Lebensversicherung widerrufen
Offenbach am Main
Die Vorzüge, wenn die Lebensversicherung in Offenbach am Main widerrufen wird
Wird in Offenbach am Main oder Ulm das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung aufgekündigt, muss der Versicherungsnehmer i. d. R. einen enormen Verlust des bisher eingezahlten Geldes hinnehmen.
Alternativ hierzu können Sie die Lebensversicherung widerrufen. In dem Folgenden können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf des Vertrages Ihrer Lebensversicherung ratsam ist und wieso ein Widerruf überhaupt möglich ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung
Der Sinn einer Risikolebensversicherung ist meist die finanzielle Sicherung eines oder mehrerer Hinterbliebener nach einem Todesfall. Hierbei teilt die Versicherung einen Geldbetrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, falls der Versicherte verstorben ist. Hierdurch wird abgesichert, dass auch nach dem Todeseintritt des Versicherungsnehmers keine Geldsorgen plagen.
Bis zu einem gewissen Augenblick läuft im Unterschied dazu die Kapitallebensversicherung. Exempel für jenen Augenblick sind bspw. der Renteneintritt das Erreichen eines definierten Lebensalters. Indessen wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten periodisch Geld eingezahlt, das sich zusammenträgt und verzinst wird, sodass der Betrag, der nach Verlauf der festgesetzten Frist ausgeteilt wird, nach und nach ansteigt.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung finanzielle Mittel anlegen
Kapitallebensversicherungen wurden lange vorrangig zur Investition genutzt, denn früher gaben hohe Zinssätze profitabele Aussichten auf die spätere Austeilung. Dadurch wirkten Kapitallebensversicherungen ausgesprochen reizend.
Allerdings sind die Zinssätze in den letzten Jahren stetig gesunken, weswegen Lebensversicherungen reizlos geworden sind Gegenwärtig kann die Behauptung aufgestellt werden, dass in der nächsten Zeit die Zinsen nicht ansteigen werden. Von daher versuchen Versicherte tunlichst günstig aus dem Vertragsverhältnis herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Offenbach am Main zu widerrufen.
Die herkömmlichen Wege aus ihrer Lebensversicherung
Weil optionale Opportunitäten der Vermögensmehrung in den letzten Jahren deutlich attraktiver geworden sind als eine Lebensversicherung, wollen viele Versicherte das Versicherungsverhältnis beenden. Zu diesem Zweck stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl.
Lebensversicherung widerrufen Offenbach am Main
Warum ist das Widerrufen möglich?
Sie haben bessere Chancen die Geldsumme zurückzubekommen, wenn Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Von Ihren angelagerten Beiträgen kann der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie bspw. Personalkosten abziehen. Sämtliche anderen Gebühren und Provisionen erhalten Sie zurück. Falls Sie den Vertrag einer Lebensversicherung widerrufen, haben Sie unabhängig davon das Recht darauf, sich auch die angesammelte Ausbeute ausschützen zu lassen. Durch ansteigende Beiträge für die Versicherung sowie hohe Zinsen zu Anfang der Laufzeit der Versicherung kann diese Ausbeute durchaus hoch ausfallen und erfolgversprechend sein. Durch einen Widerruf des Vertragsverhältnisses können Sie sich einen Vorteil verschaffen und bereits erwirtschaftetes Kapital und eingangs eingezahlte Beiträge in fündigere Anlageformen stecken.
Ein Widerruf einer Lebensversicherung in Offenbach am Main oder Ulm ist dank mehrerer Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs ausführbar. Unzählige Kunden, welche an alte Verträge gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Der Grund hierfür ist, dass die Versicherungen zu dieser Zeit ihre Klienten falsch oder überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch informiert haben. Für gewöhnlich besteht bei dem Abschluss eines Vertragsverhältnisses ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Viele Versichertea können dank der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes das Vertragsverhältnis Ihrer Lebensversicherung noch nach 24 Jahren widerrufen. Auf Seiten von Mandanten bedeutet dies ein ganz neuen Anspruch an Beratung, auf den die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann. Dank des Urteils des Bundesgerichtshofes können Versicherungsnehmer, die den Vertrag ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 unterschrieben haben, den Vertrag Ihrer Lebensversicherung in Offenbach am Main oder Ulm auch heute noch widerrufen. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem thematisierten eingegangen sein und ihn schon aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Offenbach am Main oder Ulm widerrufen.