Lebensversicherung widerrufen Ludwigshafen am Rhein2019-03-28T15:49:56+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Ludwigshafen am Rhein

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, wenn die Lebensversicherung in Ludwigshafen am Rhein widerrufen wird

Wenn Sie aus Ludwigshafen am Rhein oder Oldenburg innerhalb der kürzesten Vergangenheit darüber nachgedacht haben, wie viele andere Personen die Lebensversicherung aufzukündigen, müssen Sie einen enormen Verlust Ihres bisher angelegten Geldes erwarten.

Optional können Sie das Vertragsverhältnis widerrufen. Wichtiges zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertragsverhältnisses relevant ist und weshalb Sie Ihre Versicherung widerrufen sollten, können Sie hier nachlesen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Eine Risikolebensversicherung sieht sein hauptsächliches Ziel darin, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell zu sichern. Verscheidet ein Versicherter, schüttet die Versicherung an die Hinterbliebenen eine gewisse Geldsumme aus. Somit ist gesichert, dass die Hinterbliebenen des Verstorbenen auch nach dem Tod des Versicherten keine finanzielle Sorgen plagen.

Die Kapitallebensversicherung läuft bloß bis zu einem gewissen Zeitpunkt. Ein Beispiel für einen solchen spezifischen Zeitpunkt kann unter anderem der Renteneintritt sein. Indessen wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer regelmäßig Geld eingezahlt, welches sich ansammelt und verzinst wird, sodass der Betrag, welcher nach Geschehen der determinierten Dauer ausgeteilt wird, allmählich ansteigt.

In einer Kapitallebensversicherung finanzielle Mittel anlegen

Eine lange Zeit behaupteten Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, da durch die hohen Zinsen damals eine hohe Summe in Aussicht stand. Das war das Anziehende an einer Kapitallebensversicherung.

Allerdings sind die Zinssätze in den letzten Jahren stetig gesunken, aus welchem Grund Lebensversicherungen reizlos geworden sind Zurzeit kann die Aussage getroffen werden, dass in der nächsten Zeit die Zinsen nicht ansteigen werden. Versicherugnsnehmer versuchen daher möglichst günstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Ludwigshafen am Rhein zu widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis der Lebensversicherung herauszukommen

Weil alternative Opportunitäten der Vermögensvermehrung in den letzten Jahren deutlich attraktiver geworden sind als eine Lebensversicherung, möchten viele Versicherte ihr Vertragsverhältnis beenden. Ihnen stehen dafür unterschiedliche Möglichkeiten zur Wahl.

Die Risikolebensversicherung kann grundsätzlich nicht ausgezahlt werden, bevor der Versicherte verschieden ist. Das vorzeitige Auszahlen ist bei der Kapitallebensversicherung jedoch sehr wohl möglich. Bedauerlicherweise muss hier allerdings große Einbußen einkalkuliert werden. Unter anderem wird nicht die Geldsumme ausgezahlt, der typischerweise dem Versicherungsnehmer zum Ende des Zeitraumes der Versicherung zustehen würde. Des Weiteren wird die Versicherung einen Großteil der eingezahlten Beträge nicht auszahlen, um anfallende Gebühren decken zu können. Diese Gebühren zeichnen sich in Abgaben für die Verwaltung, den Abschluss, die Stornierung sowie für Gewinnbeteiligungen ab. Es gibt jederzeit die Möglichkeit, den Rückkaufswert bei der Versicherung in Erfahrung zu bringen, wenn die Kapitallebensversicherung in Ludwigshafen am Rhein oder Oldenburg ausgezahlt werden soll. Jedoch ist eher zu empfehlen, an erster Stelle bei einem Anwalt nach juristischem Ratschlag zu fragen und den Vertrag der Versicherung überprüfen zu lassen. Ihr Anwalt wird Ihnen dabei unter die Arme greifen, bestmöglich aus dem Vertrag auszutreten, während der Versicherungsanbieter hauptsächlich daran interessiert ist, den maximalen Gewinn hieraus zu erzielen.

Eine Risikolebensversicherung ist wohl kündbar, allerdings verlieren Sie bei der Kündigung den kompletten bisher angelagerten Geldbetrag. Sie können eine Risikolebensversicherung kündigen. Dieserfalls müssen Sie allerdings beachten, dass dann der komplett bisher eingezahlte Geldbetrag verloren geht. Auch dieserfalls ist allerdings mit einem enormen Verlust von Kapital zu rechnen. Der Versicherungsanbieter kann nämlich auch hier sämtliche anfallenden Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen von Ihrem eingelagerten Geldbetrag abziehen. Des Weiteren verwirkt durch Aufkündigung das Anrecht auf die dank Zinsen erwirtschaftete Rendite. Der Geldbetrag, welcher Ihnen nach einer Kündigung tatsächlich ausgezahlt wird, wird demzufolge eher außerordentlich gering ausfallen. Das Kapital, das evtl. in übrige Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird demzufolge deutlich verringert.

Lebensversicherung widerrufen Ludwigshafen am Rhein

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerruf einer Lebensversicherung bekommen Sie Ihren bisher eingezahlten Geldbetrag zurück. Bei dem Widerrufen des Vertragsverhältnisses dürfen auch nur Gebühren für die Bearbeitung Sämtliche sonstigen Gebühren sowie Provisionen erhalten Sie zurück. Auch auf die Ausschütung des erzielten Gewinns haben Sie ein Recht. Dank steigender Versicherungsbeiträge und hoher Zinsen zu Beginn der Versicherungslaufzeit ist die Ausbeute nicht selten lohnenswert. Durch einen Widerruf des Vertrages können Sie sich also einen Gewinn verschaffen und bereits erwirtschaftetes Kapital und zu Beginn eingezahlte Beträge in ertragreichere Anlageformen stecken.

Das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Ludwigshafen am Rhein oder Oldenburg ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs erreichbar. Unzählige Kunden, die an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 und Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Der Grund hierfür ist, dass zu dieser Zeit die Klienten falsch oder überhaupt nicht von den Versicherungen über ihr Recht auf Widerspruch informiert wurden. In der Regel ist das Widerrufen eines Vertragsverhältnsises 14 Tage lang möglich. Aufgrund der Urteile des Bundesgerichtshofes sowie der fehlerhaften Beratung für Klienten durch Versicherungsanbieter ist für Versicherungsnehmer nun sogar noch nach 24 Jahren das Widerrufen des Vertrages realisierbar. Durch die Opportunität des Widerrufens brauchen Klienten eine ganz neue Weise von jurisitischer Unterstützung, die Ihnen dank der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Büro von Sachverständigern gewährleistet werden kann. Versicherte, die das Versicherungsverhältnis der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, haben dank der Urteilssprüche des BGHs die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung in Ludwigshafen am Rhein oder Oldenburg zu widerrufen. Wenn Sie in dem betroffenen Zeitabschnitt ein Versicherungsverhältnis eingegangen sind und Ihre Versicherung bereits aufgekündigt haben, können Sie unter Umständen Ihre Lebensversicherung in Ludwigshafen am Rhein widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]