Lebensversicherung widerrufen Neubrandenburg2019-04-01T10:29:52+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Neubrandenburg

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorteile bietet es, wenn die Lebensversicherung in Neubrandenburg widerrufen wird?

Soll in Neubrandenburg oder Grevenbroich das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung aufgekündigt werden, muss meist mit einem enormen Verlust des eingezahlten Geldes gerechnet werden.

Alternativ können Sie den Vertrag widerrufen. In dem folgenden Bericht können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung sinnvoll ist und weshalb der Widerruf überhaupt möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Mithilfe von der Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todeseintritt wirtschaftlich abgesichert werden. Hierbei wird ein Betrag der Versicherung an einen oder mehrere Begünstigte ausgezahlt, falls der Versicherte gestorben ist. So ist gesichert, dass beispielsweise Partner sowie der Nachwuchs des Verstorbenen auch nach dem Todeseintritt des Versicherungsnehmers keine Sorgen um Geld plagen.

Bis zu einem gewissen Zeitpunkt läuft demgegenüber die Kapitallebensversicherung. Ein Musterbeispiel für eben gennanten definierten Augenblick kann hier das Erreichen des Rentenalters sein. In regelmäßigen Abständen zahlt ein Versicherungsnehmer Beiträge in eine Versicherung ein, diese werden dann verzinst. Dadurch kann sich das Geld vermehren.

Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Eine lange Zeit übernahmen Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, da durch die hohen Zinsen in vergangener Zeit ein hoher Geldbetrag in Aussicht stand. Kapitallebensversicherungen wirkten hierdurch überaus ansprechend.

Allerdings sind die Zinssätze in den letzten Jahren fortdauernd niedriger geworden, weswegen Lebensversicherungen reizlos geworden sind Aktuell kann man unproblematisch behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder in Fahrt kommen werden. Deswegen versuchen Versicherte möglichst günstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Neubrandenburg zu widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus dem Vertrag ihrer Lebensversicherung herauszukommen

Versicherungsnehmer wollen aus Ihren Verträgen der Lebensversicherung austreten, weil sonstige Anlagemöglichkeiten erfolgversprechender sind. Viele Möglichkeiten für diesen Sachverhalt werden Ihnen geboten.

Ausgeschüttet wird die Risikolebensversicherung in aller Regel nicht. Das vorzeitige Auszahlen ist bei einer Kapitallebensversicherung durchaus sehr wohl möglich. Versicherte werden hierbei allerdings mit starken finanziellen Verlusten rechnen müssen. Ausgezahlt wird hierbei nicht nur nicht der Betrag, dem der Versicherungsndehmer letzten Endes zustehen würde. Ein Bestandteil der sowieso eingelagerten Beträge wird ebenfalls einbehalten, weil die Versicherung hiermit anfallende Gebühren decken will. Eben genannte Abgaben zeichnen sich in Abgaben für die Stornierung, die Verwaltung, den Abschluss sowie für Provisionen ab. Zu jedem Zeitpunkt kann man den Wert des Rückkaufes einer Versicherung erfragen, insofern sie sich die Kapitallebensversicherung in Neubrandenburg oder Grevenbroich ausschütten lassen wollen. Es ist jedoch empfehlenswerter, an erster Stelle bei einem Anwalt nach juristischem Ratschlag zu fragen und den Versicherungsvertrag überprüfen zu lassen. Ihre Versicherung wird darauf aus sein, den Höchstwert an Geld für sich zu behalten, während ein Anwalt Sie dabei unterstützen wird, den idealen Ausweg aus dem Vertrag der Versicherung ausfindig zu machen.

Die Risikolebensversicherung ist wohl aufkündbar, allerdings geht bei einer Aufkündigung die gesamte bis dato eingezahlte Geldsumme verloren. Sie können eine Risikolebensversicherung kündigen. In diesem Fall muss jedoch eingeplant werden, dass dann die komplett bisher eingezahlte Summe verloren geht. Jedoch muss auch hier ein großer Verlust einkalkuliert werden. Wie bei der Auszahlung behält der Versicherungsanbieter auch in diesem Fall Beträge ein für Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen. Außerdem verfällt mit der Aufkündigung Ihrerseits der Anspruch auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Gemessen an den Aufwendungen ist der Ertrag nach einer Aufkündigung mehr als gering. Das Geld, das eventuell in weitere Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird folglich merklich verkleinert.

Lebensversicherung widerrufen Neubrandenburg

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sollten Sie Ihren Vertrag widerrufen, offerieren sich Ihnen passendere Chancen, die eingezahlte Geldsumme zurückzuerhalten. Wird die Lebensversicherung widerrufen, dann darf die Versicherung ausschließlich Bearbeitungsgebühren, das können zum Beispiel Kosten für Personal sein, von eingelagerten Beträgen abziehen. Weitere Kosten sowie Gebühren und Provisionen bekommen Sie zurück. Nicht zu verachten ist außerdem auch der Punkt, dass die gänzliche Rendite, welche zu dem Ende ausgezahlt werden würde, ausgezahlt werden muss. Dank ansteigender Beträge für die Versicherung sowie hoher Zinsen zu Beginn der Laufzeit der Versicherung ist die Rendite häufig aussichtsvoll. Somit können Sie von einem Widerruf des Vertragsverhältnisses nur profitieren und das durch die Zinsen erzieltes Kapital sowie ursprünglich eingezahlte Beträge in ergiebigere Anlageformen investieren.

Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Neubrandenburg oder Grevenbroich ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs möglich. Zahlreiche Kunden, die an alte Verträge gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Zu der Zeit wurden Kunden von Ihren Versicherungsanbietern fehlerhaft oder gar nicht über das Widerspruchsrecht aufgeklärt. Das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses ist im Regelfall 14 Tage lang möglich. Dank der Urteilssprechungen des BGH und der fehlerhaften Beratung für Klienten durch Versicherungen können viele Versicherungsnehmer nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Die Unterstützung, die für solch einen Schritt notwendig ist, wird Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geben. Versicherungsnehmer, welche den Vertrag ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, haben durch die Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes die Möglichkeit, die Lebensversicherung in Neubrandenburg oder Grevenbroich zu widerrufen. Sollten Sie einen Vertag in dem angesprochenen eingegangen sein und ihn schon aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Neubrandenburg oder Grevenbroich widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]