Lebensversicherung widerrufen Herford2019-04-01T10:23:10+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Herford

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

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  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorzüge, wenn die Lebensversicherung in Herford widerrufen wird

Wenn Sie aus Herford oder Kerpen in letzter Zeit darüber nachgedacht haben, wie einige andere Versicherungsnehmer die Lebensversicherung zu kündigen, müssen Sie einen enormen Verlust Ihres bisher angelegten Geldes auf der Rechnung haben.

Sie können den Vertrag allerdings auch widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen das Widerrufen in Frage kommt und weshalb es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Der Sinn der Risikolebensversicherung ist meist die Absicherung eines oder mehrerer Hinterbliebener nach dem Todeseintritt des Versicherungsnehmers. Verscheidet ein Versicherter, teilt der Versicherungsanbieter an Hinterbliebene einen spezifischen Betrag aus. So wird sicher gestellt, dass die Hinterbliebenen des Verstorbenen auch nach dem Todeseintritt des Versicherten keine Sorgen um Geld plagen.

Bis zu einem gewissen Augenblick läuft im Gegensatz dazu die Kapitallebensversicherung. Ein Musterbeispiel für diesen definierten Augenblick kann hier das Erreichen des Rentenalters sein. In gleichen Abständen zahlt der Versicherungsnehmer Beträg an einen Versicherungsanbieter, diese werden dann verzinst. In Folge dessen kann sich die Geldsumme vermehren.

Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen wurden lange vordergründig zu der Mehrung des Geldes genutzt, weil zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses hohe Zinssätze einen Ausblick auf die Auszahlung eines hohen Geldbetrages gaben. Dadurch wirkten Kapitallebensversicherungen besonders ansprechend.

Wegen der immer weiter sinkenden Zinssätze sind Lebensversicherungen in jüngster Vergangenheit allerdings immer weniger gewinn bringend geworden. Zurzeit lässt sich mit Gewissheit behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder zunehmen werden. Aus diesem Grund versuchen Versicherugnsnehmer tunlichst kostengünstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich deswegen dafür die Lebensversicherung in Herford zu widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus der Lebensversicherung auszusteigen

Versicherte wollen aus den Vertragsverhältnissen der Lebensversicherung austreten, da alternative Möglichkeiten Geld zu mehren lohnender sind. Zu diesem Punkt gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Eine Risikolebensversicherung kann im Prinzip nicht ausgezahlt werden, bevor der Versicherte verschieden ist. Im Sachverhalt der Kapitallebensversicherung sieht das jedoch anders aus, denn diese wird ausgezahlt. Starke Einbußen werden dann aber auf den Versicherten zufallen. Unter anderem wird nicht der Betrag ausgezahlt, welcher normalerweise dem Versicherten zum Ende des Zeitabschnittes der Versicherung zustehen würde. Ein Großteil der von dem Versicherungsnehmer eingezahlten Beträge kann auch nicht ausgezahlt werden, weil die Versicherung hiervon vorerst alle anfallenden Gebühren abzieht und einbehält. Dies sind beispielsweise Verwaltungs-, Stornierungs- und Abschlussgebühren und Provisionen. Immer zu können Sie den Rückkaufswert Ihrer Versicherung bei Ihrer Versicherung erfragen, wenn in Herford die Kapitallebensversicherung ausgezahlt werden soll. Bei einer Auflösung eines Vertragsverhältnisses ist allerdings immer dazu zu raten, einen Anwalt um Unterstützung zu fragen, damit alles störungsfrei ablaufen kann. Ein Versicherungsanbieter wird darauf aus sein, möglichst viel Geld einzubehalten, während der Anwalt Sie dabei unterstützen wird, den idealen Ausweg aus der Versicherung zu finden.

Bei der Aufkündigung der Risikolebensversicherung verlieren Sie die gesamte bisher eingelagerte Geldsumme. Sie können den Vertrag Ihrer Risikolebensversicherung kündigen. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass dann der komplett bisher eingelagerte Betrag verloren geht. Jedoch müssen Sie auch dieserfalls mit einem immensen Verlust rechnen. Wie bei der Auszahlung werden dieserfalls von der Versicherung Geldbeträge behalten, um anfallende Gewinnbeteiligungen, Gebühren et cetera zu decken. Durch Aufkündigung verwirkt außerdem der Anspruch auf den durch Zinsen erwirtschafteten Gewinn. Auch unterdies ist der reale Betrag gemessen an den Aufwendungen ausgesprochen niedrig. Das Geld, das möglicherweise in weitere Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird somit spürbar verringert.

Lebensversicherung widerrufen Herford

Warum ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerruf einer Lebensversicherung erhalten Sie ihr bisher eingelagertes Geld zurück. Von den eingezahlten Beiträgen darf der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie z. B. Kosten für das Personal abziehen. Weitere Kosten sowie Gebühren und Gewinnbeteiligungen werden Ihnen erstattet. Wenn Sie eine Lebensversicherung widerrufen, haben Sie außerdem das Anrecht darauf, auch die erwirtschaftete Rendite ausgezahlt zu bekommen. Weil die Zinsen zu Beginn früherer Vertragsverhältnisse hoch waren und Versicherungsbeiträge ansteigen, kann sich diese Ausbeute durchaus lohnen und eine hohe Geldsumme darstellen. Auf diese Weise können Sie von einem Widerruf des Vertages nur profitieren und das durch die Zinsen erspartes Kapital und die ursprünglich eingezahlten Beträge in ergiebigere Anlageformen anlegen.

Der Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Herford oder Kerpen ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs ausführbar. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass jede Menge Versicherungsnehmer alten Verträgen, welche der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Der Grund dafür ist, dass zu dieser Zeit die Kunden fehlerhaft oder gar nicht von den Versicherungen über das Recht auf Widerspruch belehrt wurden. Der Widerruf eines Vertragsverhältnisses ist häufig 14 Tage lang möglich. Viele Versichertea können dank der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes Ihre Versicherung noch nach 24 Jahren widerrufen. Dies benötigt auf Seiten von Mandanten ein ganz neuen Bedarf an Unterstützung, auf den die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann. Dank der Urteilssprechung des Bundesgerichtshofes können Versicherungsnehmer, die das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis Ihrer Lebensversicherung in Herford oder Kerpen auch heute noch widerrufen. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem angesprochenen eingegangen sein und ihn schon aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Herford oder Kerpen widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]