Lebensversicherung widerrufen Nürnberg2019-03-28T15:29:07+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Nürnberg

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorteile hat es, die Lebensversicherung in Nürnberg zu widerrufen?

Wenn Sie aus Nürnberg oder Duisburg in kürzester Vergangenheit überlegt haben, wie einige andere Personen die Lebensversicherung zu kündigen, müssen Sie mit großem Verlust des bis dato angezahlten Geldes rechnen.

Alternativ können Sie den Vertrag widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen der Widerruf in Frage kommt und weshalb es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Eine Risikolebensversicherung sieht seinen primären Sinn darin, Hinterbliebene nach dem Tod des Versicherten finanziell abzusichern. Hierbei zahlt die Versicherung einen Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, sobald der Versicherte verschieden ist. Somit können Versicherte dafür Sorge tragen, dass Angehörige wie Lebenspartner oder der Nachwuchs auch nach ihrem Todeseintritt versorgt sind.

Bis zu einem vertraglich abgemachten Zeitpunkt läuft dagegen die Kapitallebensversicherung. Ein Beispiel für jenen definierten Zeitpunkt kann unter anderem das Erreichen des Rentenalters sein. In gleichen Abständen zahlt ein Versicherter Beiträge in die Versicherung ein, diese verznst man dann. In Folge dessen kann sich die Geldsumme vermehren.

In einer Kapitallebensversicherung Geld anlegen

Eine lange Zeit übernahmen Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen damals ein hoher Betrag in Aussicht stand. Dank der hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherte damals sehr vielversprechend.

Allerdings sind die Zinssätze in den letzten Jahren stetig gesunken, weswegen die Lebensversicherung reizlos geworden ist. Zurzeit lässt sich problemlos sagen, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder zunehmen werden. Durch die Gegebenheiten werden andere Formen der Vermehrung des Vermögens bei den Personen ausnahmslos beliebter, weshalb Versicherte den möglichst schmerzfreisten Weg aus einer Versicherung suchen und des Öfteren ihre Lebensversicherung in Nürnberg widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung

Weil alternative Möglichkeiten einer Geldvermehrung in jüngster Vergangenheit viel reizender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung einzugehen, wollen viele Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis beenden. Zu diesem Thema gibt es vielfältige Opportunitäten.

Vor Verscheiden des Versicherten ist es nicht möglich, dass eine Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Im Sachverhalt einer Kapitallebensversicherung sieht das jedoch anders aus, denn diese wird ausgeschüttet. Hiesige Einbußen werden dann aber auf den Versicherungsnehmer zufallen. Unter anderem wird nicht der Betrag ausgeschüttet, der normalerweise dem Versicherten zum Ende des Zeitraumes der Versicherung zustehen würde. Ein Bestandteil der sowieso eingezahlten Beträge wird ebenfalls einbehalten, da der Versicherungsanbieter hiermit anfallende Gebühren decken möchte. Dies sind z. B. Gebühren für Verwaltung, Stornierung und Abschluss und Provisionen. Sollten Sie sich andererseits Ihre Kapitallebensversicherung in Nürnberg oder Duisburg vorzeitig auszahlen lassen wollen, können Sie den Versicherungsrückkaufswert der Versicherung bei Ihrem Anbieter der Lebensversicherung in Erfahrung bringen. Wie bei der Kündigung einiger weiterer Vertragsverhältnisse, ist es ebenfalls bei der Aufkündigung Ihrer Kapitallebensversicherung ratsam, einen Anwalt um Rat zu bitten Eine Versicherung wird darauf aus sein, das Maximum an Geld für sich zu behalten, während der Anwalt Ihnen dabei helfen wird, den besten Ausweg aus dem Vertrag der Versicherung zu finden.

Eine Risikolebensversicherung ist zwar aufkündbar, jedoch geht bei einer Kündigung den kompletten bis dato angelagerten Betrag verloren. Wenn Sie aus Nürnberg oder Duisburg den Vertrag aufkündigen, haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der eingezahlten Geldbeträge ausgezahlt zu bekommen. Jedoch muss auch dieserfalls ein immenser Kapitalverlust einkalkuliert werden. Wie bei der Auszahlung werden an dieser Stelle von dem Versicherungsanbieter Geldbeträge einbehalten, damit anfallende Provisionen, Gebühren etc. gedeckt werden. Auf den durch Zinsen erwirtschafteten Gewinn haben Sie ebenfalls durch Aufkündigung kein Anrecht mehr. Die Geldsumme, die Ihnen nach der Kündigung wirklich ausgezahlt wird, ist also mitunter ausgesprochen niedrig. Das Kapital, das evtl. in übrige Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird deshalb fühlbar verkleinert.

Lebensversicherung widerrufen Nürnberg

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sie haben passendere Chancen Ihre Geldsumme zurückzuerhalten, falls Sie das Vertragsverhältnis widerrufen. Wird das Vertragsverhältnis widerrufen, dann darf der Versicherungsanbieter nur Bearbeitungsgebühren, wie Personalkosten, von den angelagerten Beträgen abziehen. Sämtliche übrigen Gebühren und Gewinnbeteiligungen erhalten Sie zurück. Nicht zu verachten ist außerdem auch das Detail, dass der gänzliche Ertrag, die zum Ende ausgezahlt werden würde, ausgezahlt werden muss. Weil die Zinssätze zu Beginn älterer Verträge außergewöhnlich hoch waren sowie die Beiträge für Versicherte steigen, fällt jene Geldsumme des Öfteren sehr hoch aus Auf diese Weise können Sie an einem Widerruf des Vertragsverhältnisses nur gewinnen und das durch die Zinsen erspartes Kapital sowie die ursprünglich eingezahlten Beiträge in rentabelere Formen der Anlage investieren.

Auf Basis von mehreren Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Nürnberg oder Duisburg realisierbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass jede Menge Kunden alten Vertragsverhältnissen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu jenem Zeitpunkt wurden Klienten von den Versicherungen falsch oder gar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht aufgeklärt. Für gewöhnlich besteht beim Abschluss eines Vertrages ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Dank der Urteile des BGH und der fehlerhaften Beratung für Klienten durch Versicherungsanbieter ist für Versicherungsnehmer nun sogar noch nach 24 Jahren das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses realisierbar. Auf Seiten der Mandanten bedeutet das ein ganz neues Bedürfnis an Unterstützung, auf das die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann. Versicherungsnehmer, welche das Versicherungsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, haben durch die Urteile des Bundesgerichtshofes die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung in Nürnberg oder Duisburg zu widerrufen. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn bereits gekündigt haben, können Sie dennoch die Lebensversicherung in Nürnberg oder Duisburg widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]