Falsche Widerrufsbelehrung bei der Lebensversicherung2019-03-04T14:00:47+01:00

Falsche Widerrufsbelehrung

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Wissenswertes zur nicht mehr attraktiven Lebensversicherung

Statistiken belegen, dass jeder deutsche Haushalt über mindestens eine Lebensversicherung verfügt. Die Policen wurden meist für die Altersvorsorge abgeschlossen und von den Anbietern als ebenso lukrativ wie sicher beworben. Mittlerweile sehen viele Vertragsinhaber verunsichert in die Zukunft, weil die gesamte Versicherungsbranche einst abgegebene Versprechen nicht mehr einhalten kann. Dauerhaft niedrige Zinsen und zunehmend viele Anbieter in finanzieller Bedrängnis zwingen immer mehr Besitzer von Policen zum Ziehen der Notbremse.

Sollten Sie eine Lebensversicherung aus den oben erwähnten Gründen abgeschlossen haben und mit der dargestellten Entwicklung übereinstimmen, müssen Sie überlegt handeln. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt beraten, denn es gibt für einen Großteil der Versicherten durchaus interessante Möglichkeiten.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Was tun, wenn die Lebensversicherung hinter den Erwartungen zurückbleibt?

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Kann eine Lebensversicherung widerrufen werden?

Aus juristischer Sicht ja, sofern der Vertrag zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurde. Entscheidend ist zudem, dass die Versicherung nach dem so bezeichneten Policen-Modell zum Abschluss kam. Der dem Policen-Modell entsprechende Vertragsschluss liegt vor, wenn Sie im Vorfeld oder während der Antragstellung keine oder nur unvollständige Verbraucherinformationen vom Anbieter erhalten haben.

Damit die zu jeder Kapitallebensversicherung gehörende Widerspruchsfrist beginnen kann, muss ein Versicherer ordnungsgemäß zum Widerspruchsrecht informieren und die Belehrung nach Vertragsabschluss mit den Unterlagen zusenden.

In der oben genannten Zeit galten Policen als rechtmäßig abgeschlossen, wenn Versicherungsnehmer erst nach der Antragsstellung die AVG, Versicherungsscheine und Produktinformationen erhalten hatten.

Kunden konnten den Anträgen zur Lebensversicherung zunächst innerhalb von 14 Tagen, ab 2004 sogar im Zeitraum von 30 Tagen widersprechen. Die Fristen begannen jedoch erst nach Erfüllung folgender Voraussetzungen:

  • Alle Vertragsunterlagen lagen den Versicherten vollständig vor.
  • Jedem Versicherungsschein musste eine schriftliche Belehrung zum Widerspruchsrecht inklusive Frist und Dauer beiliegen.

Zunächst erlosch das Widerspruchsrecht nach einem Jahr, auch bei nicht oder unvollständig erteilten Belehrungen. Die Frist begann ab der ersten Prämienzahlung. Seit dem BGH-Urteil vom Dezember 2014 (Aktenzeichen: IV ZR 260/11) besteht dauerhaftes Rücktrittsrecht. Das bedeutet: Sie können auch heute noch Ihre Kapitallebensversicherung widerrufen, sofern der Zeitrahmen und die angeführten Gründe zutreffen.

Einer Meldung der Verbraucherzentrale Hamburg entsprechend ist bei jeder zweiten Lebensversicherung aus dieser Zeit die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und berechtigt den Versicherten deshalb zur Rückabwicklung. Sie würden damit wesentlich mehr Geld von Ihrem Versicherer erhalten als bei einer übereilten Kündigung.

Um herauszufinden, ob die Rückabwicklung durchführbar ist, sollten Sie Ihre Lebensversicherung von einem darauf spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen. Vereinbaren Sie daher zeitnah einen Termin mit der Anwaltskanzlei von Dr. Graf, Ihrem erfahrenen Rechtsanwalt in Herford. Die Kanzlei steht Ihnen auch für eine Onlineberatung oder einen Kostenvoranschlag per E-Mail zur Verfügung. Bedenken Sie in diesem Kontext die guten Chancen bei der Rückabwicklung.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]