Lebensversicherung widerrufen Offenbach am Main2019-03-28T15:57:49+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Offenbach am Main

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

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  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorzüge, wenn die Lebensversicherung in Offenbach am Main widerrufen wird

Wird in Offenbach am Main oder Ulm das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung aufgekündigt, muss der Versicherungsnehmer i. d. R. einen enormen Verlust des bisher eingezahlten Geldes hinnehmen.

Alternativ hierzu können Sie die Lebensversicherung widerrufen. In dem Folgenden können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf des Vertrages Ihrer Lebensversicherung ratsam ist und wieso ein Widerruf überhaupt möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Der Sinn einer Risikolebensversicherung ist meist die finanzielle Sicherung eines oder mehrerer Hinterbliebener nach einem Todesfall. Hierbei teilt die Versicherung einen Geldbetrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, falls der Versicherte verstorben ist. Hierdurch wird abgesichert, dass auch nach dem Todeseintritt des Versicherungsnehmers keine Geldsorgen plagen.

Bis zu einem gewissen Augenblick läuft im Unterschied dazu die Kapitallebensversicherung. Exempel für jenen Augenblick sind bspw. der Renteneintritt das Erreichen eines definierten Lebensalters. Indessen wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten periodisch Geld eingezahlt, das sich zusammenträgt und verzinst wird, sodass der Betrag, der nach Verlauf der festgesetzten Frist ausgeteilt wird, nach und nach ansteigt.

In einer Kapitallebensversicherung finanzielle Mittel anlegen

Kapitallebensversicherungen wurden lange vorrangig zur Investition genutzt, denn früher gaben hohe Zinssätze profitabele Aussichten auf die spätere Austeilung. Dadurch wirkten Kapitallebensversicherungen ausgesprochen reizend.

Allerdings sind die Zinssätze in den letzten Jahren stetig gesunken, weswegen Lebensversicherungen reizlos geworden sind Gegenwärtig kann die Behauptung aufgestellt werden, dass in der nächsten Zeit die Zinsen nicht ansteigen werden. Von daher versuchen Versicherte tunlichst günstig aus dem Vertragsverhältnis herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Offenbach am Main zu widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus ihrer Lebensversicherung

Weil optionale Opportunitäten der Vermögensmehrung in den letzten Jahren deutlich attraktiver geworden sind als eine Lebensversicherung, wollen viele Versicherte das Versicherungsverhältnis beenden. Zu diesem Zweck stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl.

Vor Verscheiden des Versicherungsnehmers exisitiert keine Möglichkeit, dass eine Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Bei einer Kapitallebensversicherung demgegenüber ist eine vorzeitige Auszahlung durchaus möglich. Leider muss in diesem Fall dennoch große Abstriche einkalkuliert werden. Hier wird nicht nur nicht der Betrag ausgezahlt, welcher am Ende des Zeitraumes der Versicherung entstehen könnte. Ebenfalls ein großer Teil der durch den Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge kann nicht ausgezahlt werden, da die Versicherung davon zunächst alle anfallenden Gebühren abzieht und behält. Das sind bspw. Verwaltungs-, Stornierungs- und Abschlussgebühren und Gewinnbeteiligungen. Jederzeit kann man den Wert des Rückkaufes einer Versicherung erfragen, falls die Kapitallebensversicherung in Offenbach am Main oder Ulm ausgezahlt werden soll. Allerdings ist es ratsamer, dass erst einmal ein Anwalt nach juristischem Ratschlag gefragt wird und den Versicherungsvertrag überprüft. Denn eine Versicherung ist darauf aus, den Höchstwert an Geld einzubehalten, während ein Anwalt Ihnen dabei helfen wird, den besten Ausweg aus einer Versicherung ausfindig zu machen.

Bei der Aufkündigung des Vertragsverhältnisses der Risikolebensversicherung verlieren Sie den kompletten bisher eingelagerten Betrag. Falls Sie aus Offenbach am Main oder Ulm das Vertragsverhältnis aufkündigen, haben Sie die Möglichkeit, einen Bestandteil der angelagerten Geldbeträge ausgezahlt zu bekommen. Auch dieserfalls muss jedoch ein außergewöhnlicher Kapitalverlust einberechnet werden. Die Versicherung kann nämlich auch in diesem Zusammenhang alle anfallenden Gebühren sowie Provisionen von Ihrem eingezahlten Geldbetrag abziehen. Außerdem verfällt mit der Kündigung Ihrerseits das Recht auf die dank Zinsen erwirtschaftete Rendite. Auch in diesem Zusammenhang ist der reale Betrag gemessen an den Ausgabeen ausgesprochen gering. Dadurch wird das Kapital, welches sie eventuell in sonstige Anlagemöglichkeiten investieren wollen, deutlich vermindert.

Lebensversicherung widerrufen Offenbach am Main

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sie haben bessere Chancen die Geldsumme zurückzubekommen, wenn Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Von Ihren angelagerten Beiträgen kann der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie bspw. Personalkosten abziehen. Sämtliche anderen Gebühren und Provisionen erhalten Sie zurück. Falls Sie den Vertrag einer Lebensversicherung widerrufen, haben Sie unabhängig davon das Recht darauf, sich auch die angesammelte Ausbeute ausschützen zu lassen. Durch ansteigende Beiträge für die Versicherung sowie hohe Zinsen zu Anfang der Laufzeit der Versicherung kann diese Ausbeute durchaus hoch ausfallen und erfolgversprechend sein. Durch einen Widerruf des Vertragsverhältnisses können Sie sich einen Vorteil verschaffen und bereits erwirtschaftetes Kapital und eingangs eingezahlte Beiträge in fündigere Anlageformen stecken.

Ein Widerruf einer Lebensversicherung in Offenbach am Main oder Ulm ist dank mehrerer Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs ausführbar. Unzählige Kunden, welche an alte Verträge gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Der Grund hierfür ist, dass die Versicherungen zu dieser Zeit ihre Klienten falsch oder überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch informiert haben. Für gewöhnlich besteht bei dem Abschluss eines Vertragsverhältnisses ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Viele Versichertea können dank der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes das Vertragsverhältnis Ihrer Lebensversicherung noch nach 24 Jahren widerrufen. Auf Seiten von Mandanten bedeutet dies ein ganz neuen Anspruch an Beratung, auf den die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann. Dank des Urteils des Bundesgerichtshofes können Versicherungsnehmer, die den Vertrag ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 unterschrieben haben, den Vertrag Ihrer Lebensversicherung in Offenbach am Main oder Ulm auch heute noch widerrufen. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem thematisierten eingegangen sein und ihn schon aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Offenbach am Main oder Ulm widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]