Lebensversicherung widerrufen Neu-Ulm2019-04-05T07:28:26+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Neu-Ulm

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

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  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorzüge, falls die Lebensversicherung in Neu-Ulm widerrufen wird

Wird in Neu-Ulm oder Göppingen der Vertrag der Lebensversicherung gekündigt, muss meist mit einem enormen Verlust des angelegten Geldes gerechnet werden.

Optional können Sie den Vertrag widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen der Widerruf in Frage kommt und weshalb es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Durch die Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todeseintritt finanziell abgesichert. Hierbei wird der Versicherungsbetrag an einen oder mehrere Begünstigte ausgeteilt, sobald der Versicherte gestorben ist. So ist gesichert, dass die Hinterbliebenen des Verstorbenen auch nach dem Verscheiden des Versicherungsnehmers keine Geldsorgen plagen.

Bis zu einem gewissen Zeitpunkt läuft demgegenüber die Kapitallebensversicherung. Beispiele für einen Moment sind zum Beispiel der Renteneintritt das Erreichen eines bestimmten Alters. In die Kapitallebensversicherung werden in gleichen Abständen bestimmte Beträge eingezahlt, die sich in Folge dessen vermehren sowie verzinst werden. So steigt der Betrag, der später ausgeteilt wird.

Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen wurden für lange Zeit an erster Stelle zum Geld anlegen benutzt, weil zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vertrages hohe Zinssätze eine Aussicht auf die Austeilung eines hohen Geldbetrages versprachen. Dieser Punkt war das Attraktive an der Kapitallebensversicherung.

Weil die Zinssätze in jüngster Vergangenheit allerdings immer weiter sanken, wurde die Kapitallebensversicherung immer mehr und mehr unpopulär. Derzeitig lässt sich unproblematisch behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder zunehmen werden. Alternative Anlagemöglichkeiten erscheinen deshalb reizender und ermutigen Versicherte dazu, nach einem möglichst günstigem Weg aus einem Vertragsverhältnis ausfindig zu machen, indem sie bspw. den Vertrag der Lebensversicherung widerrufen.

Herkömmliche Wege aus ihrer Lebensversicherung herauszukommen

Weil optionale Opportunitäten der Vermögensanlage in jüngster Vergangenheit viel ansprechender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung einzugehen, wollen viele Versicherungsnehmer aus ihrem Vertragsverhältnis aussteigen. Einige Opportunitäten für zuvor erwähnten Fall werden Ihnen geboten.

Die Risikolebensversicherung wird grundsätzlich nicht ausgezahlt, bevor der Versicherungsnehmer verschieden ist. Hingegen ist bei der Kapitallebensversicherung die vorzeitige Auszahlung durchaus möglich. Versicherte müssen hierbei allerdings mit großen finanziellen Verlusten rechnen. Zum einen wird nicht die Geldsumme, welche zum Ende des Versicherungszeitraumes ausgezahlt werden würde, ausgezahlt. Ein Bestandteil der sowieso eingelagerten Beiträge wird ebenfalls nicht ausgezahlt, damit die Versicherung anfallende Gebühren decken kann. Das sind beispielsweise Gebühren für Verwaltung, Stornierung und Abschluss und Gewinnbeteiligungen. Es gibt stets die Opportunität, den Wert des Rückkaufes bei dem Versicherungsanbieter zu erfragen, falls Sie sich in Neu-Ulm oder Göppingen die Kapitallebensversicherung austeilen lassen möchten. Bei einer Auflösung eines Vertragsverhältnisses ist jedoch stets zu empfehlen, einen Anwalt um Unterstützung zu fragen, damit alles mühelos ablaufen kann. Der Anwalt wird Ihnen hier unter die Arme greifen, bestmöglich aus einem Vertrag auszutreten, während ein Versicherungsanbieter vorrangig daran interessiert ist, den maximalen Profit hieraus zu erzielen.

Das Vertragsverhältnis der Risikolebensversicherung ist zwar kündbar, allerdings verlieren Sie bei einer Aufkündigung die gesamte bisher eingelagerte Summe. Die Risikolebensversicherung ist kündbar. Hierbei müssen Sie allerdings darauf achten, dass dann der komplett bis dato eingelagerte Geldbetrag abhanden kommt. Jedoch müssen Sie auch hier einen erheblichen Verlust einkalkulieren. Die Versicherung kann nämlich auch in diesem Fall jegliche anfallenden Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen von Ihrem angelagerten Betrag abziehen. Weiterhin verwirkt durch Kündigung der Anspruch auf den dank Zinsen erwirtschafteten Profit. Der Geldbetrag, der Ihnen nach einer Kündigung tatsächlich ausgezahlt wird, ist folglich mitunter ausgesprochen niedrig. Folglich wird das Kapital, welches sie eventuell in alternative Anlagemöglichkeiten investieren wollen, erheblich vermindert.

Lebensversicherung widerrufen Neu-Ulm

Warum ist das Widerrufen möglich?

Möchten Sie den Vertrag widerrufen, offerieren sich Ihnen bessere Optionen, Ihre eingezahlte Geldsumme zurückzuerhalten. Bei dem Widerruf des Vertragsverhältnisses dürfen auch lediglich Bearbeitungsgebühren Zusätzliche Kosten sowie Gebühren und Provisionen werden Ihnen erstattet. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, haben Sie im Übrigen das Recht darauf, sich auch die erwirtschaftete Rendite auszahlen zu lassen. Weil die Zinssätze zu Beginn älterer Verträge außergewöhnlich hoch waren sowie die Beträge für die Versicherungen steigen, fällt dieser Geldbetrag häufig sehr hoch aus Somit können Sie von einem Widerruf des Vertragsverhältnisses nur profitieren und Ihr dank der Zinsen erzieltes Kapital sowie die ursprünglich eingezahlten Beträge in rentabelere Formen der Anlage anlegen.

Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf einer Lebensversicherung in Neu-Ulm oder Göppingen möglich. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben deutlich gemacht, dass zahlreiche Versicherungsnehmer alten Verträgen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Grund hierfür ist, dass die Verischerungsanbieter zu dieser Zeit ihre Klienten falsch oder gar nicht über ihr Widerspruchsrecht informiert haben. Das Widerspruchsrecht ist in der Regel 14 Tage nutzbar. Aufgrund der Urteile des Bundesgerichtshofes sowie der falschen Beratung für Kunden durch Versicherungsanbieter können zahlreiche Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Die Unterstützung, die für solch einen Schritt notwendig ist, kann Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperationen mit einem Sachverständigenbüro geboten werden. Die Urteilssprechung des Bundesgerichtshofes macht möglich, dass Versicherungsnehmer, die ihre Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, ihre Lebensversicherung in Neu-Ulm oder Göppingen widerrufen können. Auch wenn Sie ein Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung in dem betreffenden Zeitintervall bereits gekündigt haben, ist unter Umständen das Widerrufen in Neu-Ulm noch machbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]