Lebensversicherung widerrufen Familienfürsorge2019-03-27T14:30:00+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Familienfürsorge

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Wieso Sie die Lebensversicherung bei Familienfürsorge widerrufen sollten

Falls Sie das Vertragsverhältnis die bei Familienfürsorge oder Generali kündigen wollen, muss in der Regel mit einem herben Verlust des bisher eingezahlten Geldbetrages gerechnet werden. Optional können Sie den Vertrag einer Lebensversicherung widerrufen, bei Familienfürsorge oder Generali ebenfalls.

Welche Leute ihre Lebensversicherung widerrufen können und aus welchem Grund zum Widerruf zu raten ist, können Sie hier in Erfahrung bringen.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Im Regelfall ist der Sinn der Risikolebensversicherung die Absicherung der Hinterbliebenen nach dem Verscheiden des Versicherten. Verstirbt der Versicherungsnehmer, dann bekommen Hinterbliebene einen gewisser Geldbetrag ausgezahlt. Dies ist eine Möglichkeit, seine Familie nach einem plötzlichen Verscheiden finanziell abzusichern.

Bis zu einem vertraglich ausgemachten Augenblick laufen im Unterschied dazu die Kapitallebensversicherungen. Jener Augenblick kann beispielsweise der Renteneintritt oder das Erreichen eines bestimmten Lebensjahres sein. Indes werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer regelmäßig Beträge eingezahlt, welche sich sammeln und verzinst werden, sodass der Geldbetrag, der nach Ablauf des vertraglich definierten Zeitraumes ausgezahlt wird, nach und nach ansteigt.

Die Anwaltskanzlei Dr. Graf berät zu Lebensversicherung widerrufen

Bei der Kanzlei Dr. Graf aus Herford erhalten Sie ein weitreichendes Beratungsgespräch, wie Sie Ihre Lebensversicherung bei Familienfürsorge oder Generali widerrufen können und welcher dabei der beste Lösungsweg ist. Zuallererst werden Sie in einem ersten Beratungsgesrpäch über das Themengebiet aufgeklärt, im Weiteren wird mittels einer Prüfung ermittelt, wie sie die Versicherung eingegangen sind und welche Optionen sich dadurch herausbilden.

Wir sind Ihr kompetentes Team, sofern Sie Ihre Lebensversicherung bei Familienfürsorge oder Generali widerrufen. Wichtig zu wissen: Die Lebensversicherungen bei Familienfürsorge boten 2014 einen Zinssatz von 3,00%, 2015 von 3,00% und aktuell sogar nur noch von 2,5% oder sogar weniger. Die Mittelwerte der Zinssätze der meisten Versicherungen lagen 2014 bei 3,37% und 2015 bei 3,15%.

Kontakt

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht

    Datenschutzerklärung:

    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]