Lebensversicherung widerrufen
Rosenheim
Die Vorteile, falls die Lebensversicherung in Rosenheim widerrufen wird
Wenn Sie aus Rosenheim oder Herten innerhalb der kürzesten Vergangenheit darüber nachgedacht haben, wie einige andere Versicherte die Lebensversicherung aufzukündigen, geht dies oft mit einem großen Verlust des bis dato angelegten Geldes einher.
Sie können das Vertragsverhältnis allerdings auch widerrufen. Alles zum Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages in Frage kommt und weswegen Sie Ihre Versicherung widerrufen sollten, können Sie hier nachlesen.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung
Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell zu sichern. Stirbt ein Versicherungsnehmer, teilt der Versicherungsanbieter an die Hinterbliebenen einen spezifischen Betrag aus. Auf diese Weise ist gesichert, dass beispielsweise Lebenspartner sowie Kinder des Verstorbenen auch nach dem Tod des Versicherten keine Geldsorgen plagen.
Kapitallebensversicherungen im Gegensatz dazu laufen bis zu einem abgemachten Zeitpunkt. Ein Musterbeispiel für diesen vertraglich abgemachten Zeitpunkt kann unter anderem der Renteneintritt sein. In die Kapitallebensversicherung werden in gleichen Abständen bestimmte Beträge eingezahlt, welche sich dadurch vermehren und verzinst werden. So steigt der Geldbetrag, welcher letzten Endes ausgezahlt wird.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung
Kapitallebensversicherungen wurden lange vordergründig zu der Mehrung des Vermögens genutzt, denn früher gaben hohe Zinssätze gewinnbringende Aussichten auf die spätere Austeilung. Dieser Punkt war das Attraktive an der Kapitallebensversicherung.
Allerdings sind die Zinssätze die letzten Jahre über fortdauernd gesunken, aus welchem Grund die Lebensversicherung unattraktiv geworden ist. Heutzutage scheint es kaum so, als würden die Zinsen in der nächsten Zeit wieder ansteigen. Aufgrund der Umständen werden alternative Varianten der Vermehrung des Vermögens bei Versicherten ausnahmslos beliebter, weshalb Versicherungsnehmer den möglichst verlustlosen Weg aus dem Vertrag suchen und des Öfteren ihre Lebensversicherung in Rosenheim widerrufen.
Herkömmliche Wege aus dem Vertrag ihrer Lebensversicherung
Da optionale Opportunitäten einer Vermögensanlage in den letzten Jahren deutlich attraktiver geworden sind als eine Lebensversicherung, wollen viele Versicherte aus dem Versicherungsverhältnis aussteigen. Zu diesem Punkt gibt es einige Opportunitäten.
Lebensversicherung widerrufen Rosenheim
Wieso ist das Widerrufen möglich?
Sie haben bessere Chancen die Geldsumme zurückzubekommen, wenn Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Widerrufen Sie das Vertragsverhältnis, dann darf der Versicherungsanbieter lediglich Bearbeitungsgebühren, das können z.B. Kosten für Personal sein, von den eingezahlten Beiträgen abziehen. Sämtliche übrigen Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie erstattet. Falls Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, haben Sie auch das Anrecht darauf, sich ebenfalls die angesammelte Ausbeute auszahlen zu lassen. Da die Zinssätze zu Beginn älterer Vertragsverhältnisse außerordentlich hoch waren sowie die Beiträge für die Versicherungen zunehmend teurer werden, fällt der erwirtschaftete Betrag meistens sehr hoch aus Auf diese Weise können Sie von einem Widerruf des Vertages nur profitieren und Ihr durch die Zinsen erwirtschaftetes Kapital und ursprünglich eingezahlte Beiträge in profitabelere Anlageformen anlegen.
Das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Rosenheim oder Herten ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs realisierbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass unzählige Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Grund dafür ist, dass die Versicherungen zu der Zeit ihre Kunden fehlerhaft oder überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht informiert haben. I. d. R. ist der Widerruf eines Vertrages 2 Wochen lang möglich. Aufgrund der Urteile des BGH und der fehlerhaften Kundenberatung durch Versicherungen ist für Versicherte nun sogar noch nach 24 Jahren das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses möglich. Die für sämtliche Schritte essenzielle Beratung kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geben. Durch die Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes können Versicherungsnehmer, die das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Rosenheim oder Herten auch jetzt noch widerrufen. Selbst wenn Sie einen Vertrag der Lebensversicherung in dem betroffenen Zeitintervall bereits gekündigt haben, haben sie unter Umständen die Option der Widerrufung in Rosenheim.