Lebensversicherung widerrufen Paderborn2019-03-28T15:56:05+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Paderborn

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, falls die Lebensversicherung in Paderborn widerrufen wird

Wenn Sie aus Paderborn oder Regensburg in kürzester Vergangenheit darüber nachgedacht haben, Ihre Lebensversicherung wie einige andere Personen aufzukündigen, geht dies meist mit einem außerordentlichen Verlust Ihres bis dato angelegten Geldes einher.

Optional können Sie einen Vertrag widerrufen. Im folgenden Bericht können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung ratsam ist und weshalb der Widerruf überhaupt machbar ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung sieht seinen wesentlichen Sinn darin, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell zu sichern. Dabei wird der Betrag der Versicherung an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgeteilt, sobald der Versicherte verschieden ist. Auf diese Weise ist gesichert, dass die Hinterbliebenen des Verstorbenen auch nach dem Todeseintritt des Versicherungsnehmers keine Sorgen um Geld plagen.

Die Kapitallebensversicherung läuft lediglich bis zu einem vereinbarten Moment. Beispiele für einen Zeitpunkt sind bspw. das Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder der Renteneintritt. In gleichen Abständen zahlt der Versicherter Geld an den Versicherungsanbieter, diese werden dann verzinst. Auf diese Weise kann sich das Vermögen mehren.

In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen

Kapitallebensversicherungen wurden für lange Zeit vordergründig zur Investition benutzt, weil zu dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses hohe Zinssätze eine Aussicht auf die Austeilung eines hohen Betrages an Geld versprachen. Dank der hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer zur damaligen Zeit sehr attraktiv.

Jedoch sind die Zinssätze in den letzten Jahren stetig gesunken, weshalb die Lebensversicherung reizlos geworden ist. Derzeitig lässt sich unproblematisch sagen, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder zunehmen werden. Durch die Rahmenbedingungen werden alternative Formen zur Vermehrung des Geldes bei den Versicherten immer populärer, weshalb Versicherte den möglichst verlustlosen Weg aus dem Vertrag suchen und immer häufiger eine Lebensversicherung in Paderborn widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung

Vielversprechendere Möglichkeiten Geld anzulegen, um Geld zu mehren oder vorzusorgen, bewegen viele Versicherte dazu den Vertrag für die Lebensversicherung zu kündigen. Diesbezüglich existieren unterschiedliche Opportunitäten.

Die Risikolebensversicherung kann erst einmal nicht ausgezahlt werden, bevor der Versicherungsnehmer gestorben ist. Bei einer Kapitallebensversicherung sieht dies jedoch anders aus, denn jene wird ausgeschüttet. Versicherungsnehmer müssen sich in diesem Fall allerdings darauf einstellen, dass sie geldliche Verluste erleiden werden. Hierbei wird nicht nur nicht der Betrag ausgezahlt, dem der Versicherungsndehmer am Ende zustehen würde. Darüber hinaus wird die Versicherung einen Großteil der eingezahlten Beiträge nicht auszahlen, damit anfallende Gebühren gedeckt werden können. Diese Gebühren sind bspw. Gebühren für die Stornierung, Gebühren für Verwaltung und Abschlussgebühren sowie Provisionen. Sollten Sie sich Ihre Kapitallebensversicherung in Paderborn oder Regensburg andererseits verfrüht auszahlen lassen wollen, können Sie sich über den Versicherungsrückkaufswert Ihrer Versicherung von Ihrem Anbieter der Lebensversicherung informieren lassen. Bei einer Auflösung eines Vertragsverhältnisses ist es allerdings immer klug, seinen Anwalt zu Rate zu ziehen, damit alles einfach ablaufen kann. Denn ihre Versicherung ist darauf aus, den Höchstwert an Geld einzubehalten, während Sie von dem Anwalt dabei Hilfe bekommen, den besten Weg aus dem Vertragsverhältnis einer Versicherung zu finden.

Bei Kündigung des Vertages der Risikolebensversicherung geht den vollen bis dato eingelagerte Geldbetrag verloren. Kündigen Sie aus Paderborn oder Regensburg den Vertrag , dann können Sie einen Teil angelagerter Geldbeträge zurückerhalten. Allerdings muss auch hier ein erheblicher Verlust einkalkuliert werden. Wie bei einer Auszahlung werden in diesem Fall von dem Versicherungsanbieter Geldbeträge behalten, um fällig werdende Provisionen, Gebühren und so weiter zu decken. Auf den dank Zinsen erwirtschafteten Gewinn haben Sie ebenfalls durch Kündigung kein Anrecht mehr. Gemessen an den Aufwendungen ist die Ausbeute nach der Kündigung mehr als gering. Folglich wird das Vermögen, welches sie womöglich in sonstige Opportunitäten, um Geld zu vermehren, investieren möchten, sehr vermindert.

Lebensversicherung widerrufen Paderborn

Warum ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerruf einer Lebensversicherung bekommen Sie Ihren bis dato eingelagerten Geldbetrag zurück. Widerrufen Sie das Vertragsverhältnis, dann dürfen vom Versicherungsanbieter lediglich Gebühren für Bearbeitung, das können zum Beispiel Personalkosten sein, von den eingezahlten Beträgen abgezogen werden. Sämtliche übrigen Gebühren sowie Provisionen erhalten Sie erstattet. Nicht zu verachten ist außerdem auch der Punkt, dass die gänzliche Rendite, welche zum Ende ausgezahlt werden würde, ausgezahlt werden muss. Durch steigende Versicherungsbeträge und hohe Zinsen zu Anfang des Vertrages ist die Rendite meistens aussichtsreich. Durch einen Widerruf des Vertrages können Sie sich einen Vorteil verschaffen und bereits erwirtschaftetes Kapital und zu Beginn eingezahlte Beträge in fündigere Anlageformen stecken.

Ein Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Paderborn oder Regensburg ist dank mehrerer Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs möglich. Einige Versicherugnsnehmer, welche an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilssprüchen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Zu jener Zeit haben die Versicherungsanbieter ihre Klienten falsch oder gar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht belehrt. In der Regel ist das Widerrufen eines Vertrages 2 Wochen lang möglich. Infolge der Urteilssprechungen des BGH sowie der falschen Beratung für Kunden durch Versicherungsanbieter ist für Versicherungsnehmer nun sogar noch nach 24 Jahren das Widerrufen des Vertrages realisierbar. Dank der Opportunität der Widerrufung brauchen Kunden eine ganz neue Weise von jurisitischer Unterstützung, die Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Büro von Sachverständigern gegeben werden kann. Die Urteilssprechung des BGH ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, welche ihre Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, den Vertrag der Lebensversicherung in Paderborn oder Regensburg widerrufen können. Auch wenn Sie im betroffenen Zeitabschnitt das Versicherungsverhältnis abgeschlossen haben und den Vertrag der Versicherung bereits gekündigt haben, ist der Widerruf der Lebensversicherung in Paderborn unter Umständen realisierbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]