Lebensversicherung widerrufen Freising2019-05-15T07:30:02+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Freising

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

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  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorzüge bietet es, wenn die Lebensversicherung in Freising widerrufen wird?

Wenn Sie aus Freising oder Bornheim in kürzester Vergangenheit überlegt haben, die Lebensversicherung wie viele andere Versicherungsnehmer aufzukündigen, geht dies meistens mit einem außerordentlichen Verlust des bis dato eingezahlten Geldes einher.

Sie können das Vertragsverhältnis allerdings auch widerrufen. Informieren Sie sich in unserem Beitrag darüber, für wen der Widerruf in Frage kommt und weshalb es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Der Zweck der Risikolebensversicherung ist in der Regel die finanzielle Sicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Hierbei teilt die Versicherung einen Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, nachdem der Versicherte gestorben ist. Auf diese Weise können Versicherte dafür garantieren, dass Angehörige wie der Nachwuchs oder Lebensgefährten auch nach ihrem Tod versorgt sind.

Die Kapitallebensversicherung läuft nur bis zu einem gewissen Moment. Ein Beispiel für eben gennanten vertraglich abgemachten Zeitpunkt kann unter anderem das Erreichen des Rentenalters sein. Regelmäßig zahlt der Versicherter Beträg an eine Versicherung, diese verznst man dann. Dadurch kann sich das Geld mehren.

Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Eine lange Zeit dominierten die Kapitallebensversicherungen das Absatzgebiet der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen in vergangener Zeit eine hohe Rendite in Aussicht stand. Das war das Anziehende an einer Kapitallebensversicherung.

Weil die Zinssätze in den letzten Jahren jedoch immer weiter runtergingen, wurde die Kapitallebensversicherung immer mehr und mehr unpopulär. Man kann derzeitig die Aussage treffen, dass in der nächsten Zeit die Zinsen nicht ansteigen werden. Auf Grund der Gegebenheiten werden andere Formen der Vermögensvermehrung bei Versicherungsnehmern stets populärer, weswegen Versicherungsnehmer den möglichst schmerzfreisten Weg aus dem Vertrag suchen und immer häufiger eine Lebensversicherung in Freising widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus einer Lebensversicherung

Attraktivere Anlagemöglichkeiten, um Geld zu mehren oder Vorsorge zu treffen, bewegen viele Versicherte dazu das Versicherungsverhältnis zu beenden. Dafür stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Wahl.

Ausgeschüttet wird die Risikolebensversicherung im Regelfall nicht. Andererseits ist bei einer Kapitallebensversicherung das verfrühte Auszahlen durchaus möglich. Starke Einbußen werden dann jedoch auf den Versicherten zukommen. Unterdies wird nicht nur nicht der Betrag ausgezahlt, welcher der Versicherungsndehmer am Ende zustehen würde. Auch ein großer Teil der durch den Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge kann nicht ausgezahlt werden, weil die Versicherung hiervon an erster Stelle alle anfallenden Gebühren abzieht sowie behält. Bspw. sind jene Gebühren Gebühren für die Stornierung, Gebühren für Verwaltung und Abschlussgebühren sowie Gewinnbeteiligungen. Es besteht jederzeit die Opportunität, den Rückkaufswert bei dem Versicherungsanbieter in Erfahrung zu bringen, falls die Kapitallebensversicherung in Freising oder Bornheim ausgezahlt werden soll. Allerdings ist eher dazu zu raten, erst einmal einen Anwalt zu Rate zu ziehen und den Vertrag der Versicherung prüfen zu lassen. Ein Versicherungsanbieter wird darauf aus sein, den Höchstwert an Geld einzubehalten, während der Anwalt Sie dabei unterstützen wird, den bestmöglichen Weg aus dem Vertragsverhältnis Ihrer Versicherung ausfindig zu machen.

Das Vertragsverhältnis einer Risikolebensversicherung ist zwar kündbar, jedoch verlieren Sie bei einer Kündigung den kompletten bis dato eingezahlten Betrag. Wenn Sie aus Freising oder Bornheim das Vertragsverhältnis aufkündigen, dann können Sie einen Teil eingezahlter Beträge zurückgezahlt bekommen. Allerdings müssen Sie auch an dieser Stelle mit einem beträchtlichen Kapitalverlust rechnen. Die Versicherung kann nämlich auch in diesem Zusammenhang sämtliche anfallenden Provisionen und Gebühren von Ihrem eingezahlten Betrag abziehen. Des Weiteren verfällt mit der Aufkündigung Ihrerseits das Recht auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Gemessen an den Aufwendungen ist der Ertrag nach der Aufkündigung mehr als gering. In Folge dessen wird das Geld, welches sie eventuell in andere Möglichkeiten, um Geld anzulegen, investieren wollen, enorm geschmälert.

Lebensversicherung widerrufen Freising

Warum ist das Widerrufen möglich?

Denken Sie darüber nach, Ihr Vertragsverhältnis zu widerrufen, offerieren sich Ihnen passendere Chancen, Ihr eingezahltes Geld zurückzuerhalten. Widerrufen Sie das Vertragsverhältnis, dann darf die Versicherung lediglich Bearbeitungsgebühren, das können unter anderem Kosten für Personal sein, von eingezahlten Beiträgen abziehen. Sämtliche sonstigen Gebühren sowie Provisionen erhalten Sie zurück. Auf die Auszahlung des erwirtschafteten Gewinns haben Sie ebenfalls das Anrecht. Dank steigender Versicherungsbeiträge und hoher Zinsen zu Beginn der Laufzeit der Versicherung ist die Ausbeute nicht selten aussichtsreich. Dank eines Widerrufes des Vertragsverhältnisses können Sie profitieren und bereits erwirtschaftetes Kapital sowie anfangs eingezahlte Beträge in lohnenswertere Anlageformen stecken.

Dank mehrerer Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Freising oder Bornheim realisierbar. Unzählige Versicherugnsnehmer, welche an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können jenen widersprechen, was aus den Urteilen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 und Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Zu diesem Zeitpunkt wurden Klienten von den Versicherungen fehlerhaft oder gar überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch informiert. I. d. R. gilt ein Recht auf Widerspruch von 14 Tagen bei Abschlus eines Vertrages. Durch die Urteilssprüche vom Bundesgerichtshof und falscher Beratung der Kunden der Versicherungsanbieter haben einige Versicherte selbst nach 24 Jahren noch die Möglichkeit, Ihr Vertragsverhältnis zu widerrufen. Die für sämtliche Schritte essenzielle Beratung kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geben. Dank der Urteilssprechung des BGH können Versicherungsnehmer, die den Vertrag ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, Ihre Lebensversicherung in Freising oder Bornheim auch heute noch widerrufen. Sollten Sie einen Vertag in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn schon aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Freising oder Bornheim widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]