Lebensversicherung widerrufen Gießen2019-03-28T16:19:09+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Gießen

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, wenn die Lebensversicherung in Gießen widerrufen wird

Wenn Sie aus Gießen oder Lünen in letzter Zeit überlegt haben, die Lebensversicherung wie einige andere Versicherungsnehmer aufzukündigen, geht dies meistens mit einem großen Verlust Ihres bisher angelegten Geldes einher.

Optional können Sie das Vertragsverhältnis widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen das Widerrufen in Frage kommt und weshalb es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell abzusichern. Dabei wird der Versicherungsbetrag an einen oder mehrere Begünstigte ausgeteilt, falls der Versicherungsnehmer gestorben ist. Dadurch kann ein Versicherter sich darum kümmern, dass bei überraschendem VerscheidenTod seinerseits Ehepartner sowie Kinder abgesichert sind

Bis zu einem gewissen Augenblick läuft demgegenüber die Kapitallebensversicherung. Ein Musterbeispiel für einen solchen definierten Augenblick kann unter anderem das Erreichen des Rentenalters sein. Indessen wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer periodisch Geld angelegt, das sich anhäuft und verzinst wird, sodass der Betrag, der nach Verlauf der determinierten Frist ausgezahlt wird, mit der Zeit mehr wird.

Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen wurden lange vordergründig zum Geld vermehren benutzt, denn früher versprachen hohe Zinssätze profitabele Aussichten auf die spätere Auszahlung. Dieser Punkt war das Attraktive an der Kapitallebensversicherung.

Weil die Zinssätze in den letzten Jahren allerdings immer weiter sanken, wurde die Kapitallebensversicherung immer mehr und mehr unpopulär. Im Moment macht es nicht den Eindruck, als würden in der nächsten Zeit die Zinssätze wieder ansteigen. Durch die Rahmenbedingungen werden optionale Formen zur Vermehrung des Vermögens bei den Leuten stets populärer, weswegen Versicherungsnehmer den möglichst verlustlosen Weg aus dem Vertragsverhältnis suchen und immer öfter eine Lebensversicherung in Gießen widerrufen.

Herkömmliche Wege aus ihrer Lebensversicherung herauszukommen

Die Versicherten wollen aus den Verträgen der Lebensversicherung austreten, da sonstige Möglichkeiten Vermögen anzulegen lohnender sind. Ihnen stehen zu diesem Zweck diverse Möglichkeiten zur Auswahl.

Die Risikolebensversicherung kann grundlegend nicht ausgezahlt werden, bevor der Versicherungsnehmer verschieden ist. Das vorzeitige Auszahlen ist bei der Kapitallebensversicherung jedoch sehr wohl möglich. Enorme Verluste müssen dabei jedoch akzeptiert werden. Unter anderem wird nicht die Summe ausgeschüttet, welcher normalerweise dem Versicherten am Ende des Zeitraumes der Versicherung zustehen würde. Ein Bestandteil der ohnehin eingelagerten Geldbeiträge wird ebenfalls einbehalten, weil der Versicherungsanbieter damit anfallende Gebühren decken will. Eben genannte Gebühren sind bspw. Verwaltungsgebühren, Stornierungsgebühren und Gebühren für den Abschluss sowie Gewinnbeteiligungen. Zu jeder Zeit können Sie den Wert des Rückkaufes Ihrer Versicherung bei Ihrem Versicherungsanbieter erfragen, wenn die Kapitallebensversicherung in Gießen oder Lünen ausgeteilt werden soll. Jedoch ist eher zu empfehlen, zunächst einen Anwalt zu Rate zu ziehen und den Versicherungsvertrag überprüfen zu lassen. Denn ein Versicherungsanbieter ist darauf aus, den Höchstwert an Geld einzubehalten, während Sie vom Anwalt dabei Hilfe bekommen, den perfekten Weg aus Ihrer Versicherung ausfindig zu machen.

Bei Kündigung der Risikolebensversicherung geht den gesamten bisher eingezahlte Betrag verloren. Wenn Sie aus Gießen oder Lünen Ihren Vertrag kündigen, haben Sie die Chance, einen Teil der eingelagerten Beiträge zurückzubekommen. Auch in diesem Fall ist jedoch mit einem gewaltigen Kapitalverlust zu rechnen. Wie bei einer Auszahlung behält der Versicherungsanbieter auch hier Beträge ein für Gewinnbeteiligungen und Gebühren. Außerdem verfällt mit Ihrer Kündigung der Anspruch auf die dank Zinsen erwirtschaftete Rendite. Gemessen an dem Aufwand ist der Ertrag nach der Kündigung mehr als gering. Das Vermögen, das eventuell in weitere Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird demzufolge spürbar verkleinert.

Lebensversicherung widerrufen Gießen

Warum ist das Widerrufen möglich?

Möchten Sie das Vertragsverhältnis widerrufen, offerieren sich Ihnen bessere Optionen, das eingezahlte Geld zurückzuerhalten. Von den von Ihnen eingelagerten Beiträgen darf die Versicherung im Falle des Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie z. B. Kosten für das Personal abziehen. Alle sonstigen Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Auf die Ausschütung der erwirtschafteten Rendite haben Sie ebenfalls ein Anrecht. Durch ansteigende Beiträge für die Versicherung und hohe Zinsen zu Anfang der Versicherungslaufzeit kann diese Ausbeute durchaus hoch ausfallen sowie lohnenswert sein. Das Widerrufen des Vertrages der Lebensversicherung ist also die perfekte Lösung und ermöglicht Ihnen, das Kapital danach in ausgefeilte Anlagemöglichkeiten anzulegen.

Aufgrund mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist das Widerrufen eines Vertrages einer Lebensversicherung in Gießen oder Lünen erreichbar. Einige Kunden, die an alte Verträge gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 und Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Zu der Zeit haben die Versicherungsanbieter ihre Kunden fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch aufgeklärt. Normalerweise besteht beim Abschluss eines Vertragsverhältnisses ein Recht auf Widerruf von 2 Wochen. Dank der Urteile des BGH und der fehlerhaften Beratung für Kunden durch Versicherungen ist für Versicherungsnehmer nun sogar noch nach 24 Jahren das Widerrufen eines Vertrages realisierbar. Durch die Möglichkeit des Widerrufens brauchen Kunden eine vollkommen neue Art von jurisitischer Unterstützung, welche Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Büro von Sachverständigern gewährleistet werden kann. Das Urteil des Bundesgerichtshofes macht möglich, dass Versicherte, die ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Gießen oder Lünen widerrufen können. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn schon gekündigt haben, können Sie dennoch die Lebensversicherung in Gießen oder Lünen widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]