Lebensversicherung widerrufen
Garbsen
Welchen Nutzen bietet es, die Lebensversicherung in Garbsen zu widerrufen?
Wird in Garbsen oder Wesel die Lebensversicherung aufgekündigt, muss i. d. R. ein herber Verlust hingenommen werden.
Sie können einen Vertrag jedoch auch widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen ein Widerruf in Frage kommt und wieso es möglich ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung
Der Sinn einer Risikolebensversicherung ist i. d. R. die Absicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach dem Todeseintritt des Versicherten. Verscheidet ein Versicherungsnehmer, zahlt die Versicherung an Hinterbliebene einen bestimmten Geldbetrag aus. Mit dieser Sache kann ein Versicherungsnehmer Sorge dafür tragen, dass bei überraschendem VerscheidenTod seinerseits die Familie abgesichert ist.
Kapitallebensversicherungen hingegen laufen bis zu einem festgesetzten Augenblick. Dieser Augenblick kann zum Beispiel das Erreichen eines definierten Alters oder der Renteneintritt sein. In der Zwischenzeit werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten periodisch Beiträge eingezahlt, die sich anhäufen und verzinst werden, sodass jener Betrag, welcher nach Ablauf der determinierten Dauer ausgeteilt wird, allmählich ansteigt.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung finanzielle Mittel anlegen
Lange wurden Kapitallebensversicherungen an erster Stelle zur Vermehrung des Geldes benutzt, denn damals versprachen hohe Zinssätze gewinnbringende Aussichten auf die spätere Auszahlung. Kapitallebensversicherungen wirkten hierdurch äußerst attraktiv.
Jedoch sind die Zinssätze in jüngster Vergangenheit fortdauernd niedriger geworden, weshalb Lebensversicherungen unattraktiv geworden sind Heutzutage macht es nicht den Eindruck, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Auf Grund der Tatsacheen werden alternative Varianten zur Vermögensvermehrung bei Leuten ausnahmslos beliebter, weshalb Versicherungsnehmer den möglichst verlustlosen Weg aus ihrer Versicherung suchen und immer häufiger ihre Lebensversicherung in Garbsen widerrufen.
Herkömmliche Wege aus dem Vertrag der Lebensversicherung herauszukommen
Da andere Opportunitäten einer Geldvermehrung in jüngster Vergangenheit viel ansprechender geworden sind als eine Lebensversicherung, möchten viele Versicherte das Versicherungsverhältnis beenden. Eine große Anzahl an Möglichkeiten für jenen Fall stehen Ihnen offen.
Lebensversicherung widerrufen Garbsen
Wieso ist das Widerrufen möglich?
Bei dem Widerruf einer Lebensversicherung erhalten Sie Ihren bisher eingezahlten Geldbetrag zurück. Von Ihren eingelagerten Beträgen kann die Versicherung im Falle des Widerrufs lediglich die Bearbeitungsgebühren wie beispielsweise Kosten für das Personal abziehen. Sämtliche zusätzlichen Gebühren sowie Provisionen erhalten Sie erstattet. Wenn Sie die Lebensversicherung widerrufen, haben Sie alledem ungeachtet das Anrecht darauf, ebenfalls den erwirtschafteten Ertrag zu erhalten. Dank steigender Beträge für die Versicherung sowie hoher Zinsen zu Anfang Ihres Vertrages ist die Rendite oft aussichtsvoll. So können Sie von einem Widerruf des Vertages nur profitieren und Ihr durch die Zinsen erspartes Kapital sowie ursprünglich eingezahlte Beträge in gewinnbringendere Anlageformen anlegen.
Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Garbsen oder Wesel ist durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs möglich. Etliche Versicherugnsnehmer, welche an alte Verträge gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Versicherte wurden von den Versicherungsunternehmen falsch oder sogar überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch aufgeklärt. I. d. R. gilt ein Recht auf Widerspruch von 14 Tagen bei Vertragsverhältnisses. Auf Grund der Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes und der falschen Beratung für Kunden durch Versicherungsanbieter können einige Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren den Vertrag widerrufen. Die für jegliche Schritte notwendige Unterstützung kann Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geboten werden. Durch die Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes wird ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, welche ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, den Vertrag der Lebensversicherung in Garbsen oder Wesel widerrufen können. Wenn Sie im eben erwähnten Zeitintervall das Versicherungsverhältnis abgeschlossen haben und den Vertrag Ihrer Versicherung bereits aufgekündigt haben, ist das Widerrufen der Lebensversicherung in Garbsen unter Umständen realisierbar.