Lebensversicherung widerrufen Rheda-Wiedenbrück2019-05-15T06:49:51+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Rheda-Wiedenbrück

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welchen Nutzen bietet es, die Lebensversicherung in Rheda-Wiedenbrück zu widerrufen?

Wird in Rheda-Wiedenbrück oder Rastatt die Lebensversicherung aufgekündigt, muss i. d. R. mit einem enormen Verlust des angelegten Geldes gerechnet werden.

Sie können ein Vertragsverhältnis jedoch auch widerrufen. Alles Wichtige zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertragsverhältnisses relevant ist und wieso Sie die Versicherung widerrufen sollten, können Sie im folgenden Bericht nachlesen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Mithilfe der Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todesfall wirtschaftlich abgesichert. Hierbei teilt die Versicherung einen Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, falls der Versicherte verschieden ist. Auf diese Weise wird abgesichert, dass die Hinterbliebenen des Verstorbenen auch nach dem Todeseintritt des Versicherungsnehmers keine finanzielle Sorgen plagen.

Kapitallebensversicherungen hingegen laufen bis zu einem festgesetzten Augenblick. Ein Musterbeispiel für einen solchen spezifischen Zeitpunkt kann unter anderem der Eintritt in die Rente sein. In gleichen Abständen zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge an den Versicherungsanbieter, diese werden dann verzinst. Dadurch kann sich das Geld mehren.

In einer Kapitallebensversicherung finanzielle Mittel anlegen

Lange galten Kapitallebensversicherungen als angesehene sowie tolle Anlagemöglichkeit, da durch hohe Zinssätze die Aussicht auf einen sehr verlockenden Betrag möglich war Dieser Punkt war das Attraktive an einer Kapitallebensversicherung.

Wegen der immer weiter sinkenden Zinssätze sind Lebensversicherungen in jüngster Vergangenheit allerdings immer weniger gewinnbringend geworden. Man kann gegenwärtig die Aussage treffen, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht ansteigen werden. Durch erwähnte Gegebenheiten werden optionale Varianten der Mehrung des Vermögens bei den Versicherten immer populärer, weshalb Versicherungsnehmer den möglichst schmerzfreisten Weg aus ihrem Vertragsverhältnis suchen und des Öfteren eine Lebensversicherung in Rheda-Wiedenbrück widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus ihrer Lebensversicherung auszusteigen

Da andere Opportunitäten der Geldvermehrung in jüngster Vergangenheit deutlich reizender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung abzuschließen, möchten viele Versicherte aus dem Vertragsverhältnis aussteigen. Eine große Anzahl an Opportunitäten für diesen Fall stehen Ihnen offen.

Ausgeschüttet wird die Risikolebensversicherung in aller Regel nicht. Die vorzeitige Auszahlung ist bei einer Kapitallebensversicherung sehr wohl sehr wohl möglich. Heftige Verluste müssen hierbei jedoch in Kauf genommen werden. Zum einen wird nicht der Betrag ausgezahlt, der am Ende des Zeitraumes der Versicherung entstehen könnte. Des Weiteren wird die Versicherung einen Großteil der eingezahlten Beträge nicht auszahlen, um anfallende Gebühren decken zu können. Eben genannte Abgaben zeichnen sich in Abgaben für den Abschluss, die Stornierung, die Verwaltung sowie für Gewinnbeteiligungen ab. Sollten Sie sich dennoch Ihre Kapitallebensversicherung in Rheda-Wiedenbrück oder Rastatt vorzeitig auszahlen lassen wollen, können Sie sich über den Versicherungsrückkaufswert der Versicherung von dem Anbieter der Lebensversicherung informieren lassen. Es ist jedoch eher dazu zu raten, dass zunächst ein Anwalt nach juristischem Ratschlag gefragt wird und den Versicherungsvertrag prüft. Der Versicherungsanbieter wird darauf aus sein, das Maximum an Geld für sich zu behalten, während der Anwalt Sie dabei unterstützen wird, den bestmöglichen Ausweg aus dem Vertrag Ihrer Versicherung zu finden.

Das Vertragsverhältnis der Risikolebensversicherung ist wohl aufkündbar, allerdings verlieren Sie bei der Kündigung die gesamte bis dato eingelagerte Geldsumme. Wenn Sie aus Rheda-Wiedenbrück oder Rastatt das Vertragsverhältnis aufkündigen, haben Sie die Chance, einen Teil Ihrer eingezahlten Beiträge ausgezahlt zu bekommen. Jedoch müssen Sie auch hier mit einem beachtlichen Verlust rechnen. Der Versicherungsanbieter kann nämlich auch hierbei sämtliche anfallenden Gewinnbeteiligungen sowie Gebühren von Ihrem angelagerten Betrag abziehen. Des Weiteren verfällt mit der Kündigung Ihrerseits der Anspruch auf den dank Zinsen erwirtschafteten Gewinn. Gemessen an dem Aufwand ist die Ausbeute nach der Aufkündigung mehr als gering. Ihnen wird in Folge dessen auch das Kapital, was Sie in andere Anlagemöglichkeiten investieren könnten, gekürzt.

Lebensversicherung widerrufen Rheda-Wiedenbrück

Warum ist das Widerrufen möglich?

Möchten Sie den Vertrag widerrufen, bieten sich Ihnen bessere Chancen, die eingezahlte Geldsumme zurückzubekommen. Widerrufen Sie den Vertrag, dann dürfen vom Versicherungsanbieter lediglich Gebühren für Bearbeitung, wie Kosten für Personal, von den eingelagerten Beiträgen abgezogen werden. Andere Kosten sowie Gebühren und Provisionen werden Ihnen erstattet. Nicht zu verachten ist außerdem auch der Punkt, dass die komplette Rendite, welche zum Ende ausgeteilt werden würde, ausgezahlt werden muss. Weil die Zinssätze zu Beginn älterer Verträge außerordentlich hoch waren sowie die Beiträge für Versicherte zu nehmen, fällt jener Geldbetrag in der Regel sehr hoch aus Durch einen Widerruf des Vertrages können Sie also profitieren und das bereits erwirtschaftete Kapital sowie anfangs eingezahlte Beiträge in fündigere Formen der Anlage investieren.

Auf Grund mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Rheda-Wiedenbrück oder Rastatt erreichbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben deutlich gemacht, dass unzählige Kunden alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Klienten wurden von den Versicherungsanbietern fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Das Widerspruchsrecht ist im Grunde 2 Wochen nutzbar. Dank der Urteile vom Bundesgerichtshof sowie falscher Kundenberatungen der Versicherungsanbieter haben viele Versicherungsnehmer selbst nach 24 Jahren noch die Opportunität, den Vertrag zu widerrufen. Dank der Möglichkeit des Widerrufens benötigen Kunden eine vollkommen neue Weise von jurisitischer Beratung, welche Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Büro von Sachverständigern gewährleistet werden kann. Dank des Urteils des BGH können Versicherte, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Rheda-Wiedenbrück oder Rastatt auch aktuell noch widerrufen. Sogar wenn Sie die Lebensversicherung in dem eben theamtisierten Zeitintervall bereits gekündigt haben, haben sie unter Umständen die Möglichkeit der Widerrufung in Rheda-Wiedenbrück.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]