Lebensversicherung widerrufen Mönchengladbach2019-03-28T15:36:00+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Mönchengladbach

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorzüge hat es, die Lebensversicherung in Mönchengladbach zu widerrufen?

Wenn Sie aus Mönchengladbach oder Braunschweig in letzter Zeit überlegt haben, Ihre Lebensversicherung wie einige andere Personen zu kündigen, müssen Sie mit außerordentlichem Verlust des bisher angezahlten Geldes rechnen.

Sie können das Vertragsverhältnis jedoch auch widerrufen. Wichtiges zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages in Frage kommt und weshalb Sie Ihr Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie im Folgenden nachvollziehen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Der Sinn der Risikolebensversicherung ist meist die Absicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach dem Tod des Versicherten. Dabei wird ein Betrag der Versicherung an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt, sobald der Versicherte verschieden ist. Somit können Versicherte dafür sorgen, dass Angehörige wie der Nachwuchs oder Lebensgefährten auch nach ihrem Todeseintritt versorgt abgesichert sind.

Kapitallebensversicherungen laufen hingegen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt. Bspw. kann dieser Zeitpunkt das Erreichen eines definierten Alters oder der Eintritt in die Rente sein. In gleichen Abständen zahlt ein Versicherungsnehmer Beträg an einen Versicherungsanbieter, diese werden dann verzinst. So kann sich das Kapital vermehren.

Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Eine lange Zeit behaupteten Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, weil durch die hohen Zinsen damals eine hohe Rendite in Aussicht stand. Das war das Attraktive an einer Kapitallebensversicherung.

Lebensversicherungen sind aufgrund immer weiter sinkender Zinssätze immer weniger gewinnbringend geworden in jüngster Vergangenheit. Im Moment macht es nicht den Eindruck, als würden in der nächsten Zeit die Zinsen wieder ansteigen. Versicherte versuchen deswegen möglichst kostengünstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Mönchengladbach zu widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung

Versicherte wollen aus den Verträgen Ihrer Lebensversicherung aussteigen, weil alternative Möglichkeiten Vermögen zu vermehren erfolgversprechender sind. Hierfür stehen Ihnen diverse Opportunitäten zur Auswahl.

Vor Verscheiden des Versicherten ist es nicht möglich, dass die Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Eine verfrühte Auszahlung ist bei der Kapitallebensversicherung sehr wohl sehr wohl möglich. Versicherte werden hierbei allerdings mit starken geldlichen Verlusten rechnen müssen. In diesem Fall wird nicht nur nicht der Betrag ausgezahlt, der am Ende des Zeitraumes der Versicherung zustande gekommen sein könnte. Auch ein großer Teil der durch den Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge kann nicht ausgezahlt werden, denn die Versicherung zieht davon anfallende Gebühren ab. Diese Gebühren zeichnen sich in Abgaben für die Stornierung, die Verwaltung, den Abschluss sowie für Provisionen ab. Jederzeit kann man den Wert des Rückkaufes einer Versicherung erfragen, falls die Kapitallebensversicherung in Mönchengladbach oder Braunschweig ausgezahlt werden soll. Wie bei Kündigung einiger anderer Verträge, ist es ebenfalls bei der Kündigung einer Kapitallebensversicherung empfehlenswert, dass ein Anwalt nach juristischem Ratschlag gefragt wird Ihr Anwalt wird Sie dieserfalls unterstützen, bestmöglich aus einem Vertrag herauszukommen, während der Versicherungsanbieter hauptsächlich darauf aus ist, den bestmöglichen Profit hieraus zu schlagen.

Eine Risikolebensversicherung ist wohl kündbar, jedoch geht bei einer Aufkündigung die gesamte bis dato eingezahlte Geldsumme verloren. Sie können eine Risikolebensversicherung kündigen. Hierbei muss allerdings darauf geachtet werden, dass dann die komplett bis dato eingelagerte Geldsumme verloren geht. Auch hier ist jedoch mit einem beträchtlichen Verlust von Kapital zu rechnen. Wie bei der Auszahlung werden in diesem Fall von der Versicherung Beträge behalten, um fällig werdende Gewinnbeteiligungen, Gebühren et cetera zu decken. Auf den durch Zinsen erwirtschafteten Profit haben Sie ebenfalls durch Kündigung kein Anrecht mehr. Gemessen an den Aufwendungen ist die Ausbeute nach einer Kündigung mehr als gering. Ihnen wird auf diese Weise auch das Vermögen, was Sie in alternative Anlagemöglichkeiten stecken könnten, gekürzt.

Lebensversicherung widerrufen Mönchengladbach

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sie haben bessere Optionen das eingezahlte Geld zurückzuerhalten, wenn Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Von den eingelagerten Beträgen darf die Versicherung im Falle eines Widerrufs nur die Gebühren für die Bearbeitung wie z. B. Personalkosten abziehen. Zusätzliche Kostenfaktoren sowie Gebühren und Gewinnbeteiligungen werden Ihnen erstattet. Wenn Sie eine Lebensversicherung widerrufen, haben Sie im Übrigen das Recht darauf, sich ebenfalls den angesammelten Ertrag auszahlen zu lassen. Weil die Zinsen am Anfang älterer Verträge hoch waren und Beiträge für die Versicherung steigen, kann sich diese Ausbeute sehr bezahlt machen und einen hohen Geldbetrag darstellen. Auf diese Weise können Sie an einem Widerruf des Vertragsverhältnisses nur gewinnen und Ihr dank der Zinsen erwirtschaftetes Vermögen und die ursprünglich eingezahlten Beiträge in lukrativere Formen der Anlage investieren.

Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Mönchengladbach oder Braunschweig ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs erreichbar. Einige Versicherugnsnehmer, welche an alte Verträge gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilssprüchen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Versicherungsnehmer wurden von Versicherungsanbietern falsch oder sogar überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch belehrt. Für gewöhnlich gilt ein Recht auf Widerspruch von 14 Tagen bei Abschlus eines Vertrages. Angesichts der Urteile des Bundesgerichtshofes und der falschen Beratung für Kunden durch Versicherungsanbieter können zahlreiche Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihren Vertrag widerrufen. Die für alle Schritte notwendige Unterstützung wird Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geben. Versicherungsnehmer, die den Vertrag der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, haben dank der Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung in Mönchengladbach oder Braunschweig zu widerrufen. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn bereits gekündigt haben, können Sie dennoch die Lebensversicherung in Mönchengladbach oder Braunschweig widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]