Lebensversicherung widerrufen Flensburg2019-03-28T16:20:10+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Flensburg

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorzüge bietet es, wenn die Lebensversicherung in Flensburg widerrufen wird?

Wenn Sie aus Flensburg oder Ratingen innerhalb der letzten Zeit überlegt haben, Ihre Lebensversicherung wie viele andere Personen zu kündigen, geht das meist mit außerordentlichen Verlust des bis jetzt angelegten Geldes einher.

Alternativ hierzu können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Informieren Sie sich in unserem Beitrag darüber, für wen das Widerrufen in Frage kommt und wieso es möglich ist.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Der Sinn einer Risikolebensversicherung ist im Regelfall die Absicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach einem Sterbefall. Stirbt ein Versicherungsnehmer, teilt die Versicherung an die Hinterbliebenen eine bestimmte Summe aus. So wird sicher gestellt, dass auch nach dem Verscheiden des Versicherungsnehmers keine Geldsorgen plagen.

Die Kapitallebensversicherung läuft bloß bis zu einem festgesetzten Moment. Ein Musterbeispiel für einen solchen spezifischen Augenblick kann hier das Erreichen des Rentenalters sein. In gleichen Abständen zahlt der Versicherungsnehmer Beträg in die Versicherung ein, diese werden dann verzinst. In Folge dessen kann sich das Geld vermehren.

Geld anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Lange galten Kapitallebensversicherungen als beliebte sowie gute Anlagemöglichkeit, da durch hohe Zinssätze der Ausblick auf eine enorm verlockende Geldsumme ermöglicht wurde Dadurch wirkten Kapitallebensversicherungen außerordentlich attraktiv.

Weil die Zinssätze in den letzten Jahren allerdings immer weiter sanken, wurde die Kapitallebensversicherung immer mehr und mehr unpopulär. Dieser Tage macht es eher nicht den Eindruck, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder ansteigen. Alternative Anlagemöglichkeiten erscheinen deshalb attraktiver und regen Versicherungsnehmer dazu an, nach einem möglichst günstigem Weg aus einem Vertrag zu finden, indem sie beispielsweise ihre Lebensversicherung in Flensburg widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus dem Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung auszusteigen

Weil optionale Möglichkeiten einer Geldvermehrung in den letzten Jahren deutlich attraktiver geworden sind als einen Vertrag für eine Lebensversicherung abzuschließen, wollen viele Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis beenden. Hierfür stehen Ihnen diverse Möglichkeiten zur Wahl.

Die Risikolebensversicherung wird grundlegend nicht ausgezahlt, bevor der Versicherte verschieden ist. Bei der Kapitallebensversicherung sieht dies allerdings anders aus, denn jene wird ausgeschüttet. Versicherte haben aber damit zu leben, dass sie starke geldliche Verluste einfahren werden. Hierbei wird nicht nur nicht der Betrag ausgezahlt, welcher der Versicherungsndehmer letzten Endes zustehen würde. Ein Großteil der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beträge kann ebenfalls nicht ausgezahlt werden, denn die Versicherung zieht davon anfallende Gebühren ab. Eben erwähnte Gebühren sind z. B. Gebühren für Verwaltung, Gebühren für die Stornierung und Abschlussgebühren sowie Provisionen. Sollten Sie sich Ihre Kapitallebensversicherung in Flensburg oder Ratingen demgegenüber verfrüht auszahlen lassen wollen, können Sie sich über den Rückkaufswert Ihrer Versicherung von Ihrem Versicherungsanbieter informieren lassen. Bei einer Auflösung eines Vertragsverhältnisses ist jedoch stets zu empfehlen, seinen Anwalt zu Rate zu ziehen, um ohne Folgen alles abzuwickeln. Von dem Anwalt wird Ihnen der perfekte Ausweg aus Ihrer Versicherung aufgezeigt, während die Versicherung versuchen wird, selber den größten Profit daraus zu schlagen.

Bei Aufkündigung des Vertages einer Risikolebensversicherung verlieren Sie den vollen bis dato eingezahlten Betrag. Sie können eine Risikolebensversicherung kündigen. Hierbei müssen Sie jedoch einplanen, dass dann der komplett bisher angelagerte Geldbetrag verloren geht. Mit großem Verlust von Geld muss auch an dieser Stelle kalkuliert werden. Wie bei einer Auszahlung werden an dieser Stelle von dem Versicherungsanbieter Beträge behalten, damit anfallende Gebühren, Provisionen und so weiter gedeckt werden. Des Weiteren verfällt mit der Kündigung Ihrerseits das Recht auf die dank Zinsen erwirtschaftete Rendite. Auch hier ist die reale Summe gemessen an den Ausgabeen äußerst gering. Dadurch wird das Kapital, welches sie eventuell in sonstige Anlagemöglichkeiten investieren wollen, sehr vermindert.

Lebensversicherung widerrufen Flensburg

Warum ist das Widerrufen möglich?

Möchten Sie das Vertragsverhältnis widerrufen, offerieren sich Ihnen leistungsfähige Möglichkeiten, Ihr eingezahltes Geld zurückzuerhalten. Von Ihren eingelagerten Beträgen kann die Versicherung im Falle des Widerrufs lediglich die Gebühren für die Bearbeitung wie z. B. Personalkosten abziehen. Alle sonstigen Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen erhalten Sie erstattet. Falls Sie den Vertrag der Lebensversicherung widerrufen, haben Sie des Weiteren das Recht darauf, sich auch die angesammelte Rendite auszahlen zu lassen. Durch steigende Versicherungsbeträge sowie hohe Zinsen zu Beginn eines Vertragsverhältnisses kann diese Ausbeute unter anderem hoch ausfallen und aussichtsreich sein. Durch einen Widerruf Ihres Vertrages können Sie sich einen Vorteil verschaffen und bereits erwirtschaftetes Kapital sowie zu Beginn angelagerte Beträge in ertragreichere Anlageformen stecken.

Durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist das Widerrufen eines Vertrages einer Lebensversicherung in Flensburg oder Ratingen möglich. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 und die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass mehrere Versicherungsnehmer alten Verträgen, welche der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Versicherte wurden von Versicherungsunternehmen fehlerhaft oder gar überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch aufgeklärt. In der Regel ist der Widerruf eines Vertrages 14 Tage lang möglich. Aufgrund der Urteile des Bundesgerichtshofes und der falschen Kundenberatung durch Versicherungsanbieter können viele Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Die für jegliche Schritte grundlegende Beratung kann Ihnen von der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geboten werden. Versicherte, die das Versicherungsverhältnis der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, haben dank der Urteilssprüche des BGHs die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung in Flensburg oder Ratingen zu widerrufen. Sogar wenn Sie ein Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in dem betreffenden Zeitintervall schon gekündigt haben, ist unter Umständen das Widerrufen in Flensburg noch machbar.

Kontakt

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht

    Datenschutzerklärung:

    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]