Lebensversicherung widerrufen
Mainz
Die Vorteile, wenn die Lebensversicherung in Mainz widerrufen wird
Wenn Sie aus Mainz oder Oberhausen innerhalb der kürzesten Vergangenheit darüber nachgedacht haben, Ihre Lebensversicherung wie viele andere Personen zu kündigen, müssen Sie einen großen Verlust Ihres bis jetzt angelegten Geldes erwarten.
Optional können Sie einen Vertrag widerrufen. Im Folgenden können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf des Vertrages Ihrer Lebensversicherung sinnvoll ist und weshalb ein Widerruf überhaupt möglich ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung
Durch die Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell gesichert werden. Verscheidet ein Versicherter, zahlt der Versicherungsanbieter an Hinterbliebene einen gewissen Betrag aus. Dadurch wird sicher gestellt, dass auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers keine finanzielle Sorgen plagen.
Die Kapitallebensversicherung läuft bloß bis zu einem vereinbarten Moment. Beispiele für einen Augenblick sind zum Beispiel der Renteneintritt das Erreichen eines definierten Alters. In der Zwischenzeit wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten periodisch Geld eingezahlt, das sich anhäuft und verzinst wird, sodass jener Geldbetrag, welcher nach Geschehen der festgelegten Frist ausgeteilt wird, nach und nach mehr wird.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung Geld anlegen
Lange dominierten die Kapitallebensversicherungen das Marktgebiet der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen in vergangener Zeit eine hohe Rendite in Aussicht stand. Dank der hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherte damals einen verlockenden Eindruck.
Allerdings sind die Zinssätze die letzten Jahre über stetig niedriger geworden, aus welchem Grund Lebensversicherungen reizlos geworden sind Man kann derzeitig die Behauptung äußern, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht zunehmen werden. Alternative Möglichkeiten Geld zu mehren wirken deshalb verlockender und animieren Versicherte dazu, nach dem besten Weg aus einem Vertragsverhältnis zu finden, indem sie bspw. die Lebensversicherung in Mainz widerrufen.
Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung auszusteigen
Vielversprechendere Möglichkeiten Geld anzulegen, um Geld zu vermehren oder vorzusorgen, bewegen viele Versicherte dazu das Vertragsverhältnis für die Lebensversicherung zu kündigen. Zu diesem Thema gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Lebensversicherung widerrufen Mainz
Warum ist das Widerrufen möglich?
Denken Sie darüber nach, Ihren Vertrag zu widerrufen, bieten sich Ihnen passendere Möglichkeiten, Ihre eingezahlte Geldsumme zurückzubekommen. Widerrufen Sie den Vertrag, dann darf die Versicherung ausschließlich Gebühren für Bearbeitung, das können z.B. Personalkosten sein, von den eingelagerten Beiträgen abziehen. Andere Kosten und Gebühren sowie Provisionen werden Ihnen erstattet. Nicht zu verachten ist außerdem auch das Detail, dass der komplette Ertrag, die am Ende ausgeschüttet werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinssätze zu Beginn älterer Vertragsverhältnisse ausgesprochen hoch waren und die Beträge für die Versicherungen zunehmend teurer werden, fällt diese Geldsumme in der Regel sehr hoch aus Dank eines Widerrufes des Vertrages können Sie profitieren und bereits erwirtschaftetes Kapital sowie anfangs angelagerte Beiträge in lohnenswertere Anlageformen investieren.
Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Mainz oder Oberhausen ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs erreichbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben deutlich gemacht, dass unzählige Kunden alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Grund hierfür ist, dass zu dieser Zeit die Kunden fehlerhaft oder gar nicht von den Versicherungen über das Recht auf Widerspruch belehrt wurden. Das Widerspruchsrecht ist im Prinzip 14 Tage nutzbar. Angesichts der Urteile des Bundesgerichtshofes sowie der falschen Beratung für Klienten durch Versicherungen können unzählige Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihren Vertrag widerrufen. Dies bietet auf Seiten der Mandanten ein ganz neuen Wunsch an Beratung, auf den die Anwaltskanzlei Dr. Graf mit Hilfe eines Sachverständigenbüros eingehen kann. Dank der Urteile des BGH wird ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, welche ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, den Vertrag ihrer Lebensversicherung in Mainz oder Oberhausen widerrufen können. Wenn Sie im betreffenden Zeitraum eine Versicherung eingegangen sind und den Vertrag Ihrer Versicherung bereits aufgekündigt haben, ist der Widerruf einer Lebensversicherung in Mainz unter Umständen machbar.