Lebensversicherung widerrufen Greifswald2019-04-05T07:21:41+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Greifswald

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

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  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, wenn die Lebensversicherung in Greifswald widerrufen wird

Wenn Sie aus Greifswald oder Euskirchen in kürzester Vergangenheit darüber nachgedacht haben, wie viele andere Versicherte die Lebensversicherung aufzukündigen, geht dies meistens mit enormen Verlust Ihres bis dato eingezahlten Geldes einher.

Sie können das Vertragsverhältnis jedoch auch widerrufen. In dem folgenden Artikel können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf des Vertragsverhältnisses Ihrer Lebensversicherung ratsam ist und weshalb ein Widerruf überhaupt möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Durch die Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell gesichert. Kommt es zum Verscheiden des Versicherten, wird ein gewisser Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt. Versicherte können auf diese Wiese dafür sorgen, dass Angehörige wie Lebenspartner oder Kinder auch nach ihrem Verscheiden versorgt werden.

Bis zu einem spezifischen Zeitpunkt läuft im Unterschied dazu die Kapitallebensversicherung. Ein Beispiel für jenen definierten Zeitpunkt kann hier der Eintritt in die Rente sein. Indessen werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer gleichmäßig Beiträge eingezahlt, die sich ansammeln und verzinst werden, sodass jener Betrag, der nach Ablauf der festgesetzten Dauer ausgeteilt wird, mit der Zeit ansteigt.

In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen

Eine lange Zeit übernahmen Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, da durch die hohen Zinsen in vergangener Zeit ein hoher Geldbetrag in Aussicht stand. Durch die hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer damals sehr vielversprechend.

Lebensversicherungen sind aufgrund immer weiter sinkender Zinssätze in jüngster Vergangenheit jedoch immer weniger profitabel geworden. Man kann aktuell die Behauptung äußern, dass in der nächsten Zeit die Zinsen nicht steigen werden. Deswegen versuchen Versicherte möglichst günstig aus dem Vertragsverhältnis herauszukommen und entscheiden sich deswegen dafür die Lebensversicherung in Greifswald zu widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis der Lebensversicherung herauszukommen

Weil alternative Möglichkeiten der Vermögensanlage in jüngster Vergangenheit deutlich attraktiver geworden sind als einen Vertrag für eine Lebensversicherung abzuschließen, möchten viele Versicherungsnehmer ihr Vertragsverhältnis beenden. Einige Möglichkeiten für vorher genannten Fall stehen Ihnen offen.

Vor Verscheiden des Versicherten ist es nicht möglich, die Risikolebensversicherung auszahlen zu lassen. Hingegen ist bei einer Kapitallebensversicherung das verfrühte Auszahlen durchaus möglich. Bedauerlicherweise muss hierbei dennoch mit hiesigen Abstrichen gerechnet werden. Zum einen wird nicht die Geldsumme, welche zum Ende des Zeitraumes der Versicherung entstanden sein könnte, ausgezahlt. Ein Teil der sowieso eingezahlten Beiträge wird auch nicht ausgezahlt, weil der Versicherungsanbieter hiermit anfallende Gebühren decken will. Eben erwähnte Gebühren sind zum Beispiel Verwaltungsgebühren, Stornierungsgebühren und Abschlussgebühren sowie Provisionen. Sollten Sie sich Ihre Kapitallebensversicherung in Greifswald oder Euskirchen andererseits verfrüht auszahlen lassen, können Sie den Versicherungsrückkaufswert Ihrer Versicherung bei dem Anbieter der Versicherung in Erfahrung bringen. Bei einer Vertragsauflösung ist jedoch stets dazu zu raten, seinen Anwalt um Hilfe zu bitten, um ohne Probleme alles abzuwickeln. Der Anwalt wird Ihnen in diesem Fall helfen, optimal aus einem Vertrag auszutreten, während eine Versicherung hauptsächlich daran interessiert ist, den maximalen Gewinn hieraus zu erzielen.

Eine Risikolebensversicherung ist zwar aufkündbar, jedoch geht bei einer Kündigung den kompletten bis dato eingezahlten Geldbetrag verloren. Wenn Sie aus Greifswald oder Euskirchen Ihren Vertrag aufkündigen, dann können Sie einen Teil angelagerter Geldbeträge zurückgezahlt bekommen. Auch in diesem Fall ist allerdings mit einem gewaltigen Verlust von Kapital zu rechnen. Wie bei der Auszahlung werden hierbei von dem Versicherungsanbieter Geldbeträge einbehalten, damit fällig werdende Gebühren, Provisionen et cetera gedeckt werden. Außerdem verfällt mit der Aufkündigung Ihrerseits der Anspruch auf den dank Zinsen erwirtschafteten Profit. Der Geldbetrag, den Sie nach Ihrer Kündigung wirklich ausgezahlt bekommen, ist also mitunter ausgesprochen gering. Im Zuge dessen werden die finanziellen Mittel, welche sie möglicherweise in alternative Anlagemöglichkeiten investieren möchten, signifikant geschmälert.

Lebensversicherung widerrufen Greifswald

Warum ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerrufen einer Lebensversicherung bekommen Sie Ihren bis zu dem Zeitpunkt eingezahlten Geldbetrag zurück. Von den eingezahlten Beiträgen darf der Versicherungsanbieter im Falle eines Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie zum Beispiel Kosten für das Personal abziehen. Sämtliche sonstigen Gebühren sowie Provisionen bekommen Sie zurück. Nicht zu verachten ist außerdem auch das Detail, dass der komplette Ertrag, welche zum Ende ausgezahlt werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinssätze zu Beginn damaliger Vertragsverhältnisse ausgesprochen hoch waren und die Beiträge für Versicherungsnehmer zunehmend teurer werden, fällt diese Geldsumme im Regelfall sehr hoch aus Somit können Sie von einem Widerruf des Vertages nur profitieren und Ihr durch die Zinsen erspartes Kapital sowie die ursprünglich eingezahlten Beträge in ertragreichere Anlageformen anlegen.

Auf Basis von mehreren Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf der Lebensversicherung in Greifswald oder Euskirchen ausführbar. Einige Versicherugnsnehmer, welche an alte Verträge gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Klienten wurden von Versicherungsunternehmen fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch aufgeklärt. Das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses ist im Regelfall 2 Wochen lang möglich. Einige Versichertea können dank der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes den Vertrag der Lebensversicherung noch nach 24 Jahren widerrufen. Die Beratung, die für jeglichen Schritt wesentlich ist, kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geben. Durch die Urteilssprechungen des BGH wird ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, welche ihre Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Greifswald oder Euskirchen widerrufen können. Wenn Sie in dem betreffenden Zeitabschnitt ein Versicherungsverhältnis abgeschlossen haben und den Vertrag Ihrer Versicherung schon aufgekündigt haben, können Sie unter Umständen Ihre Lebensversicherung in Greifswald widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]