Eine Lebensversicherung widerrufen2019-10-23T14:23:01+01:00

Lebensversicherung widerrufen

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorteile hat es, eine Lebensversicherung zu widerrufen?

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung wie viele andere Versicherte in letzter Zeit kündigen möchten, geht dies meistens mit einem großen Verlust des bisher eingezahlten Geldes einher. Alternativ können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen.

Alles zum Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf der Lebensversicherung in Frage kommt und warum Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen sollten, können Sie hier nachlesen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Lebensversicherungen als Geldanlage – Immer noch profitabel?

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Herkömmliche Wege aus der Lebensversicherung

Da andere Möglichkeiten der Geldanlage in den letzten Jahren deutlich attraktiver sind als eine Lebensversicherung, wollen viele Versicherte ihr Versicherungsverhältnis beenden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Auszahlung einer Lebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung kann grundsätzlich nicht ausgezahlt werden, bevor der Versicherte verstorben ist.

Bei einer Kapitallebensversicherung hingegen ist eine vorzeitige Auszahlung durchaus möglich. Versicherte haben hierbei allerdings mit großen finanziellen Verlusten zu rechnen. Ausgezahlt wird in diesem Fall nicht nur nicht der Betrag, der am Ende des Versicherungszeitraumes entstehen könnte. Auch ein Großteil der durch den Versicherten eingezahlten Beiträge kann nicht ausgezahlt werden, da die Versicherung hiervon zunächst alle anfallenden Gebühren abzieht und einbehält. Diese Gebühren sind unter anderem Verwaltungsgebühren, Stornierungsgebühren und Abschlussgebühren sowie Provisionen.

Sollten Sie sich Ihre Kapitallebensversicherung dennoch vorzeitig auszahlen lassen wollen, können Sie den Rückkaufswert Ihrer Versicherung bei Ihrem Versicherungsanbieter in Erfahrung bringen. Es ist jedoch empfehlenswerter, zunächst einen Anwalt zu Rate zu ziehen und den Versicherungsvertrag prüfen zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen den optimalen Weg aus der Lebensversicherung darlegen, während Ihr Versicherungsanbieter versuchen wird, selbst den größten Vorteil zu erzielen.

Widerruf statt Kündigung: Der wichtige Unterschied

Die Risikolebensversicherung ist zwar kündbar, jedoch geht bei einer Kündigung der gesamte bisher eingezahlte Betrag verloren.

Wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung kündigen, gibt es die Möglichkeit, einen Teil Ihrer eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Auch hierbei ist allerdings mit einem großen Verlust von Kapital zu rechnen. Die Versicherung kann nämlich auch in diesem Fall jegliche anfallende Gebühren und Provisionen von Ihrem eingezahlten Betrag abziehen. Außerdem verfällt mit Ihrer Kündigung der Anspruch auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Der Betrag, der Ihnen nach Ihrer Kündigung tatsächlich ausgezahlt wird, ist also mitunter sehr niedrig. Dadurch wird das Kapital, das sie eventuell in andere Anlagemöglichkeiten investieren wollen, deutlich geschmälert.

Die profitablere Alternative: Eine Lebensversicherung widerrufen

Da die beiden oben genannten Möglichkeiten, das Versicherungsverhältnis zu beenden, sehr verlustreich sind, stellt sich die Frage nach einer Alternative. Am wenigsten Verlust erleiden Sie, wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen.

Sollten Sie den Vertrag Ihrer Lebensversicherung widerrufen, bieten sich Ihnen bessere Chancen, Ihr eingezahltes Geld zurückzuerhalten. Von Ihren eingezahlten Beiträgen darf die Versicherung im Falle eines Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie beispielsweise Personalkosten abziehen. Alle anderen Kosten und Gebühren sowie Provisionen erhalten Sie erstattet.

