Lebensversicherung widerrufen Frankfurt2019-04-05T07:16:10+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Frankfurt

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welchen Nutzen bietet es, in Frankfurt die Lebensversicherung zu widerrufen?

Soll in Frankfurt oder Greifswald die Lebensversicherung aufgekündigt werden, muss meist ein enormer Verlust hingenommen werden.

Sie können einen Vertrag allerdings auch widerrufen. Alle wichtigen Informationen zum Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages in Frage kommt und weshalb Sie das Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie hier nachvollziehen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung sieht seinen hauptsächlichen Sinn darin, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell abzusichern. Kommt es zu dem Verscheiden des Versicherungsnehmers, wird ein gewisser Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt. Versicherungsnehmer können so dafür sorgen, dass Familienmitglieder wie der Nachwuchs oder Ehepartner auch nach ihrem Tod versorgt abgesichert sind.

Kapitallebensversicherungen im Gegensatz dazu laufen bis zu einem festgesetzten Augenblick. Ein Beispiel für eben gennanten vertraglich abgemachten Augenblick kann unter anderem das Erreichen des Rentenalters sein. Indessen wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten periodisch Geld eingezahlt, das sich anhäuft und verzinst wird, sodass jener Geldbetrag, der nach Ablauf der determinierten Dauer ausgezahlt wird, mit der Zeit ansteigt.

Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen wurden für lange Zeit vordergründig zur Kapitalanlage benutzt, denn damals gaben hohe Zinssätze profitabele Aussichten auf die spätere Auszahlung. Hierdurch wirkten Kapitallebensversicherungen ausgesprochen ansprechend.

Jedoch sind die Zinssätze die letzten Jahre über kontinuierlich niedriger geworden, weshalb Lebensversicherungen unansehnlich geworden sind Derzeit kann die Behauptung aufgestellt werden, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht zunehmen werden. Durch die Gegebenheiten werden optionale Formen zur Mehrung des Vermögens bei Personen stets populärer, weshalb Versicherte den möglichst verlustlosen Weg aus dem Vertrag suchen und immer öfter eine Lebensversicherung in Frankfurt widerrufen.

Herkömmliche Wege aus einer Lebensversicherung herauszukommen

Die Versicherten wollen aus Ihren Verträgen Ihrer Lebensversicherung aussteigen, da andere Möglichkeiten Vermögen anzulegen erfolg versprechender sind. Viele Opportunitäten für jenen Sachverhalt stehen Ihnen offen.

Die Risikolebensversicherung kann im Wesentlichen nicht ausgezahlt werden, bevor der Versicherungsnehmer gestorben ist. Dagegen ist bei der Kapitallebensversicherung eine vorzeitige Auszahlung durchaus möglich. Hiesige Verluste werden dann jedoch auf den Versicherungsnehmer zukommen. Ausgezahlt wird unterdies nicht nur nicht der Betrag, der am Ende des Zeitraumes der Versicherung entstehen könnte. Ein großer Teil der vom Versicherten eingezahlten Beiträge kann auch nicht ausgezahlt werden, denn die Versicherung zieht hiervon anfallende Gebühren ab. Das sind z. B. Gebühren für Stornierung, Verwaltung und Abschluss und Provisionen. Es gibt jederzeit die Möglichkeit, den Rückkaufswert bei der Versicherung zu erfragen, falls in Frankfurt die Kapitallebensversicherung ausgeteilt werden soll. Wie bei der Kündigung einiger anderer Vertragsverhältnisse, ist es auch bei Kündigung einer Kapitallebensversicherung ratsam, dass ein Anwalt nach juristischem Rat gefragt wird Vom Anwalt wird Ihnen der bestmögliche Austritt aus dem Vertragsverhältnis der Versicherung dargelegt, während der Versicherungsanbieter alles daran legen wird, Vorteil daraus zu ziehen.

Das Vertragsverhältnis einer Risikolebensversicherung ist wohl aufkündbar, allerdings geht bei einer Aufkündigung die gesamte bis dato eingelagerte Summe verloren. Kündigen Sie aus Frankfurt oder Greifswald den Vertrag , dann können Sie einen Teil eingelagerter Beträge zurückgezahlt bekommen. Mit einem beträchtlichen Verlust von Vermögen muss auch an diesem Punkt gerechnet werden. Der Versicherungsanbieter kann nämlich auch dieserfalls jegliche anfallenden Gewinnbeteiligungen sowie Gebühren von Ihrem eingezahlten Geldbetrag abziehen. Auf den durch Zinsen erwirtschafteten Gewinn haben Sie auch durch Kündigung kein Recht mehr. Auch unterdies ist die wirkliche Geldsumme gemessen an den Aufwendungen außerordentlich gering. Ihnen wird dabei auch das Kapital, welches Sie in andere Möglichkeiten zum Geld anlegen stecken könnten, gekürzt.

Lebensversicherung widerrufen Frankfurt

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sie haben passendere Möglichkeiten ihr eingezahltes Geld zurückzubekommen, falls Sie den Vertrag widerrufen. Von Ihren angelagerten Beträgen darf der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie etwa Personalkosten abziehen. Sonstige Kosten sowie Gebühren und Provisionen bekommen Sie zurück. Auf die Ausschütung der erwirtschafteten Ausbeute haben Sie ebenfalls ein Anrecht. Da die Zinssätze zu Beginn damaliger Vertragsverhältnisse sehr hoch waren sowie die Beiträge für Versicherungsnehmer zunehmend teurer werden, fällt dieser Geldbetrag meistens sehr hoch aus Ein Widerruf einer Lebensversicherung ist also die bestmögliche Lösung und ermöglicht Ihnen, die Geldsumme danach in ausgereifte Möglichkeiten Kapital anzulegen anzulegen.

Auf Grund mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist das Widerrufen einer Lebensversicherung in Frankfurt oder Greifswald ausführbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 und die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass jede Menge Versicherungsnehmer alten Verträgen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu jener Zeit haben die Versicherungsanbieter ihre Klienten fehlerhaft oder gar überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch informiert. In der Regel gilt ein Widerspruchsrecht von 2 Wochen bei Vertragsverhältnisses. Einige Versichertea können durch die Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes den Vertrag der Lebensversicherung sogar noch nach 24 Jahren widerrufen. Dank der Möglichkeit der Widerrufung brauchen Klienten eine vollkommen neue Form von jurisitischer Unterstützung, welche Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geboten werden kann. Dank der Urteilssprechungen des BGH wird ermöglicht, dass Versicherte, die ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, den Vertrag der Lebensversicherung in Frankfurt oder Greifswald widerrufen können. Auch wenn Sie in dem eben erwähnten Zeitintervall eine Versicherung eingegangen sind und Ihre Versicherung schon aufgekündigt haben, können Sie unter Umständen Ihre Lebensversicherung in Frankfurt widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]