Lebensversicherung widerrufen Eschweiler2019-04-05T07:46:40+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Eschweiler

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, falls die Lebensversicherung in Eschweiler widerrufen wird

Wenn Sie aus Eschweiler oder Görlitz in kürzester Vergangenheit überlegt haben, wie einige andere Versicherte die Lebensversicherung zu kündigen, müssen Sie einen enormen Verlust Ihres bisher angelegten Geldes auf der Rechnung haben.

Optional hierzu können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Informieren Sie sich in unserem Beitrag darüber, für wen das Widerrufen in Frage kommt und weshalb es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung sieht seinen primären Sinn darin, Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person finanziell abzusichern. Kommt es zu dem Todeseintritt des Versicherungsnehmers, wird ein gewisser Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt. Auf diese Weise können Versicherte dafür sorgen, dass Familienmitglieder wie Lebensgefährten oder der Nachwuchs auch nach ihrem Verscheiden versorgt werden.

Die Kapitallebensversicherung läuft bloß bis zu einem festgesetzten Moment. Beispiele für einen Zeitpunkt sind bspw. der Eintritt in die Rente das Erreichen eines bestimmten Alters. In die Kapitallebensversicherung werden periodisch bestimmte Geldbeträge eingezahlt, welche sich in Folge dessen zunehmen und verzinst werden. So steigt der Betrag, welcher letzten Endes ausgezahlt wird.

Geld anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Eine lange Zeit behaupteten Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, da durch die hohen Zinsen in vergangener Zeit ein hoher Geldbetrag in Aussicht stand. Kapitallebensversicherungen wirkten dadurch besonders .

Jedoch sind die Zinssätze in jüngster Vergangenheit stetig niedriger geworden, warum Lebensversicherungen unansehnlich geworden sind Heute scheint es eher nicht so, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder ansteigen. Andere Möglichkeiten Geld zu vermehren wirken daher reizender und ermutigen Versicherte dazu, nach einem günstigem Weg aus einem Vertrag ausfindig zu machen, indem sie beispielsweise das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung

Versicherungsnehmer wollen aus den Verträgen Ihrer Lebensversicherung austreten, weil sonstige Anlagemöglichkeiten lohnender sind. Dafür stehen Ihnen einige Opportunitäten zur Verfügung.

Ausgezahlt wird die Risikolebensversicherung grundsätzlich nicht. Eine vorzeitige Auszahlung ist bei der Kapitallebensversicherung jedoch sehr wohl möglich. Versicherungsnehmer müssen sich in diesem Fall allerdings darauf einstellen, dass sie geldliche Verluste erleiden werden. Ausgezahlt wird in diesem Fall nicht nur nicht der Betrag, der am Ende des Versicherungszeitraumes entstehen könnte. Ein großer Teil der vom Versicherten eingezahlten Beträge kann ebenfalls nicht ausgezahlt werden, denn die Versicherung zieht hiervon anfallende Gebühren ab. Eben erwähnte Abgaben zeichnen sich in Gebühren für den Abschluss, die Stornierung, die Verwaltung sowie für Gewinnbeteiligungen ab. Man kann jederzeit den Wert des Rückkaufes der Versicherung erfragen, insofern sie sich die Kapitallebensversicherung in Eschweiler oder Görlitz auszahlen lassen wollen. Bei der Vertragsauflösung ist allerdings stets dazu zu raten, seinen Anwalt um Unterstützung zu fragen, um ohne Probleme alles abzuwickeln. Der Anwalt wird Sie hier unterstützen, optimal aus einem Vertragsverhältnis auszutreten, während die Versicherung hauptsächlich daran interessiert ist, den größtmöglichen Gewinn daraus zu schlagen.

Bei der Kündigung des Vertragsverhältnisses einer Risikolebensversicherung verlieren Sie den vollen bis dato eingezahlten Betrag. Falls Sie aus Eschweiler oder Görlitz Ihr Vertragsverhältnis aufkündigen, haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihrer eingelagerten Geldbeträge ausgezahlt zu bekommen. Mit großem Kapitalverlust muss auch hier kalkuliert werden. Die Versicherung kann nämlich auch in diesem Zusammenhang jegliche anfallenden Gebühren und Provisionen von Ihrem eingezahlten Geldbetrag abziehen. Auf den dank Zinsen erwirtschafteten Profit haben Sie ebenfalls durch Aufkündigung kein Recht mehr. Die Geldsumme, die Sie nach Ihrer Kündigung tatsächlich ausgeteilt bekommen, wird demzufolge eher außergewöhnlich niedrig sein. Ihnen wird auf diese Weise auch das Vermögen, was Sie in alternative Anlagemöglichkeiten investieren könnten, gekürzt.

Lebensversicherung widerrufen Eschweiler

Warum ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerruf einer Lebensversicherung erhalten Sie Ihren bis zu den Augenblick eingezahlten Betrag zurück. Wird die Lebensversicherung widerrufen, dann darf die Versicherung lediglich Gebühren für Bearbeitung, wie Kosten für Personal, von den eingezahlten Beträgen abziehen. Sämtliche übrigen Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Auch auf die Auszahlung der erzielten Ausbeute haben Sie ein Recht. Durch steigende Beiträge für die Versicherung sowie hohe Zinsen zu Anfang Ihres Vertrages kann diese Rendite unter anderem hoch ausfallen und somit lohnenswert sein. Ein Widerruf des Vertragesverhältnisses einer Lebensversicherung ist also die ideale Lösung und ermöglicht Ihnen, die Summe im Weiteren in ausgefeilte Möglichkeiten Vermögen anzulegen anzulegen.

Ein Widerruf eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Eschweiler oder Görlitz ist durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs realisierbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass etliche Kunden alten Vertragsverhältnissen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu dieser Zeit wurden Kunden von Ihren Versicherungen falsch oder gar nicht über das Widerspruchsrecht aufgeklärt. Das Recht auf Widerspruch ist grundsätzlich 14 Tage nutzbar. Durch die Urteilssprechungen vom BGH sowie falscher Kundenberatungen der Versicherungsanbieter haben zahlreiche Versicherte selbst nach 24 Jahren noch die Chance, den Vertrag zu widerrufen. Die für jegliche Schritte notwendige Unterstützung wird Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geben. Die Urteilssprechung des BGH macht möglich, dass Versicherungsnehmer, die ihre Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, ihre Lebensversicherung in Eschweiler oder Görlitz widerrufen können. Sollten Sie einen Vertag in dem angesprochenen eingegangen sein und ihn schon gekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Eschweiler oder Görlitz widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]