Lebensversicherung widerrufen Fürth2019-03-28T15:57:23+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Fürth

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welchen Nutzen bietet es, die Lebensversicherung in Fürth zu widerrufen?

Soll in Fürth oder Offenbach am Main der Vertrag der Lebensversicherung aufgekündigt werden, muss i. d. R. ein außerordentlicher Verlust hingenommen werden.

Alternativ dazu können Sie eine Lebensversicherung widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen ein Widerruf in Frage kommt und wieso es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell abzusichern. Kommt es zum Todeseintritt des Versicherten, teilt die Versicherung einen bestimmten Geldbetrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus. Somit ist gesichert, dass die Hinterbliebenen des Verstorbenen auch nach dem Todeseintritt des Versicherungsnehmers keine Geldsorgen plagen.

Die Kapitallebensversicherung läuft bloß bis zu einem vereinbarten Augenblick. Exempel für einen Augenblick sind bspw. das Erreichen eines bestimmten Alters oder der Eintritt in die Rente. Regelmäßig zahlt der Versicherter Beträg an eine Versicherung, diese verznst man dann. Dadurch kann sich die Geldsumme vermehren.

In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen

Eine lange Zeit dominierten die Kapitallebensversicherungen den Markt der Geldanlagen, weil durch die hohen Zinsen in vergangener Zeit eine hohe Summe in Aussicht stand. Durch die hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer damals einen vielversprechenden Eindruck.

Jedoch sind die Zinssätze in jüngster Vergangenheit kontinuierlich gesunken, aus welchem Grund Lebensversicherungen unansehnlich geworden sind Gegenwärtig kann man unproblematisch behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder in Fahrt kommen werden. Versicherte versuchen daher möglichst kostengünstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Fürth zu widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus dem Vertrag einer Lebensversicherung auszusteigen

Weil alternative Möglichkeiten einer Geldanlage in jüngster Vergangenheit deutlich attraktiver geworden sind als einen Vertrag für eine Lebensversicherung abzuschließen, wollen viele Versicherte aus dem Vertragsverhältnis aussteigen. Eine große Zahl an Möglichkeiten für zuvor erwähnten Fall stehen Ihnen offen.

Ausgeschüttet wird die Risikolebensversicherung grundsätzlich nicht. Hingegen ist bei der Kapitallebensversicherung die vorzeitige Auszahlung sehr wohl möglich. Versicherungsnehmer müssen sich in diesem Fall jedoch darauf einstellen, dass sie geldliche Verluste erleiden werden. Einerseits wird nicht der Betrag ausgezahlt, welcher zum Ende des Zeitraumes der Versicherung zusammen gekommen sein könnte. Ein Teil der ohnehin eingelagerten Geldbeiträge wird ebenfalls nicht ausgezahlt, damit die Versicherung anfallende Gebühren decken kann. Unter anderem sind jene Gebühren Gebühren für Verwaltung, Gebühren für die Stornierung und Gebühren für den Abschluss sowie Gewinnbeteiligungen. Jederzeit kann man den Wert des Rückkaufes einer Versicherung erfragen, falls sie sich die Kapitallebensversicherung in Fürth oder Offenbach am Main ausschütten lassen möchten. Jedoch ist es empfehlenswerter, erst einmal einen Anwalt zu Rate zu ziehen und den Vertrag der Versicherung prüfen zu lassen. Vom Anwalt wird Ihnen der bestmögliche Ausweg aus der Versicherung dargelegt, während Ihr Versicherungsanbieter alles daran legen wird, Vorteil daraus zu ziehen.

Der Vertrag der Risikolebensversicherung ist wohl aufkündbar, jedoch verlieren Sie bei einer Aufkündigung die volle bisher angelagerte Summe. Sie können den Vertrag Ihrer Risikolebensversicherung kündigen. Dieserfalls muss aber darauf geachtet werden, dass dann der gänzlich bis dahin eingezahlte Geldbetrag verloren geht. Allerdings muss auch hier ein großer Kapitalverlust einkalkuliert werden. Wie bei einer Auszahlung werden hier von der Versicherung Geldbeträge behalten, um anfallende Gewinnbeteiligungen, Gebühren etc. zu decken. Durch Kündigung verwirkt unter anderem der Anspruch auf den dank Zinsen erwirtschafteten Gewinn. Der Geldbetrag, welcher Ihnen nach der Kündigung tatsächlich ausgeteilt wird, wird somit eher ausgesprochen gering sein. Folglich werden die finanziellen Mittel, die sie eventuell in sonstige Opportunitäten, um Geld anzulegen, investieren wollen, immens geschmälert.

Lebensversicherung widerrufen Fürth

Warum ist das Widerrufen möglich?

Möchten Sie das Vertragsverhältnis widerrufen, offerieren sich Ihnen leistungsfähige Möglichkeiten, das eingezahlte Geld zurückzuerhalten. Von Ihren eingezahlten Beiträgen kann der Versicherungsanbieter im Falle eines Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie z. B. Kosten für das Personal abziehen. Alle zusätzlichen Gebühren sowie Provisionen bekommen Sie erstattet. Nicht zu verachten ist zudem auch das Detail, dass die komplette Rendite, die am Ende ausgezahlt werden würde, ausgezahlt werden muss. Dank ansteigender Beiträge für die Versicherung sowie hoher Zinsen zu Beginn Ihrer Laufzeit der Versicherung kann diese Rendite durchaus hoch ausfallen sowie aussichtsvoll sein. Dank eines Widerrufes des Vertragsverhältnisses können Sie sich also einen Gewinn verschaffen und das bereits erwirtschaftete Kapital sowie eingangs eingezahlte Beiträge in lohnenswertere Anlageformen investieren.

Auf Basis von mehreren Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf der Lebensversicherung in Fürth oder Offenbach am Main möglich. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass etliche Versicherungsnehmer alten Verträgen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Der Grund hierfür ist, dass zu dieser Zeit die Klienten falsch oder gar nicht von den Versicherungsanbietern über das Widerspruchsrecht belehrt wurden. In der Regel gilt ein Recht auf Widerspruch von 14 Tagen bei Abschlus eines Vertrages. Durch die Urteile des BGH und fehlerhafter Kundenberatungen der Versicherungsanbieter haben einige Versicherte sogar nach 24 Jahren noch die Opportunität, das Vertragsverhältnis zu widerrufen. Die für jegliche Schritte grundlegende Unterstützung kann Ihnen von der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro gegeben werden. Die Urteilssprechung des Bundesgerichtshofes macht möglich, dass Versicherungsnehmer, die das Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, den Vertrag ihrer Lebensversicherung in Fürth oder Offenbach am Main widerrufen können. Wenn Sie in dem betroffenen Zeitintervall ein Versicherungsverhältnis eingegangen sind und Ihre Versicherung bereits gekündigt haben, ist das Widerrufen einer Lebensversicherung in Fürth unter Umständen realisierbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]