Lebensversicherung widerrufen Dessau-Roßlau2019-04-01T09:59:56+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Dessau-Roßlau

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welchen Nutzen bietet es, wenn die Lebensversicherung in Dessau-Roßlau widerrufen wird?

Bei Kündigung einer Lebensversicherung müssen Sie mit drastischen Verlustenherben Verlust rechnen.

Optional dazu können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Relevantes zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages relevant ist und weshalb Sie Ihre Versicherung widerrufen sollten, können Sie hier nachlesen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Mit Hilfe von der Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todeseintritt finanziell abgesichert. Stirbt ein Versicherungsnehmer, teilt die Versicherung an Hinterbliebene eine gewisse Geldsumme aus. Auf diese Weise können Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass Familienmitglieder wie Ehepartner oder Kinder auch nach ihrem Verscheiden versorgt werden.

Bis zu einem gewissen Augenblick läuft dagegen die Kapitallebensversicherung. Jener Zeitpunkt kann bspw. das Erreichen eines definierten Lebensalters oder der Eintritt in die Rente sein. In die Kapitallebensversicherung werden regelmäßig gewisse Geldbeträge eingezahlt, welche sich in Folge dessen vermehren sowie verzinst werden. So steigt der Geldbetrag, welcher letzten Endes ausgezahlt wird.

Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Eine lange Zeit dominierten die Kapitallebensversicherungen den Markt der Geldanlagen, da durch die hohen Zinsen in vergangener Zeit ein hoher Betrag in Aussicht stand. Durch die hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherte zu der damaligen Zeit sehr vielversprechend.

Jedoch sind die Zinssätze in den letzten Jahren fortdauernd gesunken, aus welchem Grund die Lebensversicherung unansehnlich geworden ist. Man kann momentan die Aussage treffen, dass in der nächsten Zeit die Zinsen nicht ansteigen werden. Optionale Möglichkeiten Geld anzulegen erscheinen deshalb verlockender und ermutigen Versicherungsnehmer dazu, nach dem besten Weg aus einem Vertrag ausfindig zu machen, indem sie zum Beispiel die Lebensversicherung in Dessau-Roßlau widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung auszusteigen

Die Versicherungsnehmer wollen aus den Vertragsverhältnissen Ihrer Lebensversicherung aussteigen, weil sonstige Möglichkeiten Geld anzulegen erfolgversprechender sind. Zu diesem Punkt gibt es diverse Opportunitäten.

Ausgeschüttet wird die Risikolebensversicherung im Regelfall nicht. Das vorzeitige Auszahlen ist bei der Kapitallebensversicherung sehr wohl sehr wohl möglich. Starke Einbußen werden dann jedoch auf den Versicherten zukommen. Einerseits wird nicht der Betrag ausgezahlt, welcher zum Ende des Zeitraumes der Versicherung zusammen gekommen sein könnte. Darüber hinaus wird die Versicherung einen Großteil der eingezahlten Beiträge nicht auszahlen, damit anfallende Gebühren gedeckt werden können. Eben genannte Abgaben zeichnen sich in Abgaben für die Verwaltung, den Abschluss, die Stornierung sowie für Provisionen ab. Jederzeit kann man den Rückkaufswert einer Versicherung erfragen, insofern sie sich die Kapitallebensversicherung in Dessau-Roßlau oder Velbert ausschütten lassen möchten. Allerdings ist eher dazu zu raten, zunächst bei einem Anwalt nach juristischem Ratschlag zu fragen und den Versicherungsvertrag prüfen zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen den idealen Weg aus einer Versicherung aufzeigen, während Ihr Versicherungsanbieter alles daran legen wird, Vorzug zu erzielen.

Bei Aufkündigung der Risikolebensversicherung verlieren Sie die komplette bisher eingelagerte Geldsumme. Falls Sie aus Dessau-Roßlau oder Velbert den Vertrag aufkündigen, haben Sie die Opportunität, einen Teil der eingezahlten Geldbeträge zurückzuerhalten. Mit großem Kapitalverlust muss auch in diesem Fall gerechnet werden. Die Versicherung kann nämlich auch in diesem Fall jegliche anfallenden Gewinnbeteiligungen und Gebühren von Ihrem angelagerten Geldbetrag abziehen. Durch Aufkündigung verwirkt des Weiteren das Anrecht auf den dank Zinsen erwirtschafteten Gewinn. Die Geldsumme, welche Ihnen nach Ihrer Kündigung wirklich ausgezahlt wird, wird somit eher sehr gering ausfallen. Ihnen wird in Folge dessen auch das Kapital, welches Sie in andere Anlagemöglichkeiten investieren könnten, verringert.

Lebensversicherung widerrufen Dessau-Roßlau

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerrufen einer Lebensversicherung erhalten Sie ihr bisher eingezahltes Geld zurück. Bei dem Widerruf des Vertrages dürfen auch nur Gebühren für die Bearbeitung Alle anderen Gebühren und Gewinnbeteiligungen erhalten Sie erstattet. Auf die Auszahlung der angesammelten Rendite haben Sie ebenfalls ein Recht. Weil die Zinssätze zu Beginn älterer Verträge sehr hoch waren sowie die Beträge für die Versicherungen zunehmend teurer werden, fällt jene Summe nicht selten sehr hoch aus Dank eines Widerrufes Ihres Vertragsverhältnisses können Sie sich also einen Vorteil verschaffen und bereits erwirtschaftetes Kapital sowie anfangs eingezahlte Beträge in fündigere Formen der Anlage stecken.

Der Widerruf eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Dessau-Roßlau oder Velbert ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs realisierbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass viele Versicherungsnehmer alten Verträgen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu diesem Zeitpunkt wurden Kunden von den Versicherungsanbietern falsch oder gar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht belehrt. In der Regel besteht bei dem Abschluss eines Vertragsverhältnisses ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Auf Grund der Urteile des Bundesgerichtshofes und der falschen Beratung für Kunden durch Versicherungsanbieter ist für Versicherte nun sogar noch nach 24 Jahren ein Widerruf des Vertragsverhältnisses möglich. Dies benötigt auf Seiten von Mandanten ein ganz neues Bedürfnis an Beratung, welches die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro stillen kann. Versicherte, die das Versicherungsverhältnis der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, haben dank der Urteile des BGHs die Option, Ihre Lebensversicherung in Dessau-Roßlau oder Velbert zu widerrufen. Wenn Sie in dem eben genannten Zeitintervall ein Versicherungsverhältnis abgeschlossen haben und die Versicherung schon gekündigt haben, ist der Widerruf einer Lebensversicherung in Dessau-Roßlau unter Umständen machbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]