Lebensversicherung widerrufen
Lippstadt
Die Vorzüge, wenn die Lebensversicherung in Lippstadt widerrufen wird
Soll in Lippstadt oder Dinslaken die Lebensversicherung gekündigt werden, muss meistens ein herber Verlust hingenommen werden.
Optional können Sie ein Vertragsverhältnis widerrufen. Im folgenden Bericht können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf einer Lebensversicherung sinnvoll ist und wieso der Widerruf überhaupt möglich ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung
Der Zweck einer Risikolebensversicherung ist im Regelfall die finanzielle Sicherung eines oder mehrerer Hinterbliebener nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Dabei teilt die Versicherung einen Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, sobald der Versicherungsnehmer gestorben ist. Folglich kann ein Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass bei plötzlichem Todeseintritt seinerseits die Familie abgesichert ist.
Bis zu einem vertraglich abgemachten Zeitpunkt läuft im Kontrast dazu die Kapitallebensversicherung. Bspw. kann dieser Moment das Erreichen eines definierten Lebensalters oder der Renteneintritt sein. In die Kapitallebensversicherung werden in gleichen Abständen bestimmte Beträge eingezahlt, die sich auf diese Weise zunehmen sowie verzinst werden. So steigt der Betrag, der später ausgezahlt wird.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung Geld anlegen
Eine lange Zeit galten Kapitallebensversicherungen als populäre und gute Opportunität um Vermögen anzulegen, weil dank hoher Zinssätze der Ausblick auf einen besonder verlockenden Betrag ermöglicht wurde Kapitallebensversicherungen wirkten hierdurch äußerst reizend.
Da die Zinssätze in den letzten Jahren jedoch immer weiter sanken, wurde die Kapitallebensversicherung stets unpopulärer. Zurzeit kann man mit Sicherheit sagen, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder in Fahrt kommen werden. Auf Grund der Rahmenbedingungen werden alternative Varianten zur Vermögensvermehrung bei den Versicherungsnehmern immer beliebter, weshalb Versicherungsnehmer den möglichst verlustlosen Weg aus ihrem Vertragsverhältnis suchen und des Öfteren ihre Lebensversicherung in Lippstadt widerrufen.
Die herkömmlichen Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung auszusteigen
Alternative Anlagemöglichkeiten, um Vorsorge zu treffen oder Geld zu mehren, die reizender sind, bewegen viele Versicherungsnehmer dazu den Vertrag für die Lebensversicherung zu kündigen. Ihnen stehen dafür vielfältige Opportunitäten zur Verfügung.
Lebensversicherung widerrufen Lippstadt
Wieso ist das Widerrufen möglich?
Denken Sie darüber nach, das Vertragsverhältnis zu widerrufen, bieten sich Ihnen bessere Chancen, Ihr eingezahltes Geld zurückzubekommen. Von den angelagerten Beiträgen kann der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs nur die Gebühren für die Bearbeitung wie bspw. Personalkosten abziehen. Andere Kosten sowie Gebühren und Provisionen bekommen Sie zurück. Auch auf die Auszahlung der erwirtschafteten Ausbeute haben Sie ein Recht. Weil die Zinsen am Anfang früherer Verträge hoch waren und die Beträge für die Versicherung ansteigen, ist jene Ausbeute des Öfteren lohnend und heißt viel Geld. So können Sie an einem Widerruf des Vertragsverhältnisses nur gewinnen und Ihr dank der Zinsen erspartes Kapital und ursprünglich eingezahlte Beträge in ertragreichere Formen der Anlage anlegen.
Durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf der Lebensversicherung in Lippstadt oder Dinslaken möglich. Etliche Versicherugnsnehmer, welche an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Der Grund hierfür ist, dass zu dieser Zeit die Kunden falsch oder gar nicht von den Versicherungsanbietern über das Recht auf Widerspruch belehrt wurden. Das Widerspruchsrecht ist im Prinzip 14 Tage nutzbar. Auf Grund der Urteile des BGH und der fehlerhaften Beratung für Klienten durch Versicherungen ist für Versicherte nun sogar noch nach 24 Jahren ein Widerruf des Vertragsverhältnisses möglich. Auf Seiten von Mandanten benötigt dies ein ganz neues Bedürfnis an Unterstützung, auf das die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann. Die Urteilssprechung des BGH ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, welche die Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung in Lippstadt oder Dinslaken widerrufen können. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem angesprochenen abgeschlossen haben und ihn bereits gekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Lippstadt oder Dinslaken widerrufen.