Lebensversicherung widerrufen
Grevenbroich
Die Vorzüge, wenn die Lebensversicherung in Grevenbroich widerrufen wird
Wird in Grevenbroich oder Rosenheim die Lebensversicherung aufgekündigt, muss der Versicherte meistens einen herben Verlust des bisher angelegten Geldes hinnehmen.
Sie können das Vertragsverhältnis jedoch auch widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen das Widerrufen in Frage kommt und wieso es möglich ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung
Eine Risikolebensversicherung sieht sein hauptsächliches Ziel darin, Hinterbliebene nach dem Tod des Versicherungsnehmers finanziell zu sichern. Kommt es zu dem Verscheiden des Versicherten, wird ein bestimmter Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt. Versicherte können somit dafür gewährleisten, dass Angehörige wie Ehepartner oder der Nachwuchs auch nach ihrem Verscheiden versorgt abgesichert sind.
Kapitallebensversicherungen im Gegensatz dazu laufen bis zu einem abgemachten Zeitpunkt. Beispiele für jenen Zeitpunkt sind bspw. der Renteneintritt das Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Regelmäßig zahlt der Versicherter Geld an einen Versicherungsanbieter, diese werden dann verzinst. In Folge dessen kann sich das Kapital mehren.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Geld anlegen in einer Kapitallebensversicherung
Eine lange Zeit übernahmen Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen damals eine hohe Rendite in Aussicht stand. Dank der hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherte damals einen vielversprechenden Eindruck.
Weil die Zinssätze in jüngster Vergangenheit allerdings immer weiter runtergingen, wurde die Kapitallebensversicherung immer mehr und mehr unpopulär. Im Moment sieht es eher nicht so aus, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Versicherugnsnehmer versuchen deshalb tunlichst günstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Grevenbroich zu widerrufen.
Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis der Lebensversicherung herauszukommen
Da optionale Opportunitäten einer Vermögensvermehrung in den letzten Jahren viel ansprechender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung abzuschließen, wollen viele Versicherungsnehmer das Vertragsverhältnis beenden. Zu diesem Zweck stehen Ihnen einige Opportunitäten zur Wahl.
Lebensversicherung widerrufen Grevenbroich
Warum ist das Widerrufen möglich?
Sie haben leistungsfähige Optionen ihr eingezahltes Geld zurückzubekommen, falls Sie Ihren Vertrag widerrufen. Widerrufen Sie den Vertrag, dann darf der Versicherungsanbieter nur Bearbeitungsgebühren, wie Personalkosten, von den eingezahlten Beträgen abziehen. Andere Kostenfaktoren sowie Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Falls Sie das Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung widerrufen, haben Sie unabhängig davon das Recht darauf, auch den angesammelten Gewinn zu erhalten. Da die Zinsen zu Beginn früherer Vertragsverhältnisse hoch waren und die Versicherungsbeiträge ansteigen, kann sich diese Rendite schon bezahlt machen und einen hohen Geldbetrag darstellen. Ein Widerruf einer Lebensversicherung ist also die optimale Lösung und ermöglicht Ihnen, das Kapital im Weiteren in elaborierte Möglichkeiten Kapital anzulegen anzulegen.
Ein Widerruf einer Lebensversicherung in Grevenbroich oder Rosenheim ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs möglich. Viele Versicherugnsnehmer, welche an alte Verträge gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Zu dem Zeitpunkt haben die Versicherungen die Klienten fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht informiert. Für gewöhnlich besteht bei dem Abschluss eines Vertrages ein Recht auf Widerruf von 14 Tagen. Viele Versicherungsnehmer können durch die Urteile des BGHs die Versicherung sogar noch nach 24 Jahren widerrufen. Die Unterstützung, die für solch einen Schritt grundlegend ist, kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geben. Dank des Urteils des BGH können Versicherungsnehmer, die das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis Ihrer Lebensversicherung in Grevenbroich oder Rosenheim auch heute noch widerrufen. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem angesprochenen abgeschlossen haben und ihn schon aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Grevenbroich oder Rosenheim widerrufen.