Lebensversicherung widerrufen Oldenburg2019-03-28T15:51:10+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Oldenburg

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorzüge bietet es, wenn die Lebensversicherung in Oldenburg widerrufen wird?

Wenn Sie aus Oldenburg oder Osnabrück in kürzester Vergangenheit darüber nachgedacht haben, Ihre Lebensversicherung wie einige andere Personen aufzukündigen, geht das meistens mit einem großen Verlust Ihres bis dato angelegten Geldes einher.

Optional können Sie das Vertragsverhältnis widerrufen. Informieren Sie sich in unserem Beitrag darüber, für wen das Widerrufen in Frage kommt und wieso es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Mit Hilfe von der Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todeseintritt finanziell gesichert. Verscheidet ein Versicherungsnehmer, schüttet der Versicherungsanbieter an die Hinterbliebenen eine spezifische Geldsumme aus. Demzufolge kann ein Versicherungsnehmer Sorge dafür tragen, dass bei plötzlichem VerscheidenTod seinerseits Ehepartner sowie Nachkommen abgesichert sind

Die Kapitallebensversicherung läuft nur bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Ein Beispiel für eben gennanten abgemachten Augenblick kann unter anderem das Erreichen des Rentenalters sein. Indessen werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer gleichmäßig Beiträge angelegt, welche sich zusammentragen und verzinst werden, sodass jener Geldbetrag, der nach Verlauf der festgelegten Dauer ausgeteilt wird, mit der Zeit mehr wird.

Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen wurden lange an erster Stelle zu der Mehrung des eigenen Vermögens genutzt, da zu dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses hohe Zinssätze einen Ausblick auf die Auszahlung eines hohen Geldbetrages versprachen. Durch die hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer damals sehr attraktiv.

Allerdings sind die Zinssätze in den letzten Jahren fortdauernd niedriger geworden, weswegen die Lebensversicherung unattraktiv geworden ist. Man kann zurzeit die Aussage treffen, dass die Zinssätze in der nächsten Zeit nicht zunehmen werden. Versicherte versuchen deswegen tunlichst günstig aus dem Vertragsverhältnis herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Oldenburg zu widerrufen.

Herkömmliche Wege aus der Lebensversicherung

Die Versicherungsnehmer wollen aus Ihren Vertragsverhältnissen Ihrer Lebensversicherung austreten, da sonstige Möglichkeiten Vermögen zu vermehren erfolgversprechender sind. Ihnen stehen zu diesem Zweck einige Möglichkeiten zur Verfügung.

Ausgeschüttet wird die Risikolebensversicherung im Regelfall nicht. Bei der Kapitallebensversicherung dagegen ist das verfrühte Auszahlen sehr wohl möglich. Leider muss hierbei dennoch mit hiesigen Abstrichen gerechnet werden. Zum einen wird nicht die Geldsumme, die zum Ende des Zeitraumes der Versicherung entstanden sein könnte, ausgezahlt. Ein Bestandteil der sowieso eingezahlten Beträge wird auch einbehalten, weil die Versicherung hiermit anfallende Gebühren decken möchte. Das sind beispielsweise Verwaltungs-, Stornierungs- und Abschlussgebühren und Gewinnbeteiligungen. Sollten Sie sich Ihre Kapitallebensversicherung in Oldenburg oder Osnabrück demgegenüber vorzeitig auszahlen lassen wollen, können Sie sich über den Versicherungsrückkaufswert Ihrer Versicherung von Ihrem Versicherungsanbieter informieren lassen. Wie bei der Aufkündigung vieler anderer Vertragsverhältnisse, ist es ebenfalls bei der Aufkündigung der Kapitallebensversicherung ratsam, dass ein Anwalt zu Rate gezogen wird Ein Anwalt wird Sie hier unterstützen, bestmöglich aus dem Vertrag auszutreten, während der Versicherungsanbieter vorrangig darauf aus ist, den größtmöglichen Gewinn hieraus zu erzielen.

Bei der Aufkündigung des Vertages einer Risikolebensversicherung verlieren Sie die gesamte bis dato eingezahlte Geldsumme. Kündigen Sie aus Oldenburg oder Osnabrück Ihr Vertragsverhältnis , dann können Sie einen Teil eingezahlter Geldbeträge zurückgezahlt bekommen. Mit großem Verlust von Vermögen muss auch an dieser Stelle kalkuliert werden. Wie bei der Auszahlung werden hier von dem Versicherungsanbieter Beträge einbehalten, um anfallende Gebühren, Gewinnbeteiligungen usw. zu decken. Auf den durch Zinsen erwirtschafteten Profit haben Sie ebenfalls durch Aufkündigung kein Anrecht mehr. Auch hierbei ist der wirkliche Geldbetrag gemessen an den Aufwendungen extrem gering. In Folge dessen werden die finanziellen Mittel, die sie vielleicht in sonstige Möglichkeiten, um Geld zu vermehren, investieren möchten, enorm geschmälert.

Lebensversicherung widerrufen Oldenburg

Warum ist das Widerrufen möglich?

Denken Sie darüber nach, Ihren Vertrag zu widerrufen, bieten sich Ihnen passendere Chancen, die eingezahlte Geldsumme zurückzubekommen. Bei dem Widerrufen des Vertrages dürfen auch lediglich Gebühren für die Bearbeitung Sämtliche anderen Gebühren und Gewinnbeteiligungen erhalten Sie zurück. Nicht zu verachten ist zudem auch der Punkt, dass der gänzliche Ertrag, die am Ende ausgezahlt werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinsen zu Beginn älterer Verträge hoch waren und die Beiträge für die Versicherung ansteigen, ist jene Ausbeute des Öfteren lohnenswert und bringt viel Geld. Ein Widerruf des Vertrages der Lebensversicherung ist also die bestmögliche Lösung und ermöglicht Ihnen, den Betrag im Folgenden in elaborierte Anlagemöglichkeiten anzulegen.

Der Widerruf einer Lebensversicherung in Oldenburg oder Osnabrück ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs ausführbar. Etliche Versicherugnsnehmer, welche an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Versicherte wurden von Versicherungsunternehmen fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Normalerweise gilt ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen bei Abschlus eines Vertrages. Viele Versicherungsnehmer können durch die Urteile des BGHs das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung noch nach 24 Jahren widerrufen. Dies bietet auf Seiten der Mandanten ein ganz neues Bedürfnis an Beratung, auf welches die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann. Dank der Urteile des Bundesgerichtshofes wird ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, welche ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, ihre Lebensversicherung in Oldenburg oder Osnabrück widerrufen können. Sollten Sie einen Vertag in dem angesprochenen eingegangen sein und ihn schon gekündigt haben, können Sie dennoch die Lebensversicherung in Oldenburg oder Osnabrück widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]