Lebensversicherung widerrufen Hanau2019-03-28T16:14:59+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Hanau

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, wenn die Lebensversicherung in Hanau widerrufen wird

Wenn Sie aus Hanau oder Gera innerhalb der kürzesten Vergangenheit überlegt haben, Ihre Lebensversicherung wie viele andere Personen zu kündigen, geht das meist mit außerordentlichen Verlust Ihres bis dato eingezahlten Geldes einher.

Optional dazu können Sie eine Lebensversicherung widerrufen. Wichtiges zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages relevant ist und wieso Sie das Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie im Folgenden nachvollziehen.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung sieht sein wesentliches Ziel darin, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell abzusichern. Verscheidet ein Versicherungsnehmer, schüttet die Versicherung an Hinterbliebene eine gewisse Geldsumme aus. Hierdurch kann ein Versicherungsnehmer sich darum bemühen, dass bei überraschendem VerscheidenTod seinerseits die Familie abgesichert ist.

Die Kapitallebensversicherung läuft bloß bis zu einem festgelegten Augenblick. Z. B. kann dieser Moment der Renteneintritt oder das Erreichen eines bestimmten Lebensalters sein. In die Kapitallebensversicherung werden regelmäßig bestimmte Beträge eingezahlt, die sich damit vermehren und verzinst werden. So steigt der Betrag, der letzten Endes ausgeteilt wird.

Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Lange übernahmen Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen damals eine hohe Summe in Aussicht stand. Durch die hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherte damals sehr attraktiv.

Lebensversicherungen sind aufgrund immer weiter sinkender Zinssätze in jüngster Vergangenheit allerdings immer weniger profitabel geworden. Derzeitig kann die Aussage getroffen werden, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht ansteigen werden. Auf Grund der Tatsacheen werden andere Varianten zur Mehrung des Vermögens bei Versicherten stets beliebter, weswegen Versicherte den möglichst verlustlosen Weg aus einer Versicherung suchen und immer häufiger eine Lebensversicherung in Hanau widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertrag ihrer Lebensversicherung auszusteigen

Weil alternative Möglichkeiten einer Vermögensanlage in jüngster Vergangenheit viel reizender geworden sind als eine Lebensversicherung, wollen viele Versicherte ihr Versicherungsverhältnis beenden. Diesbezüglich gibt es diverse Opportunitäten.

Vor Verscheiden des Versicherungsnehmers gibt es keine Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung auszahlen zu lassen. Hingegen ist bei der Kapitallebensversicherung eine verfrühte Auszahlung sehr wohl möglich. Leider muss hier allerdings hiesige Einbußen einkalkuliert werden. Einerseits wird nicht der Betrag ausgezahlt, der am Ende des Versicherungszeitraumes entstehen könnte. Im Übrigen wird die Versicherung einen Großteil der eingezahlten Beiträge nicht auszahlen, damit anfallende Gebühren gedeckt werden können. Bspw. sind jene Gebühren Verwaltungsgebühren, Stornierungsgebühren und Abschlussgebühren sowie Provisionen. Jederzeit kann man den Wert des Rückkaufes einer Versicherung erfragen, wenn die Kapitallebensversicherung in Hanau oder Gera ausgeschüttet werden soll. Wie bei Kündigung vieler weiterer Verträge, ist es auch bei Aufkündigung einer Kapitallebensversicherung ratsam, einen Anwalt um Rat zu fragen Der Anwalt wird Sie dieserfalls unterstützen, perfekt aus einem Vertrag herauszukommen, während die Versicherung hauptsächlich darauf aus ist, den maximalen Gewinn hieraus zu erzielen.

Das Vertragsverhältnis der Risikolebensversicherung ist zwar kündbar, allerdings geht bei einer Kündigung die komplette bis dato eingezahlte Geldsumme verloren. Die Risikolebensversicherung ist kündbar. In diesem Fall müssen Sie aber beachten, dass dann die komplett bis dato eingezahlte Geldsumme verloren geht. Auch dieserfalls muss jedoch ein außergewöhnlicher Verlust von Kapital einberechnet werden. Wie bei einer Auszahlung werden in diesem Fall von der Versicherung Beträge einbehalten, damit fällig werdende Gebühren, Provisionen und so weiter gedeckt werden. Des Weiteren verfällt mit der Kündigung Ihrerseits das Recht auf die dank Zinsen erwirtschaftete Rendite. Der Betrag, welcher Ihnen nach Ihrer Kündigung in der Tat ausgezahlt wird, wird demzufolge eher ausgesprochen niedrig sein. Dadurch werden die finanziellen Mittel, die sie vielleicht in andere Möglichkeiten, um Geld anzulegen, investieren möchten, beträchtlich geschmälert.

Lebensversicherung widerrufen Hanau

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sollten Sie das Vertragsverhältnis widerrufen, bieten sich Ihnen leistungsfähige Möglichkeiten, Ihre eingezahlte Geldsumme zurückzubekommen. Wird die Lebensversicherung widerrufen, dann darf der Versicherungsanbieter lediglich Bearbeitungsgebühren, das können bspw. Kosten für Personal sein, von eingezahlten Beträgen abziehen. Sämtliche zusätzlichen Gebühren sowie Provisionen bekommen Sie erstattet. Auf die Auszahlung des erzielten Gewinns haben Sie ebenfalls das Recht. Da die Zinsen zu Beginn älterer Vertragsverhältnisse hoch waren und die Beiträge für die Versicherung ansteigen, kann sich diese Ausbeute schon bezahlt machen und eine hohe Geldsumme realisieren. Dank eines Widerrufes Ihres Vertragsverhältnisses können Sie also profitieren und bereits erwirtschaftetes Kapital sowie zu Beginn eingelagerte Beiträge in ertragreichere Anlageformen investieren.

Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Hanau oder Gera ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs ausführbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass mehrere Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Versicherungsnehmer wurden von den Versicherungsunternehmen falsch oder gar überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch belehrt. Für gewöhnlich besteht bei dem Abschluss eines Vertragsverhältnisses ein Recht auf Widerruf von 2 Wochen. Dank des Urteils vom BGH und fehlerhafter Beratung der Kunden der Versicherungsanbieter haben viele Versicherungsnehmer sogar nach 24 Jahren noch die Chance, Ihr Vertragsverhältnis zu widerrufen. Durch die Opportunität des Widerrufens benötigen Kunden eine ganz neue Form von jurisitischer Beratung, die Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro gewährleistet werden kann. Versicherungsnehmer, welche das Versicherungsverhältnis der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, haben durch die Urteilssprechungen des BGHs die Option, die Lebensversicherung in Hanau oder Gera zu widerrufen. Auch wenn Sie die Lebensversicherung in dem betroffenen Zeitraum schon aufgekündigt haben, haben sie unter Umständen die Option des Widerrufens in Hanau.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]