Lebensversicherung widerrufen
Frankenthal
Welche Vorzüge hat es, wenn die Lebensversicherung in Frankenthal widerrufen wird?
Soll in Frankenthal oder Freising der Vertrag der Lebensversicherung gekündigt werden, muss der Versicherungsnehmer meistens einen enormen Verlust des bisher eingezahlten Geldes hinnehmen.
Sie können einen Vertrag allerdings auch widerrufen. In dem folgenden Beitrag können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf des Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung sinnvoll ist und wieso der Widerruf überhaupt möglich ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung
Mithilfe der Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todeseintritt finanziell abgesichert werden. Stirbt ein Versicherter, schüttet die Versicherung an Hinterbliebene eine bestimmte Summe aus. So wird abgesichert, dass die Familie des Verstorbenen auch nach dem Verscheiden des Versicherten keine Geldsorgen plagen.
Die Kapitallebensversicherung läuft lediglich bis zu einem festgelegten Zeitpunkt. Beispiele für einen Moment sind bspw. das Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder der Eintritt in die Rente. Indessen werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer periodisch Beiträge eingezahlt, die sich anhäufen und verzinst werden, sodass der Geldbetrag, welcher nach Geschehen der festgelegten Frist ausgeteilt wird, nach und nach mehr wird.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen
Lange galten Kapitallebensversicherungen als angesehene und tolle Investitionsmöglichkeit, weil durch hohe Zinssätze der Ausblick auf eine außergewöhnlich reizende Geldsumme ermöglicht wurde Hierdurch wirkten Kapitallebensversicherungen überaus ansprechend.
Allerdings sind die Zinssätze in den letzten Jahren kontinuierlich niedriger geworden, weswegen die Lebensversicherung reizlos geworden ist. Zurzeit kann man unproblematisch behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder zunehmen werden. Alternative Anlagemöglichkeiten wirken daher reizender und regen Versicherungsnehmer dazu an, nach dem günstigsten Weg aus einem Vertrag ausfindig zu machen, indem sie zum Beispiel die Lebensversicherung in Frankenthal widerrufen.
Herkömmliche Wege aus der Lebensversicherung
Alternative Möglichkeiten Vermögen anzulegen, um vorzusorgen oder Geld zu mehren, welche reizender sind, bewegen viele Versicherte dazu das Versicherungsverhältnis zu beenden. Diesbezüglich existieren verschiedene Möglichkeiten.
Lebensversicherung widerrufen Frankenthal
Wieso ist das Widerrufen möglich?
Sie haben bessere Chancen ihr eingezahltes Geld zurückzubekommen, falls Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Widerrufen Sie das Vertragsverhältnis, dann darf der Versicherungsanbieter nur Gebühren für Bearbeitung, wie Kosten für Personal, von den eingezahlten Beträgen abziehen. Zusätzliche Kostenfaktoren und Gebühren sowie Provisionen bekommen Sie zurück. Auf die Ausschütung der erwirtschafteten Ausbeute haben Sie ebenfalls das Anrecht. Da die Zinssätze zu Beginn älterer Verträge sehr hoch waren sowie die Beträge für die Versicherungen steigen, fällt die erwirtschaftete Summe meistens sehr hoch aus Durch einen Widerruf Ihres Vertragsverhältnisses können Sie sich einen Vorteil verschaffen und das bereits erwirtschaftete Kapital sowie zu Beginn eingezahlte Beträge in fündigere Anlageformen investieren.
Durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf der Lebensversicherung in Frankenthal oder Freising realisierbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 und die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben deutlich gemacht, dass mehrere Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Der Grund hierfür ist, dass die Versicherungen zu dieser Zeit ihre Kunden falsch oder überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch belehrt haben. Das Widerspruchsrecht ist im Grunde 14 Tage nutzbar. Dank der Urteilssprechungen des BGH und der fehlerhaften Kundenberatung durch Versicherungsanbieter ist für Versicherte nun sogar noch nach 24 Jahren das Widerrufen des Vertrages möglich. Auf Seiten von Mandanten benötigt dies ein ganz neuen Anspruch an Unterstützung, auf welchen die Anwaltskanzlei Dr. Graf mit Hilfe eines Sachverständigenbüros eingehen kann. Dank des Urteils des BGH können Versicherte, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 unterschrieben haben, den Vertrag der Lebensversicherung in Frankenthal oder Freising auch jetzt noch widerrufen. Sollten Sie einen Vertag in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn schon gekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Frankenthal oder Freising widerrufen.