Lebensversicherung widerrufen
Mönchengladbach
Welche Vorzüge hat es, die Lebensversicherung in Mönchengladbach zu widerrufen?
Wenn Sie aus Mönchengladbach oder Braunschweig in letzter Zeit überlegt haben, Ihre Lebensversicherung wie einige andere Personen zu kündigen, müssen Sie mit außerordentlichem Verlust des bisher angezahlten Geldes rechnen.
Sie können das Vertragsverhältnis jedoch auch widerrufen. Wichtiges zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages in Frage kommt und weshalb Sie Ihr Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie im Folgenden nachvollziehen.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung
Der Sinn der Risikolebensversicherung ist meist die Absicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach dem Tod des Versicherten. Dabei wird ein Betrag der Versicherung an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt, sobald der Versicherte verschieden ist. Somit können Versicherte dafür sorgen, dass Angehörige wie der Nachwuchs oder Lebensgefährten auch nach ihrem Todeseintritt versorgt abgesichert sind.
Kapitallebensversicherungen laufen hingegen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt. Bspw. kann dieser Zeitpunkt das Erreichen eines definierten Alters oder der Eintritt in die Rente sein. In gleichen Abständen zahlt ein Versicherungsnehmer Beträg an einen Versicherungsanbieter, diese werden dann verzinst. So kann sich das Kapital vermehren.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung
Eine lange Zeit behaupteten Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, weil durch die hohen Zinsen damals eine hohe Rendite in Aussicht stand. Das war das Attraktive an einer Kapitallebensversicherung.
Lebensversicherungen sind aufgrund immer weiter sinkender Zinssätze immer weniger gewinnbringend geworden in jüngster Vergangenheit. Im Moment macht es nicht den Eindruck, als würden in der nächsten Zeit die Zinsen wieder ansteigen. Versicherte versuchen deswegen möglichst kostengünstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Mönchengladbach zu widerrufen.
Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung
Versicherte wollen aus den Verträgen Ihrer Lebensversicherung aussteigen, weil alternative Möglichkeiten Vermögen zu vermehren erfolgversprechender sind. Hierfür stehen Ihnen diverse Opportunitäten zur Auswahl.
Lebensversicherung widerrufen Mönchengladbach
Warum ist das Widerrufen möglich?
Sie haben bessere Optionen das eingezahlte Geld zurückzuerhalten, wenn Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Von den eingelagerten Beträgen darf die Versicherung im Falle eines Widerrufs nur die Gebühren für die Bearbeitung wie z. B. Personalkosten abziehen. Zusätzliche Kostenfaktoren sowie Gebühren und Gewinnbeteiligungen werden Ihnen erstattet. Wenn Sie eine Lebensversicherung widerrufen, haben Sie im Übrigen das Recht darauf, sich ebenfalls den angesammelten Ertrag auszahlen zu lassen. Weil die Zinsen am Anfang älterer Verträge hoch waren und Beiträge für die Versicherung steigen, kann sich diese Ausbeute sehr bezahlt machen und einen hohen Geldbetrag darstellen. Auf diese Weise können Sie an einem Widerruf des Vertragsverhältnisses nur gewinnen und Ihr dank der Zinsen erwirtschaftetes Vermögen und die ursprünglich eingezahlten Beiträge in lukrativere Formen der Anlage investieren.
Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Mönchengladbach oder Braunschweig ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs erreichbar. Einige Versicherugnsnehmer, welche an alte Verträge gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilssprüchen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Versicherungsnehmer wurden von Versicherungsanbietern falsch oder sogar überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch belehrt. Für gewöhnlich gilt ein Recht auf Widerspruch von 14 Tagen bei Abschlus eines Vertrages. Angesichts der Urteile des Bundesgerichtshofes und der falschen Beratung für Kunden durch Versicherungsanbieter können zahlreiche Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihren Vertrag widerrufen. Die für alle Schritte notwendige Unterstützung wird Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geben. Versicherungsnehmer, die den Vertrag der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, haben dank der Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung in Mönchengladbach oder Braunschweig zu widerrufen. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn bereits gekündigt haben, können Sie dennoch die Lebensversicherung in Mönchengladbach oder Braunschweig widerrufen.