Lebensversicherung widerrufen Gera2019-03-28T16:15:26+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Gera

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorteile bietet es, die Lebensversicherung in Gera zu widerrufen?

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung müssen Sie mit einem herben Verlust rechnen.

Alternativ können Sie das Vertragsverhältnis widerrufen. Alle relevanten Informationen zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertragsverhältnisses relevant ist und wieso Sie Ihr Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie im folgenden Bericht nachlesen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Der Zweck einer Risikolebensversicherung ist im Regelfall die Absicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach einem Sterbefall. Kommt es zu dem Tod des Versicherten, wird ein gewisser Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt. Versicherungsnehmer können somit dafür sicherstellen, dass Angehörige wie Lebensgefährten oder der Nachwuchs auch nach ihrem Verscheiden versorgt abgesichert sind.

Bis zu einem spezifischen Augenblick läuft im Gegensatz dazu die Kapitallebensversicherung. Dieser Zeitpunkt kann zum Beispiel das Erreichen eines definierten Alters oder der Renteneintritt sein. In der Zwischenzeit wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten gleichmäßig Geld eingezahlt, das sich zusammenträgt und verzinst wird, sodass jener Geldbetrag, welcher nach Geschehen der festgesetzten Dauer ausgeteilt wird, allmählich mehr wird.

Geld anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Lange Zeit wurden Kapitallebensversicherungen an erster Stelle zum Geld vermehren genutzt, denn früher versprachen hohe Zinssätze gewinnbringende Aussichten auf die spätere Austeilung. Durch die hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer zur damaligen Zeit sehr attraktiv.

Allerdings sind die Zinssätze die letzten Jahre über stetig niedriger geworden, weshalb die Lebensversicherung unansehnlich geworden ist. Man kann momentan die Behauptung äußern, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht ansteigen werden. Optionale Möglichkeiten Geld anzulegen erscheinen daher reizender und animieren Versicherte dazu, nach dem möglichst günstigem Weg aus einem Vertragsverhältnis zu finden, indem sie z. B. ihre Lebensversicherung in Gera widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus der Lebensversicherung herauszukommen

Versicherungsnehmer wollen aus den Vertragsverhältnissen der Lebensversicherung aussteigen, weil übrige Anlagemöglichkeiten aussichtsreicher sind. Zu diesem Punkt gibt es diverse Möglichkeiten.

Ausgezahlt wird die Risikolebensversicherung in aller Regel nicht. Im Sachverhalt einer Kapitallebensversicherung sieht dies jedoch anders aus, denn jene wird ausgeschüttet. Versicherte müssen hierbei allerdings mit starken geldlichen Verlusten rechnen. Ausgezahlt wird hierbei nicht nur nicht der Betrag, dem dem Versicherten letzten Endes zustehen würde. Weiterhin wird die Versicherung einen großen Teil der eingezahlten Beiträge nicht auszahlen, um anfallende Gebühren zu decken. Beispielsweise sind jene Gebühren Gebühren für die Stornierung, Gebühren für Verwaltung und Gebühren für den Abschluss sowie Provisionen. Zu jedem Zeitpunkt kann man den Rückkaufswert der Versicherung erfragen, falls die Kapitallebensversicherung in Gera oder Iserlohn ausgezahlt werden soll. Wie bei Aufkündigung einiger weiterer Verträge, ist es auch bei der Aufkündigung der Kapitallebensversicherung empfehlenswert, dass ein Anwalt nach juristischem Rat gefragt wird Vom Anwalt wird Ihnen der optimale Ausweg aus dem Vertrag der Versicherung dargelegt, während Ihr Versicherungsanbieter alles daran legen wird, selbst den größten Profit daraus zu gewinnen.

Bei der Kündigung der Risikolebensversicherung verlieren Sie den vollen bis dato eingelagerten Betrag. Wenn Sie aus Gera oder Iserlohn Ihren Vertrag kündigen, dann können Sie einen Bestandteil eingezahlter Geldbeträge zurückgezahlt bekommen. Mit einem extremen Verlust von Vermögen muss auch an dieser Stelle gerechnet werden. Wie bei einer Auszahlung werden in diesem Fall von der Versicherung Beträge einbehalten, um anfallende Provisionen, Gebühren usw. zu decken. Durch Kündigung verwirkt des Weiteren der Anspruch auf den durch Zinsen erwirtschafteten Gewinn. Auch dieserfalls ist die wirkliche Summe gemessen an den Aufwendungen sehr niedrig. Ihnen wird hiermit auch das Geld, welches Sie in andere Möglichkeiten zum Geld anlegen stecken könnten, verringert.

Lebensversicherung widerrufen Gera

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerrufen einer Lebensversicherung bekommen Sie ihr bis zu den Augenblick eingelagertes Geld zurück. Von Ihren eingelagerten Beiträgen kann der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs lediglich die Bearbeitungsgebühren wie beispielsweise Kosten für das Personal abziehen. Andere Kosten sowie Gebühren und Gewinnbeteiligungen werden Ihnen erstattet. Nicht zu verachten ist zudem auch das Detail, dass der gänzliche Ertrag, welche am Ende ausgezahlt werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinssätze zu Beginn älterer Verträge außergewöhnlich hoch waren und die Beträge für die Versicherungen zu nehmen, fällt eben genannte Geldsumme nicht selten sehr hoch aus Somit können Sie von einem Widerruf des Vertragsverhältnisses nur profitieren und Ihr dank der Zinsen erzieltes Kapital sowie die ursprünglich eingezahlten Beträge in rentabelere Formen der Anlage anlegen.

Der Widerruf eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Gera oder Iserlohn ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs realisierbar. Einige Versicherugnsnehmer, die an alte Verträge gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Zu dem Zeitpunkt wurden Klienten von Ihren Versicherungsanbietern fehlerhaft oder gar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht aufgeklärt. In der Regel gilt ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen bei Vertragsverhältnisses. Im Zuge der Urteile des BGH und der fehlerhaften Beratung für Klienten durch Versicherungsanbieter können zahlreiche Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihren Vertrag widerrufen. Die Beratung, welche für solch einen Schritt wesentlich ist, kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geben. Durch die Urteilssprechungen des BGH können Versicherte, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, die Lebensversicherung in Gera oder Iserlohn auch jetzt noch widerrufen. Sollten Sie einen Vertag in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn bereits aufgekündigt haben, können Sie dennoch die Lebensversicherung in Gera oder Iserlohn widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]