Lebensversicherung widerrufen Frankenthal2019-05-15T07:29:22+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Frankenthal

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorzüge hat es, wenn die Lebensversicherung in Frankenthal widerrufen wird?

Soll in Frankenthal oder Freising der Vertrag der Lebensversicherung gekündigt werden, muss der Versicherungsnehmer meistens einen enormen Verlust des bisher eingezahlten Geldes hinnehmen.

Sie können einen Vertrag allerdings auch widerrufen. In dem folgenden Beitrag können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf des Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung sinnvoll ist und wieso der Widerruf überhaupt möglich ist.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Mithilfe der Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todeseintritt finanziell abgesichert werden. Stirbt ein Versicherter, schüttet die Versicherung an Hinterbliebene eine bestimmte Summe aus. So wird abgesichert, dass die Familie des Verstorbenen auch nach dem Verscheiden des Versicherten keine Geldsorgen plagen.

Die Kapitallebensversicherung läuft lediglich bis zu einem festgelegten Zeitpunkt. Beispiele für einen Moment sind bspw. das Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder der Eintritt in die Rente. Indessen werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer periodisch Beiträge eingezahlt, die sich anhäufen und verzinst werden, sodass der Geldbetrag, welcher nach Geschehen der festgelegten Frist ausgeteilt wird, nach und nach mehr wird.

In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen

Lange galten Kapitallebensversicherungen als angesehene und tolle Investitionsmöglichkeit, weil durch hohe Zinssätze der Ausblick auf eine außergewöhnlich reizende Geldsumme ermöglicht wurde Hierdurch wirkten Kapitallebensversicherungen überaus ansprechend.

Allerdings sind die Zinssätze in den letzten Jahren kontinuierlich niedriger geworden, weswegen die Lebensversicherung reizlos geworden ist. Zurzeit kann man unproblematisch behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder zunehmen werden. Alternative Anlagemöglichkeiten wirken daher reizender und regen Versicherungsnehmer dazu an, nach dem günstigsten Weg aus einem Vertrag ausfindig zu machen, indem sie zum Beispiel die Lebensversicherung in Frankenthal widerrufen.

Herkömmliche Wege aus der Lebensversicherung

Alternative Möglichkeiten Vermögen anzulegen, um vorzusorgen oder Geld zu mehren, welche reizender sind, bewegen viele Versicherte dazu das Versicherungsverhältnis zu beenden. Diesbezüglich existieren verschiedene Möglichkeiten.

Vor Verscheiden des Versicherungsnehmers ist es nicht möglich, eine Risikolebensversicherung auszahlen zu lassen. Bei der Kapitallebensversicherung demgegenüber ist das vorzeitige Auszahlen sehr wohl möglich. Versicherte müssen hierbei jedoch mit großen finanziellen Verlusten rechnen. Unter anderem wird nicht der Betrag ausgeschüttet, welcher typischerweise dem Versicherungsnehmer zum Ende des Versicherungszeitraumes zustehen würde. Darüber hinaus wird die Versicherung einen Großteil der eingezahlten Beträge nicht auszahlen, damit anfallende Gebühren gedeckt werden können. Diese Gebühren sind bspw. Stornierungsgebühren, Verwaltungsgebühren und Abschlussgebühren sowie Gewinnbeteiligungen. Sollten Sie sich andererseits Ihre Kapitallebensversicherung in Frankenthal oder Freising verfrüht auszahlen lassen wollen, können Sie sich über den Versicherungsrückkaufswert der Versicherung von Ihrem Anbieter der Versicherung informieren lassen. Wie bei Aufkündigung einiger anderer Verträge, ist es ebenfalls bei der Aufkündigung einer Kapitallebensversicherung ratsam, einen Anwalt um Rat zu fragen Der Anwalt wird Sie in diesem Fall unterstützen, bestmöglich aus einem Vertragsverhältnis herauszukommen, während ein Versicherungsanbieter vorrangig darauf aus ist, den maximalen Gewinn hieraus zu schlagen.

Die Risikolebensversicherung ist zwar aufkündbar, jedoch verlieren Sie bei einer Aufkündigung den gesamten bisher eingezahlten Geldbetrag. Die Risikolebensversicherung ist aufkündbar. In diesem Fall muss aber darauf geachtet werden, dass dann der gänzlich bisher angelagerte Geldbetrag verloren geht. Mit großem Verlust von Geld muss auch an dieser Stelle gerechnet werden. Wie bei der Auszahlung werden hierbei von dem Versicherungsanbieter Geldbeträge behalten, damit anfallende Provisionen, Gebühren etc. gedeckt werden. Auf den dank Zinsen erwirtschafteten Profit haben Sie auch durch Aufkündigung kein Recht mehr. Die Summe, die Ihnen nach der Aufkündigung tatsächlich ausgeteilt wird, ist also mitunter ausgesprochen gering. Das Geld, welches evtl. in übrige Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird demzufolge deutlich verkleinert.

Lebensversicherung widerrufen Frankenthal

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sie haben bessere Chancen ihr eingezahltes Geld zurückzubekommen, falls Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Widerrufen Sie das Vertragsverhältnis, dann darf der Versicherungsanbieter nur Gebühren für Bearbeitung, wie Kosten für Personal, von den eingezahlten Beträgen abziehen. Zusätzliche Kostenfaktoren und Gebühren sowie Provisionen bekommen Sie zurück. Auf die Ausschütung der erwirtschafteten Ausbeute haben Sie ebenfalls das Anrecht. Da die Zinssätze zu Beginn älterer Verträge sehr hoch waren sowie die Beträge für die Versicherungen steigen, fällt die erwirtschaftete Summe meistens sehr hoch aus Durch einen Widerruf Ihres Vertragsverhältnisses können Sie sich einen Vorteil verschaffen und das bereits erwirtschaftete Kapital sowie zu Beginn eingezahlte Beträge in fündigere Anlageformen investieren.

Durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf der Lebensversicherung in Frankenthal oder Freising realisierbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 und die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben deutlich gemacht, dass mehrere Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Der Grund hierfür ist, dass die Versicherungen zu dieser Zeit ihre Kunden falsch oder überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch belehrt haben. Das Widerspruchsrecht ist im Grunde 14 Tage nutzbar. Dank der Urteilssprechungen des BGH und der fehlerhaften Kundenberatung durch Versicherungsanbieter ist für Versicherte nun sogar noch nach 24 Jahren das Widerrufen des Vertrages möglich. Auf Seiten von Mandanten benötigt dies ein ganz neuen Anspruch an Unterstützung, auf welchen die Anwaltskanzlei Dr. Graf mit Hilfe eines Sachverständigenbüros eingehen kann. Dank des Urteils des BGH können Versicherte, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 unterschrieben haben, den Vertrag der Lebensversicherung in Frankenthal oder Freising auch jetzt noch widerrufen. Sollten Sie einen Vertag in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn schon gekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Frankenthal oder Freising widerrufen.

Kontakt

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht

    Datenschutzerklärung:

    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]