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, haben Sie außerdem das Anrecht darauf, sich auch die erwirtschaftete Rendite auszahlen zu lassen. Durch ansteigende Versicherungsbeiträge sowie hohen Zinsen zu Beginn der Laufzeit der Versicherung kann diese Rendite durchaus hoch ausfallen und lohnenswert sein. Auf diese Weise können Sie von einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung nur profitieren und Ihr durch die Zinsen erwirtschaftetes Kapital sowie die ursprünglich eingezahlten Beiträge in ertragsreichere Anlageformen investieren.

Der Widerruf einer Lebensversicherung ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs möglich. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass viele Kunden einer Lebensversicherung alten Verträgen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Grund dafür ist, dass die Versicherungen zu der Zeit ihre Kunden fehlerhaft oder gar nicht über ihr Widerspruchsrecht belehrt haben.

Für gewöhnlich besteht beim Abschluss eines Vertrages ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Aufgrund des Urteils des BGH und der fehlerhaften Kundenberatung durch Versicherungen können viele Versicherungsnehmer nun noch nach bis zu 24 Jahren ihre Lebensversicherung widerrufen. Dies bietet auf Seiten von Mandanten einen ganz neuen Bedarf an Beratung, auf den die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann.

Das Urteil des BGH ermöglicht, dass Versicherte, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, ihre Lebensversicherung widerrufen können. Dieser Widerruf führt nicht zu einer Kündigung sondern zu einer Rückabwicklung der Lebensversicherung, wodurch für den Versicherten keine Kosten durch Gebühren oder Provisionen entstehen und lediglich Bearbeitungsgebühren anfallen.

Auch wenn Sie im betreffenden Zeitraum eine Lebensversicherung abgeschlossen und Ihre Versicherung bereits gekündigt haben, können Sie unter Umständen Ihre Lebensversicherung widerrufen. Die daraus resultierende Rückabwicklung lohnt sich in jedem Fall. Dazu sollten Sie sich von einem Fachanwalt beraten lassen.

Es ist möglich, auch ohne Anwalt eine Lebensversicherung zu widerrufen. Dieses Vorgehen bietet leider sehr geringe Erfolgschancen. Wollen Sie ohne Anwalt Ihre Lebensversicherung widerrufen, sollten Sie damit beginnen, einen Widerspruch gegen die Lebensversicherung einzulegen. Sie sollten sich darauf einstellen, dass dieser Widerspruch durch Ihre Versicherung abgelehnt wird. Die Versicherung ist von da an mit der Erfüllung eines rechtmäßigen Anspruchs im Verzug. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, liegt nun ein Rechtsschutzfall vor. Sollte dies nicht der Fall sein, fallen die Kosten für Sie dennoch nicht sonderlich hoch aus, da Sie die Anwaltskosten bei erfolgreichem Widerspruch Ihrer Versicherung auferlegen können. Diesen Weg sollten Sie jedoch nur einschlagen, wenn Sie von vornerein wissen, dass Sie bei der Widerrufung Ihrer Lebensversicherung im Recht sind, da sie ansonsten doch die Kosten übernehmen müssen.

Sicherer und einfacher ist es jedoch, mithilfe eines Fachanwaltes eine Lebensversicherung zu widerrufen. Dazu sollten Sie zunächst eine Überprüfung Ihres Vertrages durch einen Fachanwalt durchführen lassen. Die Kanzlei Dr. Graf übernimmt diese Überprüfung für Sie kostenlos im Rahmen einer Ersteinschätzung. Auf Grundlage dieser Überprüfung wird nun eine Einschätzung vorgenommen, ob Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen können. Unterstützt wird das Team der Anwaltskanzlei Dr. Graf dabei durch ein spezialisiertes Sachverständigenbüro.

Ob Sie anschließend mit oder ohne anwaltliche Hilfe Ihre Lebensversicherung widerrufen wollen, ist Ihnen überlassen. Eine Ersteinschätzung durch einen Anwalt ist jedoch grundsätzlich empfehlenswert, da die Rechtsabteilungen von Versicherungen gut darin geschult sind, Ihre Forderungen abzuweisen. Ein Anwalt hingegen kann Ihnen aufgrund langjähriger Erfahrung in so einem Fall optimal zu Ihrem Recht verhelfen, damit Sie sorgenfrei Ihre Lebensversicherung widerrufen können.

