Lebensversicherung widerrufen Heidenheim an der Brenz2019-05-15T07:36:27+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Heidenheim an der Brenz

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorteile hat es, die Lebensversicherung in Heidenheim an der Brenz zu widerrufen?

Soll in Heidenheim an der Brenz oder Cuxhaven die Lebensversicherung aufgekündigt werden, muss meist mit einem herben Verlust des eingezahlten Geldes gerechnet werden.

Alternativ dazu können Sie eine Lebensversicherung widerrufen. Informieren Sie sich in unserem Beitrag darüber, für wen das Widerrufen in Frage kommt und weshalb es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung sieht sein hauptsächliches Ziel darin, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell zu sichern. Verscheidet ein Versicherungsnehmer, schüttet die Versicherung an die Hinterbliebenen einen bestimmten Geldbetrag aus. So können Versicherte dafür Sorge tragen, dass Familienmitglieder wie Kinder oder Lebensgefährten auch nach ihrem Verscheiden versorgt abgesichert sind.

Kapitallebensversicherungen andererseits laufen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt. Dieser Zeitpunkt kann zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder der Eintritt in die Rente sein. Indessen wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten gleichmäßig Geld angelegt, welches sich anhäuft und verzinst wird, sodass der Betrag, welcher nach Verlauf der determinierten Dauer ausgezahlt wird, allmählich mehr wird.

Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Eine lange Zeit galten Kapitallebensversicherungen als populäre sowie gute Opportunität um Geld anzulegen, da durch hohe Zinssätze der Ausblick auf eine außergewöhnlich ansprechende Geldsumme bestand Dieser Punkt war das Attraktive an der Kapitallebensversicherung.

Lebensversicherungen sind wegen der immer weiter sinkenden Zinssätze immer weniger profitabel geworden in den letzten Jahre. Derzeit kann die Aussage aufgestellt werden, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht zunehmen werden. Alternative Anlagemöglichkeiten wirken deshalb reizender und spornen Versicherte dazu an, nach dem besten Weg aus einem Vertragsverhältnis zu suchen, indem sie z. B. die Lebensversicherung in Heidenheim an der Brenz widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus einer Lebensversicherung

Optionale Möglichkeiten Geld anzulegen, um Geld zu mehren oder vorzusorgen, welche attraktiver sind, bewegen viele Versicherte dazu das Versicherungsverhältnis zu beenden. Eine große Zahl an Möglichkeiten für zuvor genannten Sachverhalt stehen Ihnen offen.

Ausgezahlt wird die Risikolebensversicherung im Regelfall nicht. Bei einer Kapitallebensversicherung dagegen ist das verfrühte Auszahlen sehr wohl möglich. Bedauerlicherweise muss hierbei allerdings mit hiesigen Abstrichen gerechnet werden. Zum einen wird nicht die Geldsumme, welche zum Ende des Versicherungszeitraumes ausgezahlt werden würde, ausgezahlt. Ebenfalls ein Großteil der durch den Versicherten eingezahlten Beiträge kann nicht ausgezahlt werden, da die Versicherung hiervon vorerst alle anfallenden Gebühren abzieht sowie behält. Jene Gebühren zeichnen sich in Abgaben für den Abschluss, die Stornierung, die Verwaltung sowie für Provisionen ab. Sollten Sie sich andererseits Ihre Kapitallebensversicherung in Heidenheim an der Brenz oder Cuxhaven frühzeitig auszahlen lassen, können Sie den Rückkaufswert Ihrer Versicherung bei dem Versicherungsanbieter in Erfahrung bringen. Allerdings ist eher zu empfehlen, dass zunächst ein Anwalt zu Rate gezogen wird und den Vertrag der Versicherung überprüft. Denn der Versicherungsanbieter ist darauf aus, möglichst viel Geld einzubehalten, während ein Anwalt Sie dabei unterstützen wird, den bestmöglichen Ausweg aus Ihrer Versicherung zu finden.

Die Risikolebensversicherung ist zwar kündbar, allerdings verlieren Sie bei einer Kündigung den vollen bis dato eingelagerten Betrag. Sie können Ihre Risikolebensversicherung kündigen. Hierbei müssen Sie jedoch einplanen, dass dann der komplett bisher angelagerte Betrag abhanden kommt. Jedoch müssen Sie auch hier einen großen Kapitalverlust einkalkulieren. Wie bei der Auszahlung werden in diesem Fall von der Versicherung Beträge behalten, damit anfallende Gebühren, Gewinnbeteiligungen und so weiter gedeckt werden. Auf den dank Zinsen erwirtschafteten Profit haben Sie auch durch Aufkündigung kein Recht mehr. Der Betrag, welchen Sie nach Ihrer Aufkündigung in der Tat ausgezahlt bekommen, ist somit mitunter extrem niedrig. Folglich werden die finanziellen Mittel, die sie eventuell in alternative Anlagemöglichkeiten investieren wollen, immens geschmälert.

Lebensversicherung widerrufen Heidenheim an der Brenz

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sie haben leistungsfähige Chancen ihr eingezahltes Geld zurückzuerhalten, falls Sie Ihren Vertrag widerrufen. Von Ihren angelagerten Beträgen darf der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie z. B. Kosten für das Personal abziehen. Sämtliche sonstigen Gebühren und Provisionen erhalten Sie zurück. Auf die Ausschütung des erwirtschafteten Ertrages haben Sie ebenfalls ein Anrecht. Da die Zinsen zu Beginn früherer Verträge hoch waren und die Beträge für die Versicherung ansteigen, kann sich diese Rendite schon lohnen und eine hohe Summe realisieren. Dank eines Widerrufes Ihres Vertragsverhältnisses können Sie also profitieren und das bereits erwirtschaftete Kapital sowie eingangs angelagerte Beträge in fündigere Formen der Vermögensvermehrung investieren.

Ein Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Heidenheim an der Brenz oder Cuxhaven ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs möglich. Viele Versicherugnsnehmer, welche an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 und Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Kunden wurden von den Versicherungsanbietern fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch belehrt. In der Regel ist das Widerrufen eines Vertragsverhältnsises 14 Tage lang möglich. Aufgrund der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes und der falschen Beratung für Kunden durch Versicherungen können einige Versicherungsnehmer nun noch nach bis zu 24 Jahren den Vertrag widerrufen. Dank der Opportunität der Widerrufung brauchen Klienten eine ganz neue Art von jurisitischer Beratung, die Ihnen dank der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro gegeben werden kann. Dank der Urteilssprechung des Bundesgerichtshofes können Versicherte, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, das Vertragsverhältnis Ihrer Lebensversicherung in Heidenheim an der Brenz oder Cuxhaven auch aktuell noch widerrufen. Sogar wenn Sie eine Lebensversicherung in dem betreffenden Zeitabschnitt schon gekündigt haben, ist unter Umständen der Widerruf in Heidenheim an der Brenz noch realisierbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]