Lebensversicherung widerrufen Heidelberg2019-03-28T15:52:19+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Heidelberg

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorteile bietet es, die Lebensversicherung in Heidelberg zu widerrufen?

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung müssen Sie drastische Verluste einkalkulieren.

Optional können Sie das Vertragsverhältnis widerrufen. Informieren Sie sich in unserem Beitrag darüber, für wen der Widerruf in Frage kommt und wieso es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Durch die Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todesfall wirtschaftlich abgesichert werden. Stirbt ein Versicherungsnehmer, teilt der Versicherungsanbieter an die Hinterbliebenen eine bestimmte Geldsumme aus. Dadurch ist gesichert, dass auch nach dem Verscheiden des Versicherten keine Geldsorgen plagen.

Bis zu einem vertraglich geregelten Zeitpunkt läuft im Gegensatz dazu die Kapitallebensversicherung. Beispiele für einen Zeitpunkt sind z. B. das Erreichen eines bestimmten Alters oder der Eintritt in die Rente. Regelmäßig zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge an einen Versicherungsanbieter, diese werden dann verzinst. Durch jene Funktionsweise kann sich das Kapital vermehren.

Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Eine lange Zeit galten Kapitallebensversicherungen als beliebte sowie tolle Möglichkeit um Vermögen zu vermehren, da durch hohe Zinssätze die Aussicht auf eine enorm reizende Geldsumme gegeben wurde Das war das Anziehende an einer Kapitallebensversicherung.

Wegen der immer weiter sinkenden Zinssätze sind Lebensversicherungen immer weniger gewinn bringend geworden in den letzten Jahre. Gegenwärtig lässt sich problemlos behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder zunehmen werden. Durch erwähnte Rahmenbedingungen werden andere Formen zur Vermögensvermehrung bei den Versicherungsnehmern ausnahmslos beliebter, weswegen Versicherungsnehmer den möglichst verlustlosen Weg aus dem Vertrag suchen und des Öfteren eine Lebensversicherung in Heidelberg widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertrag ihrer Lebensversicherung

Versicherungsnehmer wollen aus Ihren Vertragsverhältnissen Ihrer Lebensversicherung aussteigen, da übrige Möglichkeiten Geld anzulegen erfolgversprechender sind. Ihnen stehen dazu unterschiedliche Opportunitäten zur Verfügung.

Eine Risikolebensversicherung kann im Prinzip nicht ausgezahlt werden, bevor der Versicherte verstorben ist. Bei der Kapitallebensversicherung sieht dies allerdings anders aus, denn diese wird ausgezahlt. Versicherte haben aber damit zu leben, dass sie starke finanzielle Verluste einfahren werden. Ausgezahlt wird unterdies nicht nur nicht der Betrag, welcher am Ende des Versicherungszeitraumes zustande gekommen sein könnte. Ein großer Teil der vom Versicherten eingezahlten Beträge kann ebenfalls nicht ausgezahlt werden, denn die Versicherung zieht davon anfallende Gebühren ab. Jene Gebühren sind bspw. Verwaltungsgebühren, Gebühren für die Stornierung und Gebühren für den Abschluss sowie Gewinnbeteiligungen. Es gibt stets die Option, den Rückkaufswert bei dem Versicherungsanbieter in Erfahrung zu bringen, wenn Sie sich in Heidelberg oder Solingen die Kapitallebensversicherung austeilen lassen möchten. Allerdings ist es empfehlenswerter, dass zunächst ein Anwalt zu Rate gezogen wird und den Vertrag der Versicherung überprüft. Der Anwalt kann Ihnen den perfekten Weg aus der Versicherung aufweisen, während Ihr Versicherungsanbieter versuchen wird, Vorzug zu erzielen.

Der Vertrag einer Risikolebensversicherung ist zwar kündbar, allerdings verlieren Sie bei der Kündigung die komplette bisher eingezahlte Summe. Falls Sie aus Heidelberg oder Solingen Ihren Vertrag aufkündigen, dann können Sie einen Bestandteil angelagerter Beträge zurückbekommen. Auch hier muss jedoch ein enormer Kapitalverlust einberechnet werden. Der Versicherungsanbieter kann nämlich auch hierbei alle anfallenden Gebühren und Provisionen von Ihrem angelagerten Betrag abziehen. Des Weiteren verfällt mit der Aufkündigung Ihrerseits der Anspruch auf den durch Zinsen erwirtschafteten Profit. Die Geldsumme, die Ihnen nach Ihrer Kündigung wirklich ausgezahlt wird, wird somit eher ausgesprochen gering ausfallen. In Folge dessen werden die finanziellen Mittel, die sie eventuell in alternative Möglichkeiten, um Geld anzulegen, investieren möchten, enorm vermindert.

Lebensversicherung widerrufen Heidelberg

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sollten Sie Ihren Vertrag widerrufen, bieten sich Ihnen bessere Chancen, das eingezahlte Geld zurückzubekommen. Wird der Vertrag widerrufen, dann dürfen vom Versicherungsanbieter nur Gebühren für Bearbeitung, das können beispielsweise Kosten für Personal sein, von den eingelagerten Beiträgen abgezogen werden. Sämtliche übrigen Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, haben Sie des Weiteren das Recht darauf, auch die erzielte Ausbeute ausgeschüttet zu bekommen. Weil die Zinsen zu Beginn älterer Verträge hoch waren und die Versicherungsbeiträge steigen, ist diese Rendite des Öfteren lohnend und bringt viel Geld. Ein Widerruf des Vertragesverhältnisses der Lebensversicherung ist also die ideale Lösung und ermöglicht Ihnen, den Geldbetrag danach in elaborierte Möglichkeiten Vermögen anzulegen anzulegen.

Der Widerruf einer Lebensversicherung in Heidelberg oder Solingen ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs möglich. Etliche Versicherugnsnehmer, welche an alte Verträge gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilssprüchen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Versicherte wurden von Versicherungsanbietern fehlerhaft oder gar überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch belehrt. Das Widerspruchsrecht ist im Grunde 14 Tage nutzbar. Durch die Urteilssprechungen vom Bundesgerichtshof sowie falscher Kundenberatungen der Versicherungen haben einige Versicherte sogar nach 24 Jahren noch die Chance, Ihr Vertragsverhältnis zu widerrufen. Die Beratung, welche für jeglichen Schritt grundlegend ist, kann Ihnen von der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperationen mit einem Sachverständigenbüro geboten werden. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes können Versicherte, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Heidelberg oder Solingen auch jetzt noch widerrufen. Auch wenn Sie die Lebensversicherung in dem betreffenden Zeitraum schon aufgekündigt haben, haben sie unter Umständen die Möglichkeit des Widerrufens in Heidelberg.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]