Lebensversicherung widerrufen
Eschweiler
Die Vorteile, falls die Lebensversicherung in Eschweiler widerrufen wird
Wenn Sie aus Eschweiler oder Görlitz in kürzester Vergangenheit überlegt haben, wie einige andere Versicherte die Lebensversicherung zu kündigen, müssen Sie einen enormen Verlust Ihres bisher angelegten Geldes auf der Rechnung haben.
Optional hierzu können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Informieren Sie sich in unserem Beitrag darüber, für wen das Widerrufen in Frage kommt und weshalb es möglich ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung sieht seinen primären Sinn darin, Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person finanziell abzusichern. Kommt es zu dem Todeseintritt des Versicherungsnehmers, wird ein gewisser Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt. Auf diese Weise können Versicherte dafür sorgen, dass Familienmitglieder wie Lebensgefährten oder der Nachwuchs auch nach ihrem Verscheiden versorgt werden.
Die Kapitallebensversicherung läuft bloß bis zu einem festgesetzten Moment. Beispiele für einen Zeitpunkt sind bspw. der Eintritt in die Rente das Erreichen eines bestimmten Alters. In die Kapitallebensversicherung werden periodisch bestimmte Geldbeträge eingezahlt, welche sich in Folge dessen zunehmen und verzinst werden. So steigt der Betrag, welcher letzten Endes ausgezahlt wird.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Geld anlegen in einer Kapitallebensversicherung
Eine lange Zeit behaupteten Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, da durch die hohen Zinsen in vergangener Zeit ein hoher Geldbetrag in Aussicht stand. Kapitallebensversicherungen wirkten dadurch besonders .
Jedoch sind die Zinssätze in jüngster Vergangenheit stetig niedriger geworden, warum Lebensversicherungen unansehnlich geworden sind Heute scheint es eher nicht so, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder ansteigen. Andere Möglichkeiten Geld zu vermehren wirken daher reizender und ermutigen Versicherte dazu, nach einem günstigem Weg aus einem Vertrag ausfindig zu machen, indem sie beispielsweise das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung widerrufen.
Die herkömmlichen Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung
Versicherungsnehmer wollen aus den Verträgen Ihrer Lebensversicherung austreten, weil sonstige Anlagemöglichkeiten lohnender sind. Dafür stehen Ihnen einige Opportunitäten zur Verfügung.
Lebensversicherung widerrufen Eschweiler
Warum ist das Widerrufen möglich?
Bei dem Widerruf einer Lebensversicherung erhalten Sie Ihren bis zu den Augenblick eingezahlten Betrag zurück. Wird die Lebensversicherung widerrufen, dann darf die Versicherung lediglich Gebühren für Bearbeitung, wie Kosten für Personal, von den eingezahlten Beträgen abziehen. Sämtliche übrigen Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Auch auf die Auszahlung der erzielten Ausbeute haben Sie ein Recht. Durch steigende Beiträge für die Versicherung sowie hohe Zinsen zu Anfang Ihres Vertrages kann diese Rendite unter anderem hoch ausfallen und somit lohnenswert sein. Ein Widerruf des Vertragesverhältnisses einer Lebensversicherung ist also die ideale Lösung und ermöglicht Ihnen, die Summe im Weiteren in ausgefeilte Möglichkeiten Vermögen anzulegen anzulegen.
Ein Widerruf eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Eschweiler oder Görlitz ist durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs realisierbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass etliche Kunden alten Vertragsverhältnissen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu dieser Zeit wurden Kunden von Ihren Versicherungen falsch oder gar nicht über das Widerspruchsrecht aufgeklärt. Das Recht auf Widerspruch ist grundsätzlich 14 Tage nutzbar. Durch die Urteilssprechungen vom BGH sowie falscher Kundenberatungen der Versicherungsanbieter haben zahlreiche Versicherte selbst nach 24 Jahren noch die Chance, den Vertrag zu widerrufen. Die für jegliche Schritte notwendige Unterstützung wird Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geben. Die Urteilssprechung des BGH macht möglich, dass Versicherungsnehmer, die ihre Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, ihre Lebensversicherung in Eschweiler oder Görlitz widerrufen können. Sollten Sie einen Vertag in dem angesprochenen eingegangen sein und ihn schon gekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Eschweiler oder Görlitz widerrufen.