Lebensversicherung widerrufen
Karlsruhe
Welche Vorteile bietet es, in Karlsruhe die Lebensversicherung zu widerrufen?
Wenn Sie aus Karlsruhe oder Mannheim innerhalb der letzten Zeit darüber nachgedacht haben, wie viele andere Versicherte die Lebensversicherung zu kündigen, geht das meistens mit außerordentlichen Verlust des bis jetzt angelegten Geldes einher.
Optional hierzu können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Im Folgenden können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf der Lebensversicherung ratsam ist und weshalb der Widerruf überhaupt machbar ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung
Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell zu sichern. Kommt es zum Verscheiden des Versicherten, wird ein bestimmter Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgeteilt. So wird sicher gestellt, dass die Familie des Verstorbenen auch nach dem Todeseintritt des Versicherten keine finanzielle Probleme plagen.
Die Kapitallebensversicherung läuft bloß bis zu einem festgelegten Augenblick. Ein Beispiel für einen solchen definierten Augenblick kann hier das Erreichen des Rentenalters sein. In der Zwischenzeit wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten regelmäßig Geld angelegt, welches sich ansammelt und verzinst wird, sodass jener Geldbetrag, welcher nach Geschehen der determinierten Frist ausgeteilt wird, mit der Zeit mehr wird.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung finanzielle Mittel anlegen
Lange behaupteten Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen in vergangener Zeit eine hohe Summe in Aussicht stand. Durch die hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer zur damaligen Zeit einen attraktiven Eindruck.
Lebensversicherungen sind wegen der immer weiter sinkenden Zinssätze in den letzten Jahren allerdings immer weniger ertragreich geworden. Inzwischen scheint es nicht so, als würden die Zinsen in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Auf Grund der Gegebenheiten werden andere Formen zur Vermehrung des Geldes bei Versicherten immer beliebter, weswegen Versicherungsnehmer den möglichst schmerzfreisten Weg aus ihrer Versicherung suchen und des Öfteren eine Lebensversicherung in Karlsruhe widerrufen.
Herkömmliche Wege aus ihrer Lebensversicherung
Versicherungsnehmer wollen aus den Verträgen Ihrer Lebensversicherung austreten, da andere Möglichkeiten Geld zu mehren aussichtsreicher sind. Eine große Zahl an Möglichkeiten für vorher erwähnten Fall werden Ihnen geboten.
Lebensversicherung widerrufen Karlsruhe
Wieso ist das Widerrufen möglich?
Bei dem Widerruf einer Lebensversicherung bekommen Sie Ihren bis zu dem Zeitpunkt eingelagerten Geldbetrag zurück. Widerrufen Sie die Lebensversicherung, dann dürfen vom Versicherungsanbieter ausschließlich Gebühren für Bearbeitung, das können beispielsweise Personalkosten sein, von eingezahlten Beiträgen abgezogen werden. Weitere Kostenfaktoren und Gebühren sowie Provisionen werden Ihnen erstattet. Auf die Auszahlung des erwirtschafteten Ertrages haben Sie ebenfalls das Recht. Dank ansteigender Versicherungsbeiträge und hoher Zinsen zu Anfang der Versicherungslaufzeit kann diese Rendite durchaus hoch ausfallen und erfolgversprechend sein. So können Sie von einem Widerruf des Vertages nur profitieren und Ihr dank der Zinsen erwirtschaftetes Kapital sowie ursprünglich eingezahlte Beträge in gewinnbringendere Anlageformen anlegen.
Durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Karlsruhe oder Mannheim erreichbar. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass viele Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, die der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Zu der Zeit haben die Versicherungsanbieter ihre Klienten fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht informiert. I. d. R. besteht beim Abschluss eines Vertragsverhältnisses ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Einige Versicherungsnehmer können dank der Urteile des Bundesgerichtshofes den Vertrag der Lebensversicherung noch nach 24 Jahren widerrufen. Die für sämtliche Schritte wesentliche Unterstützung kann Ihnen dank der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperationen mit einem Sachverständigenbüro geboten werden. Durch die Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes können Versicherte, die das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, Ihre Lebensversicherung in Karlsruhe oder Mannheim auch jetzt noch widerrufen. Sollten Sie einen Vertag in dem angesprochenen abgeschlossen haben und ihn bereits aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Karlsruhe oder Mannheim widerrufen.