Lebensversicherung widerrufen Karlsruhe2019-03-28T15:34:39+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Karlsruhe

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorteile bietet es, in Karlsruhe die Lebensversicherung zu widerrufen?

Wenn Sie aus Karlsruhe oder Mannheim innerhalb der letzten Zeit darüber nachgedacht haben, wie viele andere Versicherte die Lebensversicherung zu kündigen, geht das meistens mit außerordentlichen Verlust des bis jetzt angelegten Geldes einher.

Optional hierzu können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Im Folgenden können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf der Lebensversicherung ratsam ist und weshalb der Widerruf überhaupt machbar ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell zu sichern. Kommt es zum Verscheiden des Versicherten, wird ein bestimmter Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgeteilt. So wird sicher gestellt, dass die Familie des Verstorbenen auch nach dem Todeseintritt des Versicherten keine finanzielle Probleme plagen.

Die Kapitallebensversicherung läuft bloß bis zu einem festgelegten Augenblick. Ein Beispiel für einen solchen definierten Augenblick kann hier das Erreichen des Rentenalters sein. In der Zwischenzeit wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten regelmäßig Geld angelegt, welches sich ansammelt und verzinst wird, sodass jener Geldbetrag, welcher nach Geschehen der determinierten Frist ausgeteilt wird, mit der Zeit mehr wird.

In einer Kapitallebensversicherung finanzielle Mittel anlegen

Lange behaupteten Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen in vergangener Zeit eine hohe Summe in Aussicht stand. Durch die hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer zur damaligen Zeit einen attraktiven Eindruck.

Lebensversicherungen sind wegen der immer weiter sinkenden Zinssätze in den letzten Jahren allerdings immer weniger ertragreich geworden. Inzwischen scheint es nicht so, als würden die Zinsen in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Auf Grund der Gegebenheiten werden andere Formen zur Vermehrung des Geldes bei Versicherten immer beliebter, weswegen Versicherungsnehmer den möglichst schmerzfreisten Weg aus ihrer Versicherung suchen und des Öfteren eine Lebensversicherung in Karlsruhe widerrufen.

Herkömmliche Wege aus ihrer Lebensversicherung

Versicherungsnehmer wollen aus den Verträgen Ihrer Lebensversicherung austreten, da andere Möglichkeiten Geld zu mehren aussichtsreicher sind. Eine große Zahl an Möglichkeiten für vorher erwähnten Fall werden Ihnen geboten.

Ausgezahlt wird die Risikolebensversicherung im Regelfall nicht. Das vorzeitige Auszahlen ist sehr wohl möglich bei einer Kapitallebensversicherung. Leider muss hierbei allerdings mit hiesigen Abstrichen gerechnet werden. Hierbei wird nicht nur nicht der Betrag ausgezahlt, dem dem Versicherten letzten Endes zustehen würde. Ebenfalls ein großer Teil der durch den Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge kann nicht ausgezahlt werden, da die Versicherung davon vorerst alle anfallenden Gebühren abzieht sowie einbehält. Diese Abgaben zeichnen sich in Gebühren für die Verwaltung, den Abschluss, die Stornierung sowie für Gewinnbeteiligungen ab. Man kann zu jedem Zeitpunkt den Wert des Rückkaufes der Versicherung erfragen, wenn sie sich die Kapitallebensversicherung in Karlsruhe oder Mannheim ausschütten lassen möchten. Es ist jedoch eher zu empfehlen, dass an erster Stelle ein Anwalt zu Rate gezogen wird und den Versicherungsvertrag überprüft. Vom Anwalt wird Ihnen der bestmögliche Austritt aus der Versicherung demonstriert, während der Versicherungsanbieter versuchen wird, selbst den größten Gewinn daraus zu gewinnen.

Eine Risikolebensversicherung ist wohl aufkündbar, jedoch verlieren Sie bei der Aufkündigung den vollen bisher eingelagerten Betrag. Sie können das Vertragsverhältnis Ihrer Risikolebensversicherung kündigen. In diesem Fall müssen Sie jedoch darauf achten, dass dann die komplett bis dato angelagerte Geldsumme abhanden kommt. Auch in diesem Fall muss jedoch mit einem außergewöhnlichen Kapitalverlust gerechnet werden. Wie bei einer Auszahlung werden hier von dem Versicherungsanbieter Geldbeträge behalten, damit anfallende Gebühren, Gewinnbeteiligungen usw. gedeckt werden. Außerdem verfällt mit der Aufkündigung Ihrerseits das Recht auf den durch Zinsen erwirtschafteten Profit. Auch an dieser Stelle ist der wirkliche Geldbetrag gemessen an den Ausgabeen enorm gering. Das Vermögen, das möglicherweise in alternative Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird deshalb spürbar verringert.

Lebensversicherung widerrufen Karlsruhe

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerruf einer Lebensversicherung bekommen Sie Ihren bis zu dem Zeitpunkt eingelagerten Geldbetrag zurück. Widerrufen Sie die Lebensversicherung, dann dürfen vom Versicherungsanbieter ausschließlich Gebühren für Bearbeitung, das können beispielsweise Personalkosten sein, von eingezahlten Beiträgen abgezogen werden. Weitere Kostenfaktoren und Gebühren sowie Provisionen werden Ihnen erstattet. Auf die Auszahlung des erwirtschafteten Ertrages haben Sie ebenfalls das Recht. Dank ansteigender Versicherungsbeiträge und hoher Zinsen zu Anfang der Versicherungslaufzeit kann diese Rendite durchaus hoch ausfallen und erfolgversprechend sein. So können Sie von einem Widerruf des Vertages nur profitieren und Ihr dank der Zinsen erwirtschaftetes Kapital sowie ursprünglich eingezahlte Beträge in gewinnbringendere Anlageformen anlegen.

Durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Karlsruhe oder Mannheim erreichbar. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass viele Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, die der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Zu der Zeit haben die Versicherungsanbieter ihre Klienten fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht informiert. I. d. R. besteht beim Abschluss eines Vertragsverhältnisses ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Einige Versicherungsnehmer können dank der Urteile des Bundesgerichtshofes den Vertrag der Lebensversicherung noch nach 24 Jahren widerrufen. Die für sämtliche Schritte wesentliche Unterstützung kann Ihnen dank der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperationen mit einem Sachverständigenbüro geboten werden. Durch die Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes können Versicherte, die das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, Ihre Lebensversicherung in Karlsruhe oder Mannheim auch jetzt noch widerrufen. Sollten Sie einen Vertag in dem angesprochenen abgeschlossen haben und ihn bereits aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Karlsruhe oder Mannheim widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]