rückkaufes bei der Versicherung in Erfahrung zu bringen, falls die Kapitallebensversicherung in Rosenheim oder Herten ausgezahlt werden soll. Wie bei der Aufkündigung einiger anderer Verträge, ist es ebenfalls bei Aufkündigung Ihrer Kapitallebensversicherung empfehlenswert, einen Anwalt um Rat zu bitten Ein Anwalt wird Ihnen den idealen Weg aus Ihrer Versicherung aufweisen, während die Versicherung versuchen wird, selbst den größten Gewinn daraus zu gewinnen.

Eine Risikolebensversicherung ist zwar aufkündbar, jedoch verlieren Sie bei einer Kündigung den gesamten bisher eingezahlten Betrag. Wenn Sie aus Rosenheim oder Herten den Vertrag kündigen, haben Sie die Opportunität, einen Bestandteil der eingelagerten Geldbeträge zurückzuerhalten. Mit großem Verlust von Vermögen muss auch an dieser Stelle gerechnet werden. Wie bei einer Auszahlung behält der Versicherungsanbieter auch in diesem Fall Beiträge ein für Gebühren und Gewinnbeteiligungen. Des Weiteren verfällt mit Ihrer Aufkündigung das Anrecht auf den durch Zinsen erwirtschafteten Profit. Auch an dieser Stelle ist der wirkliche Betrag gemessen an den Ausgabeen extrem gering. Ihnen wird auf diese Weise auch das Geld, welches Sie in alternative Anlagemöglichkeiten stecken könnten, verringert.

Lebensversicherung widerrufen Rosenheim

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sie haben bessere Chancen die Geldsumme zurückzubekommen, wenn Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Widerrufen Sie das Vertragsverhältnis, dann darf der Versicherungsanbieter lediglich Bearbeitungsgebühren, das können z.B. Kosten für Personal sein, von den eingezahlten Beiträgen abziehen. Sämtliche übrigen Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie erstattet. Falls Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, haben Sie auch das Anrecht darauf, sich ebenfalls die angesammelte Ausbeute auszahlen zu lassen. Da die Zinssätze zu Beginn älterer Vertragsverhältnisse außerordentlich hoch waren sowie die Beiträge für die Versicherungen zunehmend teurer werden, fällt der erwirtschaftete Betrag meistens sehr hoch aus Auf diese Weise können Sie von einem Widerruf des Vertages nur profitieren und Ihr durch die Zinsen erwirtschaftetes Kapital und ursprünglich eingezahlte Beiträge in profitabelere Anlageformen anlegen.

Das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Rosenheim oder Herten ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs realisierbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass unzählige Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Grund dafür ist, dass die Versicherungen zu der Zeit ihre Kunden fehlerhaft oder überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht informiert haben. I. d. R. ist der Widerruf eines Vertrages 2 Wochen lang möglich. Aufgrund der Urteile des BGH und der fehlerhaften Kundenberatung durch Versicherungen ist für Versicherte nun sogar noch nach 24 Jahren das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses möglich. Die für sämtliche Schritte essenzielle Beratung kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geben. Durch die Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes können Versicherungsnehmer, die das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Rosenheim oder Herten auch jetzt noch widerrufen. Selbst wenn Sie einen Vertrag der Lebensversicherung in dem betroffenen Zeitintervall bereits gekündigt haben, haben sie unter Umständen die Option der Widerrufung in Rosenheim.

Kontakt

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht

    Datenschutzerklärung:

    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]