Lebensversicherung widerrufen
Gütersloh
Die Vorzüge, wenn die Lebensversicherung in Gütersloh widerrufen wird
Wenn Sie aus Gütersloh oder Witten innerhalb der kürzesten Vergangenheit überlegt haben, wie einige andere Versicherungsnehmer die Lebensversicherung aufzukündigen, müssen Sie mit außerordentlichem Verlust des bis dato eingezahlten Geldes rechnen.
Alternativ dazu können Sie die Lebensversicherung widerrufen. Im Folgenden können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf des Vertragsverhältnisses der Lebensversicherung ratsam ist und wieso der Widerruf überhaupt machbar ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung sieht sein primäres Ziel darin, Hinterbliebene nach dem Tod des Versicherungsnehmers finanziell zu sichern. Kommt es zu dem Verscheiden des Versicherten, wird ein bestimmter Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgeteilt. Mit dieser Sache kann ein Versicherungsnehmer Sorge dafür tragen, dass bei unverhofftem Todeseintritt seinerseits Lebenspartner sowie Nachkommen abgesichert sind
Kapitallebensversicherungen laufen demgegenüber bis zu einem abgemachten Zeitpunkt. Dieser Augenblick kann z. B. das Erreichen eines definierten Alters oder der Renteneintritt sein. In regelmäßigen Abständen zahlt ein Versicherter Geld in eine Versicherung ein, diese werden dann verzinst. So kann sich das Geld vermehren.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung
Lange wurden Kapitallebensversicherungen vorrangig zu der Vermehrung des eigenen Geldes benutzt, denn früher gaben hohe Zinssätze gewinnbringende Aussichten auf die spätere Austeilung. Durch die hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer damals einen vielversprechenden Eindruck.
Jedoch sind die Zinssätze in den letzten Jahren fortdauernd niedriger geworden, weswegen die Lebensversicherung unattraktiv geworden ist. Man kann derzeitig die Behauptung äußern, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht ansteigen werden. Auf Grund der Umständen werden optionale Formen zur Vermögensvermehrung bei Versicherungsnehmern stets populärer, weswegen Versicherte den möglichst verlustlosen Weg aus ihrer Versicherung suchen und des Öfteren eine Lebensversicherung in Gütersloh widerrufen.
Die herkömmlichen Wege aus dem Vertrag ihrer Lebensversicherung
Weil optionale Möglichkeiten der Geldanlage in jüngster Vergangenheit deutlich attraktiver geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung abzuschließen, wollen viele Versicherte ihr Versicherungsverhältnis beenden. Viele Opportunitäten für diesen Sachverhalt stehen Ihnen offen.
Lebensversicherung widerrufen Gütersloh
Warum ist das Widerrufen möglich?
Bei dem Widerrufen einer Lebensversicherung bekommen Sie Ihren bisher eingezahlten Geldbetrag zurück. Von den eingezahlten Beträgen darf die Versicherung im Falle eines Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie etwa Kosten für das Personal abziehen. Alle sonstigen Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie erstattet. Wenn Sie das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung widerrufen, haben Sie außerdem das Anrecht darauf, sich ebenfalls den erzielten Ertrag auszahlen zu lassen. Dank ansteigender Beiträge für die Versicherung und hoher Zinsen zu Anfang der Versicherungslaufzeit ist die Ausbeute nicht selten lohnenswert. Dank eines Widerrufes Ihres Vertrages können Sie sich einen Vorteil verschaffen und bereits erwirtschaftetes Kapital und zu Beginn angelagerte Beiträge in lohnenswertere Varianten der Vermögensanlage stecken.
Das Widerrufen eines Vertrages einer Lebensversicherung in Gütersloh oder Witten ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs ausführbar. Etliche Versicherugnsnehmer, welche an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Versicherungsnehmer wurden von Versicherungsanbietern falsch oder sogar überhaupt nicht über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt. I. d. R. ist das Widerrufen eines Vertragsverhältnsises 14 Tage lang möglich. Einige Versichertea können durch die Urteile des Bundesgerichtshofes das Vertragsverhältnis Ihrer Lebensversicherung sogar noch nach 24 Jahren widerrufen. Durch die Opportunität des Widerrufens benötigen Kunden eine ganz neue Form von jurisitischer Unterstützung, welche Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro gegeben werden kann. Dank der Urteilssprechung des BGH können Versicherte, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis Ihrer Lebensversicherung in Gütersloh oder Witten auch jetzt noch widerrufen. Auch wenn Sie die Lebensversicherung in dem eben erwähnten Zeitabschnitt schon aufgekündigt haben, ist unter Umständen der Widerruf in Gütersloh noch möglich.