Lebensversicherung widerrufen Hamburg2019-03-28T15:33:05+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Hamburg

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welchen Nutzen bietet es, wenn die Lebensversicherung in Hamburg widerrufen wird?

Wenn Sie aus Hamburg oder München in letzter Zeit darüber nachgedacht haben, wie viele andere Versicherte die Lebensversicherung aufzukündigen, geht dies oft mit einem außerordentlichen Verlust des bisher angelegten Geldes einher.

Alternativ können Sie den Vertrag widerrufen. Alle wichtigen Informationen zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertragsverhältnisses in Frage kommt und weshalb Sie die Versicherung widerrufen sollten, können Sie hier nachvollziehen.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Eine Risikolebensversicherung sieht sein primäres Ziel darin, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell zu sichern. Verscheidet ein Versicherungsnehmer, zahlt die Versicherung an die Hinterbliebenen eine spezifische Summe aus. Hierdurch ist gesichert, dass die Hinterbliebenen des Verstorbenen auch nach dem Verscheiden des Versicherungsnehmers keine Sorgen um Geld plagen.

Kapitallebensversicherungen laufen im Gegensatz dazu bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt. Ein Beispiel für einen solchen definierten Zeitpunkt kann hier der Renteneintritt sein. In gleichen Abständen zahlt ein Versicherungsnehmer Beträg in die Versicherung ein, diese verznst man dann. In Folge dessen kann sich das Vermögen vermehren.

In einer Kapitallebensversicherung finanzielle Mittel anlegen

Eine lange Zeit dominierten die Kapitallebensversicherungen das Marktgebiet der Geldanlagen, weil durch die hohen Zinsen damals eine hohe Summe in Aussicht stand. Dank der hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer damals sehr vielversprechend.

Weil die Zinssätze in jüngster Vergangenheit jedoch immer weiter runtergingen, wurde die Kapitallebensversicherung immer mehr und mehr unpopulär. Derzeitig kann die Behauptung aufgestellt werden, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht zunehmen werden. Andere Möglichkeiten Geld anzulegen wirken daher reizender und spornen Versicherte dazu an, nach dem günstigsten Weg aus einem Vertrag ausfindig zu machen, indem sie bspw. den Vertrag ihrer Lebensversicherung widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus ihrer Lebensversicherung herauszukommen

Weil andere Opportunitäten der Vermögensmehrung in den letzten Jahren viel reizender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung einzugehen, möchten viele Versicherte ihr Versicherungsverhältnis beenden. Zu diesem Punkt existieren verschiedene Möglichkeiten.

Ausgezahlt wird die Risikolebensversicherung in der Regel nicht. Bei der Kapitallebensversicherung sieht dies jedoch anders aus, denn diese wird ausgezahlt. Hiesige Einbußen werden dann jedoch auf den Versicherten zukommen. Zum einen wird nicht die Geldsumme, die zum Ende des Versicherungszeitraumes ausgezahlt werden würde, ausgezahlt. Im Übrigen wird die Versicherung einen großen Teil der eingezahlten Beträge nicht auszahlen, damit anfallende Gebühren gedeckt werden können. Eben erwähnte Gebühren sind zum Beispiel Gebühren für die Stornierung, Verwaltungsgebühren und Abschlussgebühren sowie Provisionen. Man kann jederzeit den Wert des Rückkaufes der Versicherung erfragen, insofern die Kapitallebensversicherung in Hamburg oder München ausgeschüttet werden soll. Allerdings ist eher dazu zu raten, dass an erster Stelle ein Anwalt zu Rate gezogen wird und den Vertrag der Versicherung prüft. Denn Ihr Versicherungsanbieter ist darauf aus, das Maximum an Geld einzubehalten, während der Anwalt Sie dabei unterstützen wird, den perfekten Weg aus der Versicherung ausfindig zu machen.

Der Vertrag einer Risikolebensversicherung ist wohl aufkündbar, allerdings verlieren Sie bei einer Aufkündigung die volle bisher eingelagerte Geldsumme. Wenn Sie aus Hamburg oder München den Vertrag aufkündigen, haben Sie die Opportunität, einen Bestandteil Ihrer angelagerten Geldbeträge ausgezahlt zu bekommen. Mit großem Kapitalverlust muss auch an dieser Stelle kalkuliert werden. Der Versicherungsanbieter kann nämlich auch in diesem Zusammenhang alle anfallenden Gewinnbeteiligungen sowie Gebühren von Ihrem eingezahlten Geldbetrag abziehen. Auf den dank Zinsen erwirtschafteten Profit haben Sie auch durch Kündigung kein Anrecht mehr. Der Geldbetrag, der Ihnen nach der Aufkündigung in der Tat ausgeteilt wird, wird somit eher äußerst gering sein. Demzufolge werden die finanziellen Mittel, welche sie eventuell in weitere Opportunitäten, um Geld zu vermehren, investieren wollen, enorm vermindert.

Lebensversicherung widerrufen Hamburg

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sollten Sie den Vertrag widerrufen, bieten sich Ihnen bessere Chancen, Ihre eingezahlte Geldsumme zurückzuerhalten. Bei dem Widerruf des Vertragsverhältnisses dürfen auch nur Bearbeitungsgebühren Sämtliche sonstigen Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Falls Sie den Vertrag einer Lebensversicherung widerrufen, haben Sie im Übrigen das Recht darauf, auch den angesammelten Ertrag zu erhalten. Dank ansteigender Versicherungsbeträge sowie hoher Zinsen zu Beginn eines Vertrages ist die Rendite meistens lohnenswert. Somit können Sie von einem Widerruf des Vertages nur profitieren und Ihr dank der Zinsen erspartes Kapital und die ursprünglich eingezahlten Beträge in profitabelere Anlageformen anlegen.

Ein Widerruf einer Lebensversicherung in Hamburg oder München ist dank mehrerer Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs realisierbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass mehrere Kunden alten Vertragsverhältnissen, die der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Kunden wurden von Versicherungsanbietern fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht aufgeklärt. Das Recht auf Widerspruch ist in der Regel 14 Tage nutzbar. Dank des Urteils des Bundesgerichtshofes sowie falscher Beratung der Kunden der Versicherungsanbieter haben diverse Versicherte selbst nach 24 Jahren noch die Chance, das Vertragsverhältnis zu widerrufen. Die für alle Schritte wesentliche Unterstützung kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geben. Durch die Urteilssprechungen des BGH wird ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, die die Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, den Vertrag ihrer Lebensversicherung in Hamburg oder München widerrufen können. Auch wenn Sie im betroffenen Zeitraum das Versicherungsverhältnis eingegangen sind und den Vertrag Ihrer Versicherung schon aufgekündigt haben, können Sie unter Umständen eine Lebensversicherung in Hamburg widerrufen.

Kontakt

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht

    Datenschutzerklärung:

    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]