Lebensversicherung widerrufen Mainz2019-03-28T15:45:51+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Mainz

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, wenn die Lebensversicherung in Mainz widerrufen wird

Wenn Sie aus Mainz oder Oberhausen innerhalb der kürzesten Vergangenheit darüber nachgedacht haben, Ihre Lebensversicherung wie viele andere Personen zu kündigen, müssen Sie einen großen Verlust Ihres bis jetzt angelegten Geldes erwarten.

Optional können Sie einen Vertrag widerrufen. Im Folgenden können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf des Vertrages Ihrer Lebensversicherung sinnvoll ist und weshalb ein Widerruf überhaupt möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Durch die Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell gesichert werden. Verscheidet ein Versicherter, zahlt der Versicherungsanbieter an Hinterbliebene einen gewissen Betrag aus. Dadurch wird sicher gestellt, dass auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers keine finanzielle Sorgen plagen.

Die Kapitallebensversicherung läuft bloß bis zu einem vereinbarten Moment. Beispiele für einen Augenblick sind zum Beispiel der Renteneintritt das Erreichen eines definierten Alters. In der Zwischenzeit wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten periodisch Geld eingezahlt, das sich anhäuft und verzinst wird, sodass jener Geldbetrag, welcher nach Geschehen der festgelegten Frist ausgeteilt wird, nach und nach mehr wird.

In einer Kapitallebensversicherung Geld anlegen

Lange dominierten die Kapitallebensversicherungen das Marktgebiet der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen in vergangener Zeit eine hohe Rendite in Aussicht stand. Dank der hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherte damals einen verlockenden Eindruck.

Allerdings sind die Zinssätze die letzten Jahre über stetig niedriger geworden, aus welchem Grund Lebensversicherungen reizlos geworden sind Man kann derzeitig die Behauptung äußern, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht zunehmen werden. Alternative Möglichkeiten Geld zu mehren wirken deshalb verlockender und animieren Versicherte dazu, nach dem besten Weg aus einem Vertragsverhältnis zu finden, indem sie bspw. die Lebensversicherung in Mainz widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung auszusteigen

Vielversprechendere Möglichkeiten Geld anzulegen, um Geld zu vermehren oder vorzusorgen, bewegen viele Versicherte dazu das Vertragsverhältnis für die Lebensversicherung zu kündigen. Zu diesem Thema gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Ausgezahlt wird die Risikolebensversicherung in der Regel nicht. Die vorzeitige Auszahlung ist sehr wohl möglich bei einer Kapitallebensversicherung. Enorme Einbußen werden dann jedoch auf den Versicherungsnehmer zukommen. Ausgezahlt wird in diesem Fall nicht nur nicht der Betrag, der am Ende des Zeitraumes der Versicherung zustande gekommen sein könnte. Des Weiteren wird die Versicherung einen Großteil der eingezahlten Beträge nicht auszahlen, damit anfallende Gebühren gedeckt werden können. Zum Beispiel sind eben genannte Gebühren Gebühren für Verwaltung, Stornierungsgebühren und Gebühren für den Abschluss sowie Gewinnbeteiligungen. Zu jedem Zeitpunkt kann man den Rückkaufswert einer Versicherung erfragen, wenn sie sich die Kapitallebensversicherung in Mainz oder Oberhausen auszahlen lassen möchten. Es ist jedoch ratsamer, dass zunächst ein Anwalt zu Rate gezogen wird und den Vertrag der Versicherung überprüft. Vom Anwalt wird Ihnen der ideale Austritt aus Ihrer Versicherung dargelegt, während Ihre Versicherung versuchen wird, Vorzug zu erzielen.

Der Vertrag der Risikolebensversicherung ist wohl kündbar, allerdings geht bei einer Aufkündigung den kompletten bis dato eingezahlten Geldbetrag verloren. Eine Risikolebensversicherung ist kündbar. In diesem Fall muss jedoch beachtet werden, dass dann die gänzlich bisher angelagerte Summe abhanden kommt. Auch hier muss jedoch mit einem außergewöhnlichen Kapitalverlust gerechnet werden. Wie bei einer Auszahlung werden hierbei von der Versicherung Beträge behalten, um anfallende Provisionen, Gebühren usw. zu decken. Auf den dank Zinsen erwirtschafteten Profit haben Sie auch durch Kündigung kein Recht mehr. Der Betrag, der Ihnen nach der Kündigung tatsächlich ausgeteilt wird, ist somit mitunter extrem niedrig. Das Vermögen, das möglicherweise in alternative Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird dadurch merklich verkleinert.

Lebensversicherung widerrufen Mainz

Warum ist das Widerrufen möglich?

Denken Sie darüber nach, Ihren Vertrag zu widerrufen, bieten sich Ihnen passendere Möglichkeiten, Ihre eingezahlte Geldsumme zurückzubekommen. Widerrufen Sie den Vertrag, dann darf die Versicherung ausschließlich Gebühren für Bearbeitung, das können z.B. Personalkosten sein, von den eingelagerten Beiträgen abziehen. Andere Kosten und Gebühren sowie Provisionen werden Ihnen erstattet. Nicht zu verachten ist außerdem auch das Detail, dass der komplette Ertrag, die am Ende ausgeschüttet werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinssätze zu Beginn älterer Vertragsverhältnisse ausgesprochen hoch waren und die Beträge für die Versicherungen zunehmend teurer werden, fällt diese Geldsumme in der Regel sehr hoch aus Dank eines Widerrufes des Vertrages können Sie profitieren und bereits erwirtschaftetes Kapital sowie anfangs angelagerte Beiträge in lohnenswertere Anlageformen investieren.

Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Mainz oder Oberhausen ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs erreichbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben deutlich gemacht, dass unzählige Kunden alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Grund hierfür ist, dass zu dieser Zeit die Kunden fehlerhaft oder gar nicht von den Versicherungen über das Recht auf Widerspruch belehrt wurden. Das Widerspruchsrecht ist im Prinzip 14 Tage nutzbar. Angesichts der Urteile des Bundesgerichtshofes sowie der falschen Beratung für Klienten durch Versicherungen können unzählige Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihren Vertrag widerrufen. Dies bietet auf Seiten der Mandanten ein ganz neuen Wunsch an Beratung, auf den die Anwaltskanzlei Dr. Graf mit Hilfe eines Sachverständigenbüros eingehen kann. Dank der Urteile des BGH wird ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, welche ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, den Vertrag ihrer Lebensversicherung in Mainz oder Oberhausen widerrufen können. Wenn Sie im betreffenden Zeitraum eine Versicherung eingegangen sind und den Vertrag Ihrer Versicherung bereits aufgekündigt haben, ist der Widerruf einer Lebensversicherung in Mainz unter Umständen machbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]