Lebensversicherung widerrufen
Kaiserslautern
Die Vorteile, falls die Lebensversicherung in Kaiserslautern widerrufen wird
Wenn Sie aus Kaiserslautern oder Gütersloh innerhalb der kürzesten Vergangenheit darüber nachgedacht haben, die Lebensversicherung wie einige andere Personen aufzukündigen, müssen Sie einen großen Verlust Ihres bis jetzt angelegten Geldes auf der Rechnung haben.
Optional können Sie ein Vertragsverhältnis widerrufen. In dem folgenden Artikel können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf des Vertragsverhältnisses der Lebensversicherung ratsam ist und wieso der Widerruf überhaupt machbar ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell zu sichern. Verscheidet ein Versicherungsnehmer, zahlt der Versicherungsanbieter an die Hinterbliebenen eine spezifische Geldsumme aus. Dadurch ist gesichert, dass bspw. Lebensgefährte sowie Kinder des Verstorbenen auch nach dem Verscheiden des Versicherungsnehmers keine Geldsorgen plagen.
Bis zu einem gewissen Augenblick läuft im Gegensatz dazu die Kapitallebensversicherung. Ein Beispiel für einen solchen spezifischen Zeitpunkt kann hier der Eintritt in die Rente sein. In der Zwischenzeit werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten regelmäßig Beiträge angelegt, die sich ansammeln und verzinst werden, sodass jener Betrag, der nach Geschehen der determinierten Frist ausgeteilt wird, nach und nach ansteigt.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung Geld anlegen
Kapitallebensversicherungen wurden für lange Zeit vorrangig zur Mehrung des eigenen Vermögens genutzt, denn damals gaben hohe Zinssätze profitabele Aussichten auf die spätere Austeilung. Dank der hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherte zu der damaligen Zeit sehr attraktiv.
Lebensversicherungen sind wegen der niedrigen Zinssätze immer weniger ertragreich geworden in jüngster Vergangenheit. Man kann zurzeit die Aussage treffen, dass in der nächsten Zeit die Zinsen nicht zunehmen werden. Auf Grund der Umständen werden andere Varianten der Geldvermehrung bei Leuten stets beliebter, weswegen Versicherungsnehmer den möglichst schmerzfreisten Weg aus ihrem Vertrag suchen und des Öfteren eine Lebensversicherung in Kaiserslautern widerrufen.
Die herkömmlichen Wege aus dem Vertragsverhältnis der Lebensversicherung herauszukommen
Versicherte wollen aus Ihren Verträgen Ihrer Lebensversicherung austreten, da andere Anlagemöglichkeiten aussichtsreicher sind. Zu diesem Thema gibt es diverse Möglichkeiten.
Lebensversicherung widerrufen Kaiserslautern
Warum ist das Widerrufen möglich?
Möchten Sie den Vertrag widerrufen, bieten sich Ihnen leistungsfähige Chancen, Ihr eingezahltes Geld zurückzubekommen. Von Ihren eingezahlten Beträgen darf der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie bspw. Kosten für das Personal abziehen. Alle anderen Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen erhalten Sie erstattet. Falls Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, haben Sie des Weiteren das Recht darauf, auch den erwirtschafteten Ertrag zu erhalten. Da die Zinsen zu Beginn früherer Verträge hoch waren und die Versicherungsbeträge ansteigen, ist jene Rendite meist lohnend und heißt viel Geld. Dank eines Widerrufes Ihres Vertragsverhältnisses können Sie sich einen Vorteil verschaffen und das bereits erwirtschaftete Kapital und zu Beginn eingezahlte Beträge in fündigere Anlageformen investieren.
Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Kaiserslautern oder Gütersloh ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs realisierbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben deutlich gemacht, dass zahlreiche Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu dieser Zeit wurden Klienten von den Versicherungsanbietern fehlerhaft oder gar überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch aufgeklärt. Das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses ist im Regelfall 2 Wochen lang möglich. Aufgrund der Urteile des BGH sowie der falschen Beratung für Kunden durch Versicherungen können einige Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihren Vertrag widerrufen. Durch die Opportunität der Widerrufung brauchen Kunden eine komplett neue Art von jurisitischer Beratung, die Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Büro von Sachverständigern geboten werden kann. Der Urteilsspruch des BGH macht möglich, dass Versicherte, die die Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, den Vertrag der Lebensversicherung in Kaiserslautern oder Gütersloh widerrufen können. Selbst wenn Sie die Lebensversicherung in dem betroffenen Zeitabschnitt schon gekündigt haben, ist unter Umständen der Widerruf in Kaiserslautern noch machbar.