Lebensversicherung widerrufen Lünen2019-03-28T16:21:06+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Lünen

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorteile hat es, in Lünen die Lebensversicherung zu widerrufen?

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung müssen Sie mit einem herben Verlust rechnen.

Optional hierzu können Sie die Lebensversicherung widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen der Widerruf in Frage kommt und wieso es möglich ist.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell abzusichern. Kommt es zum Tod des Versicherten, zahlt die Versicherung einen bestimmten Geldbetrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus. Hierdurch kann ein Versicherter Sorge dafür tragen, dass bei überraschendem VerscheidenTod seinerseits die Familie abgesichert ist.

Bis zu einem vertraglich geregelten Augenblick läuft dagegen die Kapitallebensversicherung. Dieser Zeitpunkt kann zum Beispiel der Renteneintritt oder das Erreichen eines abgemachten Lebensalters sein. In die Kapitallebensversicherung werden wiederholend gewisse Beträge eingezahlt, welche sich in Folge dessen vermehren sowie verzinst werden. So steigt der Betrag, welcher später ausgeteilt wird.

Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Lange dominierten die Kapitallebensversicherungen den Markt der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen damals ein hoher Geldbetrag in Aussicht stand. Kapitallebensversicherungen wirkten hierdurch überaus .

Lebensversicherungen sind aufgrund immer weiter sinkender Zinssätze in jüngster Vergangenheit allerdings immer weniger rentabel geworden. Momentan sieht es nicht so aus, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder ansteigen. Andere Möglichkeiten Geld anzulegen wirken daher reizender und regen Versicherte dazu an, nach einem günstigem Weg aus einem Vertragsverhältnis ausfindig zu machen, indem sie z. B. die Lebensversicherung in Lünen widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus dem Vertrag der Lebensversicherung

Da andere Möglichkeiten der Vermögensvermehrung in jüngster Vergangenheit deutlich reizender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung einzugehen, wollen viele Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsverhältnis aussteigen. Einige Möglichkeiten für diesen Sachverhalt werden Ihnen geboten.

Vor Verscheiden des Versicherungsnehmers exisitiert keine Möglichkeit, dass die Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Bei einer Kapitallebensversicherung demgegenüber ist das verfrühte Auszahlen durchaus möglich. Versicherte werden hierbei jedoch mit enormen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Unter anderem wird nicht die Summe ausgeschüttet, der üblicherweise dem Versicherten am Ende des Versicherungszeitraumes zustehen würde. Außerdem wird die Versicherung einen Großteil der eingezahlten Beiträge nicht auszahlen, um anfallende Gebühren zu decken. Jene Gebühren sind zum Beispiel Gebühren für Verwaltung, Gebühren für die Stornierung und Abschlussgebühren sowie Provisionen. Jederzeit kann man den Rückkaufswert einer Versicherung erfragen, falls sie sich die Kapitallebensversicherung in Lünen oder Villingen-Schwenningen ausschütten lassen wollen. Bei einer Auflösung eines Vertrages ist es allerdings immer klug, seinen Anwalt um Hilfe zu bitten, um ohne Probleme alles abzuwickeln. Denn ein Versicherungsanbieter ist darauf aus, den Höchstwert an Geld für sich zu behalten, während ein Anwalt Sie dabei unterstützen wird, den idealen Weg aus einer Versicherung ausfindig zu machen.

Das Vertragsverhältnis einer Risikolebensversicherung ist zwar kündbar, allerdings geht bei einer Aufkündigung die komplette bisher eingezahlte Summe verloren. Wenn Sie aus Lünen oder Villingen-Schwenningen Ihren Vertrag aufkündigen, haben Sie die Opportunität, einen Teil Ihrer eingezahlten Beiträge ausgezahlt zu bekommen. Auch hier ist allerdings mit einem außerordentlichen Verlust von Kapital zu rechnen. Wie bei der Auszahlung werden hier von der Versicherung Geldbeträge einbehalten, um fällig werdende Provisionen, Gebühren etc. zu decken. Außerdem verfällt mit der Aufkündigung Ihrerseits das Anrecht auf den durch Zinsen erwirtschafteten Gewinn. Der Betrag, den Sie nach einer Aufkündigung tatsächlich ausgezahlt bekommen, ist demzufolge mitunter enorm niedrig. Ihnen wird hierdurch auch das Vermögen, welches Sie in alternative Anlagemöglichkeiten stecken könnten, verringert.

Lebensversicherung widerrufen Lünen

Warum ist das Widerrufen möglich?

Denken Sie darüber nach, Ihren Vertrag zu widerrufen, bieten sich Ihnen bessere Optionen, das eingezahlte Geld zurückzubekommen. Widerrufen Sie das Vertragsverhältnis, dann dürfen vom Versicherungsanbieter lediglich Gebühren für Bearbeitung, wie Personalkosten, von den eingelagerten Beiträgen abgezogen werden. Sämtliche weiteren Gebühren und Provisionen erhalten Sie erstattet. Wenn Sie das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung widerrufen, haben Sie unabhängig davon das Anrecht darauf, auch die erwirtschaftete Ausbeute zu erhalten. Weil die Zinsen am Anfang früherer Vertragsverhältnisse hoch waren und Versicherungsbeträge steigen, kann sich diese Rendite durchaus lohnen und einen hohen Geldbetrag realisieren. Durch einen Widerruf des Vertrages können Sie sich also einen Vorteil verschaffen und das bereits erwirtschaftete Kapital und eingangs eingezahlte Beiträge in ertragreichere Varianten der Geldanlage investieren.

Der Widerruf eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Lünen oder Villingen-Schwenningen ist dank mehrerer Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs realisierbar. Viele Versicherugnsnehmer, welche an alte Verträge gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Grund dafür ist, dass die Verischerungsanbieter zu der Zeit ihre Klienten falsch oder überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch belehrt haben. Für gewöhnlich gilt ein Recht auf Widerspruch von 2 Wochen bei Abschlus eines Vertrages. Durch die Urteilssprechungen vom Bundesgerichtshof sowie fehlerhafter Kundenberatungen der Versicherungen haben zahlreiche Versicherungsnehmer sogar nach 24 Jahren noch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Dank der Opportunität der Widerrufung benötigen Klienten eine ganz neue Weise von jurisitischer Unterstützung, die Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Büro von Sachverständigern gegeben werden kann. Versicherungsnehmer, welche den Vertrag der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, haben dank der Urteile des Bundesgerichtshofes die Möglichkeit, die Lebensversicherung in Lünen oder Villingen-Schwenningen zu widerrufen. Auch wenn Sie in dem betroffenen Zeitabschnitt das Versicherungsverhältnis eingegangen sind und den Vertrag der Versicherung bereits gekündigt haben, ist das Widerrufen der Lebensversicherung in Lünen unter Umständen möglich.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]