Lebensversicherung widerrufen Grevenbroich2019-04-01T10:30:30+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Grevenbroich

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Die Vorzüge, wenn die Lebensversicherung in Grevenbroich widerrufen wird

Wird in Grevenbroich oder Rosenheim die Lebensversicherung aufgekündigt, muss der Versicherte meistens einen herben Verlust des bisher angelegten Geldes hinnehmen.

Sie können das Vertragsverhältnis jedoch auch widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen das Widerrufen in Frage kommt und wieso es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

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Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Eine Risikolebensversicherung sieht sein hauptsächliches Ziel darin, Hinterbliebene nach dem Tod des Versicherungsnehmers finanziell zu sichern. Kommt es zu dem Verscheiden des Versicherten, wird ein bestimmter Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt. Versicherte können somit dafür gewährleisten, dass Angehörige wie Ehepartner oder der Nachwuchs auch nach ihrem Verscheiden versorgt abgesichert sind.

Kapitallebensversicherungen im Gegensatz dazu laufen bis zu einem abgemachten Zeitpunkt. Beispiele für jenen Zeitpunkt sind bspw. der Renteneintritt das Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Regelmäßig zahlt der Versicherter Geld an einen Versicherungsanbieter, diese werden dann verzinst. In Folge dessen kann sich das Kapital mehren.

Geld anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Eine lange Zeit übernahmen Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen damals eine hohe Rendite in Aussicht stand. Dank der hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherte damals einen vielversprechenden Eindruck.

Weil die Zinssätze in jüngster Vergangenheit allerdings immer weiter runtergingen, wurde die Kapitallebensversicherung immer mehr und mehr unpopulär. Im Moment sieht es eher nicht so aus, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Versicherugnsnehmer versuchen deshalb tunlichst günstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Grevenbroich zu widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis der Lebensversicherung herauszukommen

Da optionale Opportunitäten einer Vermögensvermehrung in den letzten Jahren viel ansprechender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung abzuschließen, wollen viele Versicherungsnehmer das Vertragsverhältnis beenden. Zu diesem Zweck stehen Ihnen einige Opportunitäten zur Wahl.

Vor Verscheiden des Versicherungsnehmers ist es nicht möglich, dass die Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Im Falle der Kapitallebensversicherung sieht dies allerdings anders aus, denn jene wird ausgeschüttet. Leider muss in diesem Fall dennoch mit hiesigen Einbußen gerechnet werden. Unter anderem wird nicht der Betrag ausgeschüttet, welcher normalerweise dem Versicherungsnehmer am Ende des Zeitabschnittes der Versicherung zustehen würde. Ein Großteil der von dem Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge kann ebenfalls nicht ausgezahlt werden, da die Versicherung davon vorerst alle anfallenden Gebühren abzieht und behält. Das sind zum Beispiel Verwaltungs-, Stornierungs- und Abschlussgebühren und Provisionen. Es gibt stets die Möglichkeit, den Rückkaufswert bei dem Versicherungsanbieter zu erfragen, wenn Sie sich in Grevenbroich oder Rosenheim die Kapitallebensversicherung auszahlen lassen möchten. Allerdings ist es empfehlenswerter, zunächst einen Anwalt zu Rate zu ziehen und den Vertrag der Versicherung prüfen zu lassen. Von dem Anwalt wird Ihnen der ideale Ausweg aus der Versicherung dargelegt, während Ihr Versicherungsanbieter alles daran legen wird, Vorzug zu erzielen.

Die Risikolebensversicherung ist zwar aufkündbar, jedoch verlieren Sie bei einer Kündigung die komplette bisher eingezahlte Summe. Die Risikolebensversicherung ist aufkündbar. In diesem Fall muss allerdings darauf geachtet werden, dass dann die gänzlich bis dahin eingezahlte Geldsumme verloren geht. Mit großem Verlust von Kapital muss auch an diesem Punkt kalkuliert werden. Die Versicherung kann nämlich auch in diesem Fall alle anfallenden Gewinnbeteiligungen sowie Gebühren von Ihrem eingezahlten Geldbetrag abziehen. Auf den durch Zinsen erwirtschafteten Profit haben Sie ebenfalls durch Aufkündigung kein Recht mehr. Der Geldbetrag, welchen Sie nach der Kündigung tatsächlich ausgeteilt bekommen, ist also mitunter extrem gering. Ihnen wird hierdurch auch das Kapital, welches Sie in alternative Möglichkeiten zum Geld anlegen investieren könnten, gekürzt.

Lebensversicherung widerrufen Grevenbroich

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sie haben leistungsfähige Optionen ihr eingezahltes Geld zurückzubekommen, falls Sie Ihren Vertrag widerrufen. Widerrufen Sie den Vertrag, dann darf der Versicherungsanbieter nur Bearbeitungsgebühren, wie Personalkosten, von den eingezahlten Beträgen abziehen. Andere Kostenfaktoren sowie Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Falls Sie das Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung widerrufen, haben Sie unabhängig davon das Recht darauf, auch den angesammelten Gewinn zu erhalten. Da die Zinsen zu Beginn früherer Vertragsverhältnisse hoch waren und die Versicherungsbeiträge ansteigen, kann sich diese Rendite schon bezahlt machen und einen hohen Geldbetrag darstellen. Ein Widerruf einer Lebensversicherung ist also die optimale Lösung und ermöglicht Ihnen, das Kapital im Weiteren in elaborierte Möglichkeiten Kapital anzulegen anzulegen.

Ein Widerruf einer Lebensversicherung in Grevenbroich oder Rosenheim ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs möglich. Viele Versicherugnsnehmer, welche an alte Verträge gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Zu dem Zeitpunkt haben die Versicherungen die Klienten fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht informiert. Für gewöhnlich besteht bei dem Abschluss eines Vertrages ein Recht auf Widerruf von 14 Tagen. Viele Versicherungsnehmer können durch die Urteile des BGHs die Versicherung sogar noch nach 24 Jahren widerrufen. Die Unterstützung, die für solch einen Schritt grundlegend ist, kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geben. Dank des Urteils des BGH können Versicherungsnehmer, die das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis Ihrer Lebensversicherung in Grevenbroich oder Rosenheim auch heute noch widerrufen. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem angesprochenen abgeschlossen haben und ihn schon aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Grevenbroich oder Rosenheim widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]