Lebensversicherung widerrufen Ludwigsburg2019-03-28T16:16:01+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Ludwigsburg

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorzüge hat es, die Lebensversicherung in Ludwigsburg zu widerrufen?

Bei Aufkündigung Ihrer Lebensversicherung müssen Sie mit herben Verlust rechnen.

Optional können Sie einen Vertrag widerrufen. In dem Folgenden können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf des Vertragsverhältnisses Ihrer Lebensversicherung ratsam ist und wieso ein Widerruf überhaupt machbar ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Mithilfe der Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todesfall wirtschaftlich gesichert werden. Dabei teilt die Versicherung einen Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, falls der Versicherte gestorben ist. Dadurch wird sicher gestellt, dass auch nach dem Tod des Versicherten keine finanzielle Sorgen plagen.

Bis zu einem gewissen Augenblick läuft im Unterschied dazu die Kapitallebensversicherung. Jener Moment kann bspw. der Eintritt in die Rente oder das Erreichen eines abgemachten Lebensalters sein. In gleichen Abständen zahlt der Versicherungsnehmer Beträg in eine Versicherung ein, diese verznst man dann. Dadurch kann sich das Geld vermehren.

Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Eine lange Zeit dominierten die Kapitallebensversicherungen den Markt der Geldanlagen, da dank der hohen Zinsen damals ein hoher Geldbetrag in Aussicht stand. Das war das Reizende an der Kapitallebensversicherung.

Lebensversicherungen sind aufgrund niedriger Zinssätze immer weniger ertragreich geworden in jüngster Vergangenheit. Inzwischen macht es nicht den Eindruck, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Alternative Möglichkeiten Geld anzulegen erscheinen daher attraktiver und spornen Versicherte dazu an, nach der besten Lösung für den Austieg aus dem Vertragsverhältnis.

Die herkömmlichen Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung

Attraktivere Möglichkeiten Geld anzulegen, um Geld zu mehren oder Vorsorge zu treffen, bewegen viele Versicherte dazu das Versicherungsverhältnis zu beenden. Eine große Zahl an Möglichkeiten für zuvor erwähnten Fall werden Ihnen offeriert.

Vor Verscheiden des Versicherten ist es nicht möglich, dass die Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Das vorzeitige Auszahlen ist sehr wohl möglich bei einer Kapitallebensversicherung. Versicherte haben in diesem Fall jedoch mit enormen geldlichen Verlusten zu rechnen. Zum einen wird nicht die Geldsumme, welche am Ende des Versicherungszeitraumes entstehen könnte, ausgezahlt. Ein Bestandteil der sowieso eingelagerten Beträge wird auch nicht ausgezahlt, damit die Versicherung anfallende Gebühren decken kann. Das sind beispielsweise Verwaltungs-, Stornierungs- und Abschlussgebühren und Provisionen. Sollten Sie sich Ihre Kapitallebensversicherung in Ludwigsburg oder Esslingen am Neckar demgegenüber vorzeitig auszahlen lassen, können Sie sich über den Versicherungsrückkaufswert Ihrer Versicherung von dem Versicherungsanbieter informieren lassen. Bei einer Auflösung eines Vertragsverhältnisses ist es allerdings immer klug, einen Anwalt um Hilfe zu fragen, um ohne Probleme alles abzuwickeln. Der Anwalt wird Sie dabei unterstützen, optimal aus einem Vertragsverhältnis herauszukommen, während die Versicherung vorrangig darauf aus ist, den maximalen Gewinn daraus zu erzielen.

Bei der Kündigung des Vertragsverhältnisses der Risikolebensversicherung verlieren Sie die volle bis dato eingelagerte Summe. Wenn Sie aus Ludwigsburg oder Esslingen am Neckar das Vertragsverhältnis kündigen, haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihrer eingelagerten Geldbeträge ausgezahlt zu bekommen. Mit erheblichen Verlust von Geld muss auch an dieser Stelle gerechnet werden. Der Versicherungsanbieter kann nämlich auch hier sämtliche anfallenden Gebühren und Gewinnbeteiligungen von Ihrem angelagerten Geldbetrag abziehen. Darüber hinaus verwirkt durch Kündigung der Anspruch auf den durch Zinsen erwirtschafteten Profit. Gemessen an dem Aufwand ist die Ausbeute nach der Aufkündigung mehr als gering. Das Geld, welches eventuell in übrige Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird folglich fühlbar verringert.

Lebensversicherung widerrufen Ludwigsburg

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sollten Sie Ihren Vertrag widerrufen, bieten sich Ihnen passendere Möglichkeiten, das eingezahlte Geld zurückzubekommen. Wird die Lebensversicherung widerrufen, dann darf der Versicherungsanbieter ausschließlich Bearbeitungsgebühren, das können unter anderem Personalkosten sein, von den angelagerten Beträgen abziehen. Sämtliche übrigen Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen erhalten Sie zurück. Auf die Auszahlung des erwirtschafteten Ertrages haben Sie ebenfalls das Anrecht. Da die Zinsen am Anfang früherer Verträge hoch waren und Versicherungsbeiträge steigen, kann sich diese Rendite durchaus lohnen und eine hohe Geldsumme realisieren. Auf diese Weise können Sie von einem Widerruf des Vertages nur profitieren und das dank der Zinsen erspartes Vermögen und ursprünglich eingezahlte Beträge in ergiebigere Anlageformen anlegen.

Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Ludwigsburg oder Esslingen am Neckar ist durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs erreichbar. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass unzählige Kunden alten Verträgen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Versicherungsnehmer wurden von Versicherungsanbietern falsch oder gar überhaupt nicht über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt. Der Widerruf eines Vertragsverhältnisses ist häufig 14 Tage lang möglich. Dank des Urteils des BGH sowie falscher Kundenberatungen der Versicherungsanbieter haben etliche Versicherungsnehmer sogar nach 24 Jahren noch die Chance, Ihren Vertrag zu widerrufen. Die Beratung, die für jeglichen Schritt unerlässlich ist, kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geben. Die Urteilssprechung des BGH ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, welche die Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 unterschrieben haben, den Vertrag ihrer Lebensversicherung in Ludwigsburg oder Esslingen am Neckar widerrufen können. Auch wenn Sie im betreffenden Zeitraum das Versicherungsverhältnis abgeschlossen haben und den Vertrag der Versicherung bereits aufgekündigt haben, können Sie unter Umständen die Lebensversicherung in Ludwigsburg widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]