Weitere Alternativen

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Versicherungsbeiträge zu leisten, ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung für Sie jedoch nicht in Frage kommen, bieten sich Ihnen zwei weitere Möglichkeiten.

Bei Rücksprache mit Ihrer Versicherung bietet es sich an, die Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge einzustellen. Dies bewahrt Sie vor einem Rückstand. Außerdem können Sie auf diese Weise verhindern, durch eine Kündigung Ihrer Versicherung viel Geld zu verlieren. Lediglich die Summe, die Sie am Ende des Versicherungszeitraumes ausgezahlt bekommen, ist dann nicht mehr ganz so hoch wie bei einer ununterbrochenen Zahlung der Versicherungsbeiträge.

Wenn Sie schnell Geld benötigen, kommt es für Sie eventuell in Frage, Ihre Versicherungspolice zu beleihen. Dabei setzen Sie ihre Police beim Aufnehmen eines Kredits als Sicherheit ein und können sich auf diesem Weg bessere Konditionen sichern. Dies ist sowohl bei einer Bank als auch bei Ihrer Versicherung direkt durchführbar. Durch die Zinsen des Kredits entstehen so zwar Kosten, diese werden jedoch meistens deutlich geringer ausfallen als der finanzielle Verlust, den Sie durch eine Kündigung zu verbuchen hätten.

Ihre Lebensversicherung widerrufen mit der Anwaltskanzlei Dr. Graf

Viele Versicherte wissen bisher noch nicht, dass Sie eine Lebensversicherung widerrufen und davon profitieren können. Die Kanzlei Dr. Graf hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mandanten über den Widerruf ihrer Lebensversicherung und die daraus resultierenden Vorteile aufzuklären. Wenn Sie sich fragen, ob Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen können und welchen individuellen Mehrwert Sie daraus ziehen können, sollten Sie einen Termin mit der Anwaltskanzlei Dr. Graf vereinbaren. Das Team der Kanzlei bietet Ihnen eine ausführliche Rechtsberatung im Bereich Widerruf von Lebensversicherungen und überprüft mit Ihnen gemeinsam den Vertrag zu Ihrer Lebensversicherung. Zusammen mit einem spezialisierten Sachverständigenbüro kann die Kanzlei Dr. Graf Ihnen eine schnelle Prüfung Ihrer Lebensversicherung ermöglichen, sodass Sie so schnell wie möglich Ihr neu gewonnenes Kapital in neue Investitionsmöglichkeiten anlegen können.

Sie sollten mit der Anwaltskanzlei Dr. Graf Ihre Lebensversicherung widerrufen, da die Kanzlei sich durch guten Service und eine leichte Erreichbarkeit auszeichnet. Klienten müssen in der Regel nicht lange auf eine Antwort und einen Termin warten. Antworten auf Anfragen erfolgen stets innerhalb von zwei Tagen. In besonders dringenden Fällen können Sie in der Regel ohne Probleme einen Termin für Ihre Erstberatung erhalten. Wollen Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, vereinbaren Sie bequem einen Termin per E-Mail oder Telefon.

Service und persönlicher Kontakt sind der Kanzlei Dr. Graf genauso wichtig wie Transparenz und ausführliche Beratung, bei welcher der Mandant stets im Mittelpunkt steht. Hierbei erfolgt die Kommunikation immer offen und fair. Sollte sich Ihre Lebensversicherung nicht widerrufen lassen, wird Ihnen die Kanzlei auch dies klar mitteilen, um Sie keinem unnötigen Risiko auszusetzen.

Mithilfe der Kanzlei Dr. Graf können Sie nicht nur Ihre Lebensversicherung widerrufen, sondern auch anwaltliche Beratung und Rechtsberatung in anderen Bereichen erhalten. Die am häufigsten vertretenen Bereiche sind hierbei Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]