Lebensversicherung widerrufen Oranienburg2019-04-05T10:20:45+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Oranienburg

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorzüge, falls die Lebensversicherung in Oranienburg widerrufen wird

Wenn Sie aus Oranienburg oder Neustadt am Rübenberge innerhalb der kürzesten Vergangenheit überlegt haben, wie einige andere Personen die Lebensversicherung aufzukündigen, müssen Sie mit enormem Verlust Ihres bis dato angezahlten Geldes rechnen.

Alternativ hierzu können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen ein Widerruf in Frage kommt und weshalb es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Mithilfe der Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell gesichert werden. Hierbei teilt die Versicherung einen Geldbetrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, sobald der Versicherungsnehmer verschieden ist. Dadurch kann ein Versicherter sich darum kümmern, dass bei überraschendem VerscheidenTod seinerseits Lebenspartner sowie Nachkommen abgesichert sind

Kapitallebensversicherungen laufen hingegen bis zu einem abgemachten Augenblick. Exempel für einen Augenblick sind z. B. der Eintritt in die Rente das Erreichen eines definierten Lebensalters. In die Kapitallebensversicherung werden wiederholend gewisse Beträge eingezahlt, die sich somit vermehren sowie verzinst werden. So steigt der Betrag, welcher später ausgezahlt wird.

In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen

Lange dominierten die Kapitallebensversicherungen den Markt der Geldanlagen, da dank der hohen Zinsen in vergangener Zeit eine hohe Rendite in Aussicht stand. Das war das Attraktive an einer Kapitallebensversicherung.

Da die Zinssätze in jüngster Vergangenheit jedoch immer weiter runtergingen, wurde die Kapitallebensversicherung immer mehr und mehr unpopulär. Gegenwärtig kann die Aussage getroffen werden, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht zunehmen werden. Durch die Tatsacheen werden andere Varianten der Mehrung des Vermögens bei Versicherten immer beliebter, weswegen Versicherte den möglichst schmerzfreisten Weg aus dem Vertrag suchen und des Öfteren ihre Lebensversicherung in Oranienburg widerrufen.

Herkömmliche Wege aus ihrer Lebensversicherung

Versicherte wollen aus den Verträgen der Lebensversicherung austreten, da übrige Anlagemöglichkeiten erfolg versprechender sind. Ihnen stehen dazu diverse Opportunitäten zur Auswahl.

Die Risikolebensversicherung wird grundlegend nicht ausgezahlt, bevor der Versicherungsnehmer gestorben ist. Bei einer Kapitallebensversicherung sieht das jedoch anders aus, denn jene wird ausgeschüttet. Versicherungsnehmer werden hierbei allerdings mit enormen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Hier wird nicht nur nicht der Betrag ausgezahlt, welcher dem Versicherten am Ende zustehen würde. Ein Bestandteil der sowieso eingelagerten Geldbeiträge wird auch nicht ausgezahlt, damit die Versicherung anfallende Gebühren decken kann. Das sind zum Beispiel Verwaltungs-, Stornierungs- und Abschlussgebühren und Gewinnbeteiligungen. Sollten Sie sich Ihre Kapitallebensversicherung in Oranienburg oder Neustadt am Rübenberge dennoch frühzeitig auszahlen lassen, können Sie sich über den Versicherungsrückkaufswert der Versicherung von Ihrem Versicherungsanbieter informieren lassen. Bei einer Vertragsauflösung ist es allerdings immer klug, seinen Anwalt um Hilfe zu fragen, um ohne Folgen alles abzuwickeln. Vom Anwalt wird Ihnen der optimale Austritt aus der Versicherung demonstriert, während Ihr Versicherungsanbieter alles daran legen wird, einen tunlichst großen Gewinn daraus zu schlagen.

Bei Kündigung der Risikolebensversicherung verlieren Sie den kompletten bisher eingezahlten Betrag. Sie können das Vertragsverhältnis einer Risikolebensversicherung kündigen. Dieserfalls muss jedoch eingeplant werden, dass dann die komplett bis dato angelagerte Geldsumme abhanden kommt. Auch hierbei muss allerdings ein gewaltiger Kapitalverlust einkalkuliert werden. Der Versicherungsanbieter kann nämlich auch hier jegliche anfallenden Provisionen sowie Gebühren von Ihrem eingezahlten Geldbetrag abziehen. Außerdem verfällt mit der Aufkündigung Ihrerseits das Recht auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Auch unterdies ist die reale Summe gemessen an den Ausgabeen extrem gering. Das Kapital, das eventuell in sonstige Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird demzufolge deutlich verkleinert.

Lebensversicherung widerrufen Oranienburg

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sollten Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen, offerieren sich Ihnen passendere Chancen, die eingezahlte Geldsumme zurückzubekommen. Von Ihren angelagerten Beträgen kann der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie etwa Personalkosten abziehen. Zusätzliche Kosten sowie Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Auf die Auszahlung des angesammelten Gewinns haben Sie ebenfalls das Anrecht. Da die Zinssätze zu Beginn älterer Vertragsverhältnisse außerordentlich hoch waren sowie die Beträge für Versicherte zu nehmen, fällt der erwirtschaftete Betrag des Öfteren sehr hoch aus Dank eines Widerrufes des Vertrages können Sie sich einen Gewinn verschaffen und bereits erwirtschaftetes Kapital und zu Beginn eingezahlte Beiträge in ertragreichere Anlageformen stecken.

Der Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Oranienburg oder Neustadt am Rübenberge ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs realisierbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass etliche Kunden alten Verträgen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Versicherte wurden von den Versicherungsunternehmen fehlerhaft oder gar überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch belehrt. Das Widerspruchsrecht ist grundsätzlich zwei Wochen nutzbar. Dank der Urteile des Bundesgerichtshofes und der fehlerhaften Kundenberatung durch Versicherungsanbieter ist für Versicherte nun sogar noch nach 24 Jahren das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses realisierbar. Dank der Möglichkeit der Widerrufung brauchen Kunden eine komplett neue Art von jurisitischer Unterstützung, welche Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Büro von Sachverständigern gewährleistet werden kann. Durch die Urteilssprüche des BGH wird ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, die ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Oranienburg oder Neustadt am Rübenberge widerrufen können. Wenn Sie in dem betreffenden Zeitraum eine Versicherung abgeschlossen haben und Ihre Versicherung schon gekündigt haben, können Sie unter Umständen Ihre Lebensversicherung in Oranienburg widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]