Die Widerrufsbelehrung bei einer Lebensversicherung2019-03-04T14:00:32+01:00

Widerrufsbelehrung Lebensversicherung

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Bei der Kündigung einer Kapitallebensversicherung, bekommen Sie es früher oder später mit dem Konzept des Rückkaufswertes zu tun. Was genau der Rückkaufswert ist, wie man ihn ermittelt oder sogar steigert, erfahren Sie hier. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Alternativen Sie zu einer Kündigung Ihrer Lebensversicherung haben.

Rückkaufswert – was ist das?

Als Rückkaufswert bezeichnet man die Geldsumme, die einem Versicherten ausgezahlt wird, nachdem dieser seiner Lebensversicherung gekündigt hat. Da Risikolebensversicherungen nur nach dem Tod ausgezahlt werden und der Versicherte bei einer Kündigung leer ausgeht, muss es sich hierbei jedoch um eine Kapitallebensversicherung handeln. Doch auch wenn eine Kapitallebensversicherung gekündigt wird, muss der Versicherte damit rechnen, nur einen Bruchteil seines eigenzahlten Kapitals zurückzuerhalten. Der Grund dafür sind verschiedene Gebühren, die von der Versicherung einbehalten werden.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Höhe des Rückkaufswertes einer Police

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Wie kann man den Rückkaufswert erhöhen?

Rückwirkend kann es schwierig sein, einen höheren Rückkaufswert zu erzielen, da dieser stark von den Beiträgen ab. Es wirkt sich jedoch positiv auf den Rückkaufswert Ihrer Police aus, wenn Sie Ihre Beiträge vollständig eingezahlt haben. Eventuell fehlende Beiträge können nämlich von Ihrem Rückkaufswert abgezogen werden, anstatt einfach nur nicht angerechnet zu werden.

Erfahrungsgemäß sind Versicherungen bei der Berechnung eines Rückkaufswertes jedoch nicht immer vollständig ehrlich. Deshalb sollten Sie einen fachkundigen Anwalt zurate ziehen, wenn es Ihnen als Laie schwerfällt, Finanzen, Gesetze und Verträge zu durchschauen. Ein Anwalt vergleicht Ihren Vertrag mit dem Rückkaufswert und kann dabei eventuelle Abweichungen feststellen. Die Anwaltskanzlei Dr. Graf kann Ihnen dabei dank langjähriger Erfahrung im Versicherungsrecht kompetent beistehen, damit Sie aus Ihrer Versicherung noch das Beste herausholen können.

Alternativen zum Rückkauf einer Versicherung

Der Wunsch nach der Kündigung einer Lebensversicherung kann verschiedene Gründe haben. Dabei können sowohl Geldmangel als auch der Wunsch nach einer besseren Rendite eine Rolle spielen. Bevor Sie Ihre Versicherung kündigen, sollten Sie in jedem Fall diese Alternativen überdenken:

Wenn Sie Ihre Versicherung um eine Beitragseinstellung bitten, können Sie die bisher eingezahlte Summe und die Rendite, die daraus entstanden ist, sichern. Sie müssen dann keinen monatlichen Beitrag mehr zahlen und haben auch nicht mit finanziellen Verlusten, die mit einem Rückkauf verbunden wären, zu rechnen.

Bei akutem Bedarf nach Geld ist es meisten möglich, eine Beleihung auf Ihre Versicherung einzurichten. Dadurch kann Ihnen ein Teil der bisher eingezahlten Beiträge sofort ausgezahlt werden. Dieser Vorgang ist zwar mit Zinsen verbunden. Diese sind jedoch häufig nicht so hoch wie der Verlust, den eine Kündigung Ihnen einbringen würde.

Eine weitaus profitablere dritte Option bietet sich für diejenigen, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben: Eine Rückabwicklung der Lebensversicherung. In diesem Zeitraum wurden Widerrufsbelehrungen fehlerhaft oder überhaupt nicht durchgeführt. Deshalb können Verträge, die damals unterschrieben wurden, bis heute widerrufen werden.

Bei einem Widerruf darf der Versicherer zum Beispiel Provisionen nicht einbehalten. Außerdem erhält der Versicherte Anspruch auf die Rendite, die durch seine Versicherung erwirtschaftet wurde. Diese kann bei einer Versicherungsdauer von mehreren Jahren ziemlich hoch ausfallen. Die einzigen Kosten, die der Versicherer Ihnen in diesem Fall auferlegen darf, sind die verhältnismäßig geringen Verwaltungskosten.

Der Prozess des Widerrufs ist jedoch hochkompliziert. Außerdem haben Versicherungen meist eine große Rechtsabteilung, gegen die ein durchschnittlicher Bürger oft nicht ankommt. Deshalb ist es empfehlenswert, auch hier die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch zu nehmen. Die Kosten des Anwalts trägt die Versicherung, sofern Sie den Widerruf gewinnen.

Die Kanzlei Dr. Graf berät Sie

Wir von der Anwaltskanzlei Dr. Graf verfügen über umfangreiche Erfahrung, wenn es um die Rückabwicklung von Lebensversicherungen geht. Das macht uns zum idealen Anlaufpartner. Während einer kostenlosen Erstberatung können wir ermitteln, ob ein Widerruf in Ihrem Fall eingereicht werden kann. Wenn das so ist, setzen wir für Sie alles in Gang. Dabei entsteht für Sie kein finanzielles Risiko. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, wenn Sie vorhaben, Ihre Police zu kündigen oder rückabwickeln zu lassen.

Kontakt

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht

    Datenschutzerklärung:

    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]